Kommando zurück!
Telekom muss Glasfaseranschluss in Mehrfamilienhaus abbauen
Eigenmächtige Installationen in Immobilien ohne Genehmigung des Eigentümers stehen rechtlich auf wackligen Beinen. Das traf nun die Telekom.
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az. 6 W 15/26 vom 24. Juni 2026) ließ nicht nur Branchenkenner aufhorchen: Es verpflichtet die Telekom dazu, einen betriebsbereiten Glasfaseranschluss in einem Mehrfamilienhaus wieder rückzubauen.
Im Oktober 2025 hatte die Telekom für einen ihrer Kunden in einem Mehrfamilienhaus in Heidelberg einen Glasfaseranschluss gelegt. Das Kabel führte vom Keller durch den Hausflur bis zur Wohnung des Kunden. Und die Telekom nutzte die Gelegenheit, um im Gemeinschaftsbereich gleich noch Verteilerkästen zu platzieren.
Was allerdings fehlte, war eine Genehmigung des Eigentümers. Die Wohnungsgesellschaft GGH, die der Stadt Heidelberg gehört, war alles andere als einverstanden. Das Unternehmen verlangte von der Telekom den Stopp der Arbeiten und den Rückbau aller Installationen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied nun zugunsten der Wohnungsbaugesellschaft.
Unterschiedliche Blickwinkel
Sowohl die Wohnungswirtschaft als auch die Glasfaserbranche sehen ein wichtiges Signal in dem Urteil, werten es aber komplett unterschiedlich. Der Bundesverband Glasfaseranschluss (Buglas), in dem auch die Telekom Mitglied ist, hält das Urteil für einen deutlichen Rückschritt: „Leidtragende sind vor allem die Mieterinnen und Mieter“, sagt Max Bunse, Geschäftsführer des Verbandes. Sie könnten einen Glasfaseranschluss bestellen. „Ob er auch gelegt werden darf, entscheidet nach der Rechtsprechung des OLG ihr Vermieter.“ Diese Situation sei die Folge unzureichender gesetzlicher Regelung.
Auch die Telekom sieht das so: „Die Entscheidung unterstreicht aus unserer Sicht die dringende Notwendigkeit der vorgesehenen Neuregelung im TKG [Telekommunikationsgesetz, Anm. d. Red.] mit dem ‚Recht auf Vollausbau‘, um die politischen Ziele des FTTH-Ausbaus bis in jede Wohnung zu erreichen“, sagte ein Unternehmenssprecher auf Anfrage.
Der Spitzenverband der deutschen Wohnungswirtschaft (GdW) begrüßte hingegen wenig überraschend das Urteil. „Ein vom Mieter abgeschlossener Glasfaservertrag ist kein Freibrief für eigenmächtige Baumaßnahmen im Gebäude“, sagt Claus Wedemeier, Leiter Digitalisierung beim GdW. „Die Zustimmung des Mieters ersetzt nicht die erforderliche Abstimmung mit dem Gebäudeeigentümer.“
In der Urteilsbegründung rüffelten die Richter auch die von der Wohnungsbaugesellschaft „laienhaft“ genannte Verlegetechnik der Telekom. Das Urteil enthält Bilder von unverputzten Löchern über dem Kabelkanal, durchbohrten Fliesen und nicht wieder gestrichenen Stellen.
Die Richter erkannten darin nicht einen „minimalen Eingriff“, der hätte geduldet werden müssen. Vielmehr hätte sich die Telekom vorher mit dem Eigentümer in Verbindung setzen und die beabsichtigte Baumaßnahme mitteilen müssen, meinen die Richter.
Mitnutzung muss geprüft werden
Eine Rolle spielte für die Richter auch die schon vor den jüngsten Baumaßnahmen der Telekom bestehende, relativ gute Versorgung: Vom Glasfaserpunkt im Keller hatte die Telekom die Wohnungen bereits mit gigabitfähigen G.fast-Anschlüssen versorgt. Parallel liegt TV-Koaxkabel von Tele Columbus im Haus.
Das Recht auf Verlegung sei nach aktueller deutscher Gesetzeslage nur dann gegeben, wenn eine Mitnutzung der vorhandenen Infrastruktur nicht möglich sei.
Die Richter fällten ihr detailliertes Urteil im einstweiligen Rechtsschutz, die Hauptsacheverhandlung steht noch aus. Doch im konkreten Fall musste schnell entschieden werden, ob die Leitung bleibt. Denn der Eigentümer will selbst bald Glasfaser in seine Liegenschaften bringen lassen – allerdings nicht von der Telekom, sondern von Tele Columbus. Würden die Telekom-Fasern bleiben, so die Karlsruher Richter, wäre dieses Vorhaben „schon unter dem Gesichtspunkt des verfügbaren Bauraums gefährdet“.
Der Fall dürfte für die derzeit laufenden Beratungen im Deutschen Bundestag zur Telekommunikationsgesetznovelle einiges an Diskussionsstoff bieten. Für alle Ausbauunternehmen enthält er wertvolle Hinweise, wie man es besser nicht angehen sollte. Aus Sicht der Endkunden allerdings bleibt die Lage verworren. (uma@ct.de)