Wohngeld für Menschen unter 25: BAföG, Einkommensfreibetrag und Co. – das muss beachtet werden
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Wohngeld für Menschen unter 25: BAföG, Einkommensfreibetrag und Co. – das muss beachtet werden

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Wohngeld für Menschen unter 25: BAföG, Einkommensfreibetrag und Co. – das muss beachtet werden

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    Die erste eigene Wohnung ist für viele junge Menschen ein wichtiger Schritt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Wohngeld helfen, die neuen Kosten zu stemmen.
    Die erste eigene Wohnung ist für viele junge Menschen ein wichtiger Schritt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Wohngeld helfen, die neuen Kosten zu stemmen. Foto: Christin Klose, dpa-tmn (Symbolbild)

    Zwischen Kaution, Nebenkosten und den täglichen Ausgaben kann das Geld schnell knapp werden. Besonders Studierende, Auszubildende und Berufseinsteiger müssen häufig mit wenig Einkommen auskommen. Die Miete kann da schnell zum Kostentreiber werden. Deshalb bietet der Staat bestimmte Leistungen zur Unterstützung an. Wohngeld etwa richtet sich nach Angaben der Verbraucherzentrale generell an Menschen mit niedrigem Einkommen. Für Studierende und Auszubildende gelten allerdings besondere Regeln.

    Doch was müssen junge Menschen unter 25 Jahren beim Wohngeld-Antrag beachten und wie stehen die Chancen auf eine Bewilligung? Wir klären auf.

    Wohngeld für junge Menschen: Wer kann es nicht erhalten?

    Laut § 3 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes (WoGG) sind für den Mietzuschuss grundsätzlich Personen berechtigt, die Wohnraum gemietet haben und ihn selbst nutzen. Das Gesetz knüpft die grundsätzliche Berechtigung damit nicht an eine bestimmte Altersgrenze.

    Allerdings kommt es auf die gesamte Lebenssituation an. Wer bereits bestimmte Leistungen erhält, bei denen die Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden, ist nach § 7 Absatz 1 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen. Dazu gehören unter anderem:

    • Leistungen nach dem SGB II, wie die neue Grundsicherung (ehemals Bürgergeld)
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
    • bestimmte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass dieselben Wohnkosten über verschiedene staatliche Leistungen abgesichert werden.

    Warum gelten für Studierende und Auszubildende besondere Wohngeld-Regeln?

    Das Wohngeldgesetz bestimmt in § 20 Absatz 2, dass kein Wohngeldanspruch besteht, wenn allen Haushaltsmitgliedern Berufsausbildungsförderungen wie BAföG sowie BAB oder bestimmte Leistungen nach dem SGB III zustehen. Das gilt laut Gesetz ausdrücklich auch dann, wenn eine Person zwar grundsätzlich förderberechtigt ist, wegen der Höhe ihres Anspruchs tatsächlich aber keine Förderung erhält. Eine Ausnahme besteht, wenn die Leistung als Darlehen gewährt wird.

    Dieser Wohngeldausschluss greift auch, wenn eine grundsätzlich förderberechtigte Person keinen Anspruch mehr auf Ausbildungsförderung hat. Die Stadt Hannover nennt mehrere Beispiele dafür, wann ein BAföG- oder BAB-Anspruch entfallen kann:

    • überschrittene Förderungshöchstdauer
    • bestimmte fehlende Leistungsnachweise
    • ein nicht anerkannter Fachrichtungswechsel
    • ein bereits abgeschlossenes Studium

    Allerdings gibt es eine Ausnahme: Studierende, Schüler sowie Auszubildende, die selbst Anspruch auf eine Berufsausbildungsförderung haben, können unter einer bestimmten Voraussetzung trotzdem Wohngeld erhalten, wie die Stadt Hannover informiert. Das ist dann der Fall, wenn ein Studierender oder Auszubildender mit mindestens einer Person zusammenlebt, die selbst keinen Anspruch auf BAföG, BAB oder Ausbildungsgeld hat.

    Wohngeld-Antrag: Wie wird das Einkommen bei unter 25-Jährigen berücksichtigt?

    Beim Wohngeld gibt es keine allgemeine Einkommensgrenze, die für alle Antragsteller gilt. Laut der Verbraucherzentrale hängt der Wohngeldanspruch vom Gesamteinkommen des Haushalts, der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Miete und dem Preisniveau für Wohnraum in der jeweiligen Gemeinde ab.

    Für junge Menschen gibt es aber einen besonderen Freibetrag bei der Einkommensermittlung. Nach § 17 Absatz 4 des WoGG gilt dieser für Kinder, die mit ihren Eltern in einem Haushalt leben, erwerbstätig und unter 25 Jahre alt sind. Aus ihrer Erwerbstätigkeit werden bis zu 1200 Euro pro Jahr nicht in die Einkommensberechnung des Haushalts einbezogen.

    Wohngeld: Was gilt für WGs?

    Um Kosten zu sparen, leben viele junge Menschen in einer Wohngemeinschaft. Beim Wohngeld-Antrag ist dabei zu beachten, dass nach § 3 Absatz 3 WoGG bei mehreren Personen, die für denselben Wohnraum die Voraussetzungen erfüllen und zugleich Haushaltsmitglieder sind, nur eine Person wohngeldberechtigt ist.

    Bei einer studentischen Zweck-WG kann die Situation jedoch anders aussehen. Wie die Stadt Hannover mitteilt, gehören Mitbewohner in einer solchen WG in der Regel nicht zum wohngeldrechtlichen Haushalt. Ihre Einnahmen und Mietanteile bleiben dann bei der Wohngeldberechnung außer Betracht.

    Wann sollte der Antrag auf Wohngeld gestellt werden?

    Wer Anspruch auf Wohngeld hat, muss selbst aktiv werden. Wohngeld wird nur auf Antrag der wohngeldberechtigten Person geleistet, so § 22 Absatz 1 WoGG. Die Verbraucherzentrale weist in diesem Zuge darauf hin, dass Wohngeld frühestens ab dem Zeitpunkt des Antrags bewilligt wird. Laut § 25 Absatz 1 WoGG wird das Wohngeld grundsätzlich für zwölf Monate bewilligt und kann bei gleichbleibenden Verhältnissen auf bis zu 24 Monate verlängert werden.

    Übrigens: Die Bearbeitungszeit des Wohngeld-Antrags kann laut einem Sprecher der Stadt Augsburg mehrere Monate dauern. Eine frühzeitige Beantragung ist daher ratsam.

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