Totgeritten
Wüste Rückrufaktion bei Cowboy-Bikes
Ein Sicherheitsrückruf soll gefährliche Produkte aus dem Verkehr ziehen. Er darf den Kunden nichts kosten und ihm keine erheblichen Unannehmlichkeiten bereiten. Was aber gilt, wenn der Hersteller sich an seine eigenen Zusagen nicht hält?
Berti K. aus Hannover unterschrieb im September 2022 einen Leasingvertrag über ein Dienstrad, vermittelt von JobRad und abgewickelt über eine Leasinggesellschaft in Schweinfurt. Laufzeit 36 Monate, Objektwert 2663 Euro netto, Monatsrate 115,48 Euro, einschließlich Vollkaskoversicherung. Geliefert wurde ein Pedelec vom Typ Cowboy 4 ST+, ein Tiefeinsteiger des belgischen Herstellers Cowboy, der seine Räder ohne Händlernetz direkt verkauft. Ende März 2023 übernahm Berti K. das Rad.
Am 2. Mai 2025 kam eine E-Mail vom Absender recallteam@cowboy.com, Betreff: „Wichtiger Sicherheitshinweis – Sofortiges Handeln erforderlich“. Beim Rahmen des Modells C4 ST in der Ausführung Edition MR sei eine Abweichung in der Produktion an der Schweißnaht zwischen Steuerrohr und Unterrohr festgestellt worden. Nach etwa 2500 Kilometern könnten dort Ermüdungsrisse entstehen, in seltenen Fällen könne der Rahmen „strukturell versagen“ – also brechen. Cowboy bat darum, das Rad nicht mehr zu benutzen, und kündigte an, alle betroffenen Rahmen noch im selben Jahr zu ersetzen, priorisiert nach Laufleistung. Man werde sich melden, sobald das Rad an der Reihe sei.