Regierungsentwurf: Mehr Befugnisse für BND und Verfassungsschutz
Das deutsche Recht für Nachrichtendienste soll reformiert werden. Doch schon der erste Entwurf im noch frühen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens offenbart die kontroversen Positionen.
Die Bundesregierung will die gesetzlichen Grundlagen für die Nachrichtendienste weitreichend reformieren. Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich aber noch in einem sehr frühen Stadium. Bislang hat das Bundeskabinett am 12. August 2026 den rund 700 Seiten starken Regierungsentwurf beschlossen (zu finden über ix.de/zzzb). Der Bundestag hat sich damit noch nicht befasst, Ausschussberatung und mehrere Lesungen stehen noch aus, sodass sich bis zur endgültigen Verabschiedung und dem für 2027 angepeilten Inkrafttreten noch einiges ändern kann.
Die Dienste selbst, aber auch ihre Kritiker können also noch auf die Ausgestaltung Einfluss nehmen. Wie weit die Wünsche des Bundesnachrichtendienstes (BND) reichen, machten zuletzt Kanzleramtschef Thorsten Frei und BND-Präsident Martin Jäger deutlich, die beide für ein deutlich offensiveres, operatives Vorgehen der Dienste geworben und vor einer als Schwäche wahrgenommenen Zurückhaltung gewarnt haben.