Gedächtnis: Als das Kino braun wurde - WELT
Gedächtnis

Als das Kino braun wurde

Von Peter Dittmar
Veröffentlicht am 14.07.2008Lesedauer: 3 Minuten

Was heißt "erforderliche Zuverlässigkeit"? - "Zur Vereinheitlichung des deutschen Filmgewerbes wird eine vorläufige Filmkammer mit dem Sitz in Berlin als öffentlich-rechtliche Körperschaft errichtet. Die vorläufige Filmkammer hat die Aufgabe, das deutsche Filmgewerbe im Rahmen der Gesamtwirtschaft zu fördern ... Der Filmkammer muss angehören, wer gewerbsmäßig oder gemeinnützig als Unternehmer Bildstreifen herstellt, vertreibt oder aufführt oder wer als Filmschaffender bei der Herstellung von Bildstreifen mitwirkt." Dieser Gesetzestext klingt harmlos, scheint allein die Förderung der Filmindustrie im Sinn zu haben. Selbst wenn es um die Verweigerung der Mitgliedschaft geht: "Die Aufnahme in die Filmkammer kann nur abgelehnt oder ein Mitglied ausgeschlossen werden, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass der Antragsteller die für die Ausübung des Filmgewerbes erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt." Nur das Datum, an dem dieses Gesetz verkündet wurde, der 14. Juli 1933, verrät, dass sich dahinter die Gleichschaltung der Filmindustrie verbirgt.

Das blieb damals niemandem verborgen. Denn am 13 März 1933, acht Wochen nach der "Machtübernahme" Hitlers, war Dr. Joseph Goebbels zum Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda berufen worden. Und vierzehn Tage später erklärte er im Hotel "Kaiserhof" vor der Dacho (der Dachorganisation der deutschen Filmschaffenden), dass "die nationalsozialistische Bewegung in die Wirtschaft und die allgemeinen kulturellen Fragen, also auch in den Film, eingreift". Bereits am folgenden Tag, dem 29. März 1933, beschloss der Vorstand der Ufa (die allerdings damals noch nicht der alles beherrschende Konzern war): "Mit Rücksicht auf die infolge der nationalen Umwälzung in Deutschland in den Vordergrund getretene Frage über die Weiterbeschäftigung von jüdischen Mitarbeitern und Angestellten in der Ufa beschließt der Vorstand grundsätzlich, dass nach Möglichkeit die Verträge mit jüdischen Mitarbeitern und Angestellten gelöst werden sollen." Davon waren nicht nur Erich Pommer, der Filme wie das "Cabinett des Dr. Caligari", "Metropolis" oder "Der blaue Engel" produziert hatte, und Erik Charell, Regisseur populärer Revuefilme wie "Der Kongress tanzt", betroffen, sondern auch viele prominente Schauspieler wie Elisabeth Bergner, Fritz Kortner, Peter Lorre, Adolph Wohlbrück, Regisseure wie Billy Wilder, Robert Siodmak und Max Ophüls und Filmtechniker wie der Kameramann Eugen Schüfftan.

Rund 1500 beim Film Beschäftigte verließen damals Deutschland, weil sie keine Existenzmöglichkeit mehr hatten. Denn was die scheinbar harmlosen Wörter über die "erforderliche Zuverlässigkeit" bedeuteten, erklärte ein Erlass des Propagandaministeriums, wonach jeder der "an der Herstellung eines deutschen Filmstreifens mitwirken will, deutscher Abstammung sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen" muss. Juden waren damit verbannt. Nicht nur aus der Filmproduktion. Im Oktober 1935 ordnete die Reichsfilmkammer an, dass jüdische Kinobesitzer ihre Kinos bis zum 10. Dezember an Arier zu verkaufen hätten.

Der Ausschluss der Juden aus dem Filmgewerbe war jedoch nur eine Seite des Filmkammer-Gesetzes. Die andere war die unmittelbare Einwirkung auf die Filminhalte. Bereits in der Weimarer Verfassung war der Grundsatz "Eine Zensur findet nicht statt", durch den Nachsatz relativiert worden: "jedoch können für Lichtspiele durch Gesetz abweichende Bestimmungen getroffen werden." Dieses Zensurgesetz wurde 1920 erlassen und bis 1931 mehrfach ergänzt, zuletzt durch die Notverordnung vom Oktober 1931, die den vagen Verbotsgrund der "Gefährdung lebenswichtiger Interessen des Staates" einführte. Dazu kamen 1934 bei einer weiteren Ergänzung mit der "Verletzung des nationalsozialistischen Empfindens" und der "Verletzung des künstlerischen Geschmacks" zwei weitere beliebig auslegbare Verbotsgründe.

Ihnen mussten sich auch alle Filme unterwerfen, die vor 1933 von den Prüfstellen in Berlin und München bereits freigegeben worden waren. So wurden etwa die "Dreigroschenoper", "M", aber auch "Die Drei von der Tankstelle" nachträglich verboten.


Mehr aus dem Web

Neues aus der Redaktion

Auch interessant

Mehr zum Thema