Grenzenloser Datenzugriff
Warum die E-Evidence-Verordnung Grundrechte aushöhlen könnte
Europas Strafverfolger gelangen künftig erheblich schneller an Nutzerdaten im EU-Ausland. Doch wenn Provider im Eilfall binnen Stunden liefern müssen, können grundrechtliche Kontrollen zu spät kommen.
Strafverfolgungsbehörden können seit dem 18. August in der EU leichter auf elektronische Beweismittel in anderen Mitgliedstaaten zugreifen. Die jetzt wirksame E-Evidence-Verordnung (EEVO) erlaubt es ihnen, sich mit Herausgabe- oder Sicherungsanordnungen direkt an den Vertreter eines Diensteanbieters in einem anderen EU-Staat zu wenden. Der bislang häufig notwendige Umweg über die dortigen Behörden soll damit entfallen.
Die EU reagierte mit der EEVO auf ein Problem, das Ermittler seit Langem beklagen: Daten aus dem EU-Ausland über eine Europäische Ermittlungsanordnung oder ein Rechtshilfeersuchen zu bekommen, kann monatelang dauern. Im neuen E-Evidence-System soll es nun nicht mehr entscheidend darauf ankommen, wo die gesuchten Daten gespeichert sind.