Bundestag will Marktmacht von Google, Facebook & Co. einschränken
Mit einem proaktiverem digitalen Wettbewerbsrecht plant der Bundestag, die "digitalen Gatekeeper" einzuhegen. Das Bundeskartellamt erhält mehr Befugnisse.
(Bild: metamorworks/Shutterstock.com)
Der Bundestag will die Marktmacht von großen IT-Konzernen wie Google, Apple Facebook und Amazon kartellrechtlich einschränken. Er hat dazu am Donnerstag den Regierungsentwurf für die zehnte Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit einigen Änderungen beschlossen. Für die Initiative stimmten neben den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD auch die Grünen. AfD, FDP und die Linke enthielten sich.
Der Bundestag will mit dem Gesetzentwurf missbräuchlichem Verhalten von Unternehmen mit überragender, marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb besser entgegenwirken. Mit spezifischen Datenzugangsreglungen will er Innovationen fördern und Märkte offenhalten. Plattformbetreiber sollen Angebote von Wettbewerbern zum Beispiel in Suchergebnissen nicht schlechter behandeln können als eigene.
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Das Bundeskartellamt soll künftig einfacher "einstweilige Maßnahmen" ergreifen können, um den Wettbewerb frühzeitig zu schützen. Zugleich werden die Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden ausgeweitet. Unternehmen sollen mehr Rechtssicherheit bei Kooperationen zum gemeinsamen Nutzen von Daten oder Aufbau von Portalen erhalten. Ein Marktmissbrauch soll künftig zum Beispiel vorliegen, wenn ein Unternehmen sich weigert, "ein anderes gegen angemessenes Entgelt mit einer Ware oder gewerblichen Leistung zu beliefern, insbesondere ihm Zugang zu Daten, zu Netzen oder anderen Infrastruktureinrichtungen zu gewähren".
Sanktionen
Das Bundeskartellamt soll feststellen können, dass einer Firma "eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt". Kriterien dafür sind zum Beispiel die Finanzkraft oder sonstige Ressourcen eines Unternehmens, seine vertikale Integration und seinen Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten.
Als Abhilfe kann das Kartellamt es einem Unternehmen untersagen, die eigenen Angebote gegenüber denen von Wettbewerbern bevorzugt zu behandeln, Konkurrenten zu behindern oder durch die Nutzung wettbewerbsrelevanter Daten Marktzutrittsschranken zu errichten beziehungsweise zu erhöhen. Die Interoperabilität von Produkten oder Leistungen oder die Portabilität von Daten darf in einem solchen Fall nicht verweigert werden.
Die Koalition hat hier gegenüber dem Regierungsentwurf diverse Beispiele und Verhaltensweisen ergänzt wie etwa die alleinige Vorinstallation eigener Produkte. Dies deckt sich teilweise mit den geplanten EU-Vorgaben über den Digital Market Act.
Umgekehrte Zwangslizenz
Eingeführt haben die Abgeordneten eine Art umgekehrte Zwangslizenz für Presseverlagsinhalte ergänzend zum geplanten neuen Leistungsschutzrecht. Suchmaschinen sollen dafür zahlen müssen, dass ein Verlagsangebot mit einem kostenfreien Dienst gefunden und anschließend monetarisiert werden kann. Dazu kommt die Auflage für Google & Co., einen solchen Beitrag bevorzugt anzuzeigen. Verklausuliert ist diese Bestimmung in ein Verbot, "für die Behandlung von Angeboten eines anderen Unternehmens Vorteile zu fordern, die in keinem angemessenen Verhältnis" dazu stehen.
Kartellrechtliche Verfahren gegen Digitalkonzerne werden verkürzt. Allein zuständig sein soll dafür der Bundesgerichtshof (BGH). Die Prüfschwellen für Fusionen haben die Regierungsfraktionen aber deutlich höher gelegt. So soll die erste Inlandsumsatzhürde 50 Millionen statt bislang 25 Millionen Euro betragen.
"Echter Gegenwind"
Die "modernen digitalen Gatekeeper" seien marktübergreifend tätig und kapitalstark, sie beherrschten den Algorithmus, begründete Matthias Heider (CDU) das Vorhaben. Die digitalen Ökosysteme seien aber aus ihrer innovativen Position herausgewachsen. Sie hätten sich der Gesellschaft unentbehrlich gemacht und beeinträchtigten dabei den Wettbewerb massiv. Die bisherigen kartellrechtlichen Instrumente reichten nicht aus, um sie in die Verantwortung nehmen. Hansjörg Durz (CSU) sprach von einer "Revolution", da nun ein echter Gegenwind für die führenden Plattformen dieser Welt wehe. Künftig könnte es Facebook möglicherweise nicht mehr so leicht fallen, sich die Daten von WhatsApp einzuverleiben.
Die ganze Diskussion um fairen Wettbewerb sei sinnlos, wenn bei der analogen Wirtschaft wie dem Einzelhandel die Hilfszahlungen überhaupt nicht ankämen, monierte Michael Theurer (FDP). Die Liberalen trügen viele der Maßnahmen mit, der Entwurf sei aber nicht präzise genug und unterstütze Startups nicht hinreichend.
Amazon, Google und Facebook hätten bereits zu viel Macht, über Zugangskonditionen zu Dienstleistungen, gefundene Informationen und zulässige Meinungsäußerungen zu entscheiden, beklagte der Linke Pascal Meiser. Zumindest im Kartellrecht unternehme die Regierung nun "erste zaghafte Schritte in die richtige Richtung", missbräuchliche Geschäftspraktiken müssten aber per Gesetz verboten werden.
Die Grüne Katharina Dröge sieht die Regierung ebenfalls unter Zugzwang, bald nachzubessern. Auflagen zur Interoperabilität etwa dürften nicht nur "auf die ganz Großen des Internets beschränkt" bleiben. Der Verbraucherschutz sei im Wettbewerbsrecht zudem völlig aus dem Fokus geraten.
(anw)