Vermisster 17-Jähriger aus Augsburg: Polizei leitet Fahndung ein
Augsburg/Oberhausen
17-Jähriger aus Augsburg seit Mittwochabend vermisst
Ein 17-Jähriger aus Augsburg gilt seit Mittwochabend, 14. Oktober, als vermisst. Die Polizei hat eine Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet und bittet um Hinweise.
Seit dem 14. Oktober ist ein 17-Jähriger aus Augsburg vermisst. Zuletzt gesehen wurde er im Stadtteil Oberhausen.Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild
Seit Mittwochabend, dem 14. Oktober, wird der 17-jährige Damian Cybulski aus Augsburg vermisst. Die Polizei hat eine Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet und bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Auch am Samstag nach seinem Verschwinden wird weiter nach dem 17-Jährigen gesucht.
Laut Polizei wurde der Jugendliche zuletzt in der Joseph-Mayer-Straße im Augsburger Stadtteil Oberhausen gesehen. Es bestehen Hinweise darauf, dass er möglicherweise auf dem Weg in Richtung Stuttgart beziehungsweise Nürtingen ist oder sich bereits in diesem Gebiet aufhält.
Damian Cybulski wird wie folgt beschrieben:
etwa 1,80 Meter groß
circa 73 Kilogramm schwer
schlanke Statur
kurze, hellblonde Haare
zuletzt bekleidet mit einer grauen Jogginghose, einer grauen Kapuzenjacke und Turnschuhen
Seit dem 14. Oktober wird der 17-jährige Damian Cybulski vermisst. Die Polizei bittet um Hinweise.Foto: Polizeipräsidium Schwaben-Nord
Zeuginnen und Zeugen, die Angaben zum aktuellen Aufenthaltsort des Vermissten machen können oder ihn seit seinem Verschwinden gesehen haben, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Augsburg West unter der Telefonnummer 0821/323-2510 zu melden. In dringenden Fällen kann auch der Polizeinotruf 110 gewählt werden.
Wann gilt eine Person als vermisst?
Eine Person gilt laut Polizei als vermisst, wenn sie ihren üblichen Aufenthaltsort, wie Wohnort, Schule oder Arbeitsplatz, verlassen hat, ihr aktueller Aufenthaltsort unbekannt ist und es Anhaltspunkte gibt, dass ihr Leben oder ihre Gesundheit gefährdet sein könnte. Dies ist zum Beispiel bei einem Unfall, einer Straftat, Hilflosigkeit oder Suizidverdacht der Fall. Kinder und Jugendliche gelten bereits dann als vermisst, wenn sie ihren gewohnten oder zugewiesenen Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthaltsort unbekannt ist. In diesem Fall wird grundsätzlich von einer Gefahr für Leib und Leben ausgegangen, solange die Ermittlungen nichts Gegenteiliges ergeben.
Dieser Text wird aktualisiert, sobald neue Informationen vorliegen.
Diskutieren Sie mit
XXX 0 Kommentare
hier kommen komentare rein
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Sie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren