Zwei Sekunden Kraftwerk
Wann Sampling als Pastiche erlaubt ist
Wer fremde Aufnahmen sampelt, braucht grundsätzlich die Erlaubnis der Rechteinhaber. Unsere Analyse des aktuellen BGH-Urteils klärt, wann eine Veröffentlichung auch ohne Lizenz als Pastiche durchgeht.
Es war eine der längsten Urheberrechtsstreitigkeiten in Deutschland. 1997 hatte der Produzent Moses Pelham für den Sabrina-Setlur-Song „Nur mir“ eine rund zwei Sekunden lange Rhythmussequenz aus dem Kraftwerk-Stück „Metall auf Metall“ von 1977 kopiert und als Endlosschleife unterlegt.
Fast drei Jahrzehnte und zwei Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) später hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 3. September 2026 über die rechtliche Beurteilung des Samples für die Zeit ab dem 7. Juni 2021 entschieden, als das deutsche Urheberrecht an EU-Vorgaben angepasst wurde (Az. I ZR 74/22). Demnach hat Pelham zumindest einen Teilerfolg errungen, weil sein Song neuerdings als Pastiche durchgeht, für den er keine Lizenz für das Kraftwerk-Sample einholen musste (Urteile und weitere Quellen siehe ct.de/yxjx).