Nur Nullen
Intelligentes Messsystem von E.DIS blockiert Schlussrechnung für Stromkunden
Wer den Stromlieferanten wechselt, bekommt binnen sechs Wochen eine Schlussrechnung, so will es das Gesetz. Schieben sich Netzbetreiber und Lieferant aber gegenseitig die Schuld zu, hilft dem Kunden weder das Gesetz noch die Bundesnetzagentur.
Frank F. aus dem Landkreis Barnim nordöstlich von Berlin wechselt seinen Stromlieferanten fast jedes Jahr. Über ein Vergleichsportal sucht er sich den Anbieter mit dem besten Neukundenbonus, nach zwölf Monaten geht es weiter. Bis Februar 2026 bezog er seinen Strom von immergrün!, einer Marke der Rheinischen Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH aus Leverkusen. Das Netz vor Ort betreibt die E.DIS Netz GmbH aus Fürstenwalde an der Spree, die mehrheitlich zum E.ON-Konzern gehört und zugleich der Messstellenbetreiber ist, dem der Stromzähler gehört.
Am 10. November 2025 tauschte ein Monteur von E.DIS diesen Zähler aus. Die bisherige moderne Messeinrichtung wich einem intelligenten Messsystem samt Smart-Meter-Gateway. Frank F. fotografierte das Einbauprotokoll und die Zählerstände. Der neue Zähler erfasste außer dem Bezug auch die Einspeisung von null an, denn auf dem Haus hängt eine kleine Photovoltaikanlage.