Recht auf Reparatur: Deutsches Umsetzungsgesetz klärt viele Fragen
Das deutsche Reparaturgesetz zur Umsetzung des EU-Rechts auf Reparatur ist in Kraft. Zwei zentrale Streitfragen aus dem Referentenentwurf sind damit geklärt, eine dritte bleibt weiterhin offen.
Das neue EU-Recht auf Reparatur verpflichtet Hersteller dazu, Haushaltsgroßgeräte und Elektronik wie Smartphones, Waschmaschinen oder Fernseher auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung zu reparieren. Verkäufer müssen Verbraucher bei Mängeln innerhalb der ersten zwei Jahre über ihr Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatzlieferung informieren, die Gewährleistung verlängert sich nach einer Reparatur um ein weiteres Jahr. Als Richtlinie ist das Regelwerk von allen EU-Staaten in nationales Recht zu überführen. In Deutschland ist das Gesetzgebungsverfahren unlängst abgeschlossen worden.
Bundestag und Bundesrat haben das deutsche Reparaturgesetz verabschiedet, es ist seit dem 23. Juli 2026 in Kraft, rechtzeitig vor Ablauf der europäischen Umsetzungsfrist am 31. Juli 2026. Das Gesetz verankert die neue Reparaturverpflichtung des Herstellers in einem eigenen Untertitel des BGB (§§ 479 a ff. BGB) und nimmt das europäische Reparaturinformationsformular in das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) auf.