UpdateBericht: Schufa speichert veraltete Daten von Millionen VerbrauchernDie Schufa hält „historische Daten“ zu Testzwecken vor. Doch diese hätten längst gelöscht werden müssen. Es hagelt Kritik von Daten- und Verbraucherschützern.
Bundesgerichtshof: Anspruch auf Löschung privater Daten im HandelsregisterWer unnötige Privatdaten im Handelsregister hinterlegt hat, darf diese nun löschen lassen. Das gilt auch, wenn sie bereits an anderen Stellen im Netz kursieren.
Donnerstag: Leitfaden gegen Cyberangriffe Chinas, Google will nichts vergessenWarnung vieler Sicherheitsbehörden + Google gegen Recht auf Vergessen + Windows-Word mit Cloud-Autosave + Auskunft nach IT-Angriff auf Kliniken + #heiseshow
UpdateGoogle will HIV-Status eines Kanadiers in Suchergebnissen behaltenEine auf konkrete Gefahr reduzierte Variante des "Rechts auf Vergessenwerden" möchte Kanadas Datenschutzbehörde durchsetzen. Google spielt nicht mit.
KI-Update kompakt: ChatGPT, Adobe MultiFoley, Yann LeCun, GenAI in UnternehmenDas "KI-Update" liefert werktäglich eine Zusammenfassung der wichtigsten KI-Entwicklungen.
Wer ist David Mayer? ChatGPT kann darauf nicht antwortenChatGPT verweigert eine Antwort auf die Frage, wer David Mayer ist. Nicht mal den Namen will der Chatbot schreiben.
Urteil gegen Suchmaschine: Googles "üble Tricks"Betroffene können laut dem OLG Köln von der irischen Google-Tochter die Löschung rechtswidriger Suchergebnisse verlangen. Ein Gang in die USA ist nicht nötig.
BGH: Google muss Links nur bei Nachweis von Falschangaben löschenNur wenn Betroffene nachweisen, dass Artikel Falschangaben über sie enthalten, muss Google sie aus seiner Trefferliste löschen, entschied der Bundesgerichtshof.
Recht auf Vergessen: Keine Mitwirkungspflicht für Google bei WahrheitsprüfungDie DSGVO gibt Nutzern das Recht, Suchmaschineneinträge zur eigenen Person löschen zu lassen. Der EuGH hatte zu klären, welche Rolle der Wahrheitsgehalt hat.
Pressearchive dürfen auch Unangenehmes lange vorhaltenNicht immer ist der Versuch erfolgreich, unliebsame Inhalte per Klage aus dem Netz zu löschen. Unter Umständen kann das zum bösen Bumerang werden.
Persönlichkeitsrecht: Pressearchive dürfen auch Unangenehmes lange vorhaltenNicht immer ist der Versuch erfolgreich, Inhalte per Klage aus dem Netz zu verbannen. Unter Umständen kann ein solches Vorgehen zum bösen Bumerang werden.
Recht auf Vergessenwerden: BGH weist eine Klage ab, eine geht an den EuGHDer Bundesgerichtshof hat erstmals nach Einführung der DSGVO darüber entschieden, wie es mit dem Anspruch auf Auslistung aus Trefferlisten aussieht.
"Recht auf Vergessen" vor dem BundesgerichtshofVor dem obersten deutschen Zivilgericht klagen zwei Parteien darauf, dass Google bestimmte Suchergebnisse löscht.
Bundesverfassungsgericht: Unveränderte Archive wichtiger als Recht auf VergessenPresse und Öffentlichkeit haben ein Recht auf unveränderte Archivartikel, sagt das Bundesverfassungsgericht. Das "Recht auf Vergessen" greift hier nicht.
Machine Unlearning: Algorithmen können nichts vergessenWeil wir nicht wissen, wie die Maschine genau denkt, können wir sie nur indirekt vergessen lassen. Das wurde auf der Konferenz Usenix Enigma deutlich.
Kommentar: Recht auf Vergessen? "Kleinste Fehler für Digital Natives wie in Bernstein konserviert"Ein Internet, das Fehltritte nie vergisst, ist nicht nur schlecht für junge Leute, sondern für die gesamte Gesellschaft.
Bundesverfassungsgericht: "Recht auf Vergessen" auch bei schweren StraftatenIn zwei Entscheidungen haben die Karlsruher Richter das sogenannte "Recht auf Vergessen" im Internet präzisiert.
Google muss Informationen nicht zwingend und nicht weltweit löschenGoogle muss laut EuGH Links, die zu Webseiten mit heiklen Informationen führen, nicht zwingend löschen. Zudem gilt das Recht auf Vergessen nicht weltweit.
Internet: "Recht auf Vergessen" in Theorie und PraxisRevenge Porn, Mobbing oder einfach nur die letzte Sauftour: Wie das Internet lernen soll zu vergessen – und warum das so schwer ist.
DSGVO: Recht auf Vergessenwerden im Internet hat nicht immer VorrangSuchmaschinen fördern auch zu Jahre alten Begebenheiten noch peinliche Informationen zutage. Das müssen Betroffene hinnehmen – unter bestimmten Bedingungen.
EU-Gutachter: Google & Co. müssen Links zu sensiblen Inhalten löschenEnthalten Webseiten sensible Daten, dürfen Suchmaschinen sie nicht verlinken, wenn Betroffene das so beantragt haben. Das befindet ein wichtiger EU-Gutachter.
Recht auf Vergessen: Google setzt sich in einem Streit durchEs darf Google nicht generell untersagt werden, schon ältere negative Berichte zutage zu fördern, sagt das Oberlandesgericht Frankfurt.