Datensammelrisiko
EU-Jugendschutz: Ein Verbot, viele neue Nachweispflichten
Mit dem Kids Act will die EU-Kommission Plattformbetreiber zum Kinder- und Jugendschutz verpflichten. Der Vorschlag enthält das vielgeforderte Social-Media-Verbot, geht aber weit darüber hinaus.
Seit Australien ein Mindestalter für soziale Medien eingeführt hat, wünschen sich immer mehr europäische Politiker vergleichbare Regelungen in der EU. Doch nur ein Mindestalter zu definieren und die Umsetzung den Plattformen zu überlassen, wie es Australien vormacht, wäre aus Sicht der EU-Kommission nicht der richtige Weg. Einerseits würde damit der Verarbeitung biometrischer Daten Minderjähriger etwa mit Altersschätzsystemen Tür und Tor geöffnet. Andererseits wäre diese Methode löchrig, wie das australische Beispiel zeigt.
Am 17. September hat die Kommission ihrer Ankündigung Taten folgen lassen und den Vorschlag zu einer „Verordnung zur Gewährleistung der Verantwortung und Vertrauenswürdigkeit digitaler Räume im Internet“ präsentiert. Wesentlich eingängiger nennt sie das geplante Gesetz „EU Kids Act“. Darin setzt sie auf ein mehrstufiges Modell. Der Entwurf ist mehr als nur ein Social-Media-Verbot. Man kann ihn als technischen Regulierungsplan für Altersnachweise, Elternkonten und voreingestellten Schutz lesen.