Frankreich: Mädchen und Frauen erhalten wiederverwendbare Periodenprodukte bald kostenlos - DER SPIEGEL
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Menstruationstasse und Periodenslips Französinnen erhalten wiederverwendbare Periodenprodukte bald kostenlos

Bereits 2023 entschied die französische Regierung, dass Mädchen und junge Frauen nicht mehr für bestimmte Menstruationsprodukte zahlen müssen. Nach Druck von Verbänden wird der Beschluss nun endlich umgesetzt.
Menstruationstasse (Symbolbild)
Menstruationstasse (Symbolbild)

Menstruationstasse (Symbolbild)

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Gema Alejo / Addictive Stock / IMAGO

Menstruationstassen und Periodenslips sind für junge Französinnen ab September kostenlos. Wie die Regierung in Paris ankündigte, gilt das Angebot für wiederverwendbare Menstruationsartikel und für alle Mädchen und Frauen unter 26 Jahren.

Die Altersgrenze soll bei besonders bedürftigen Frauen entfallen. Etwa 6,7 Millionen Menschen komme die Maßnahme zugute, heißt es in einer Mitteilung der Ministerien für Gesundheit und für Gleichstellung.

Menstruationstassen sind kleine Silikonbecher, die das Blut in der Vagina aufnehmen. Sie werden ausgewaschen und wiederverwendet. Periodenslips sind waschbare Unterhosen mit saugfähigen Einlagen. Beide Artikel gelten als nachhaltige Alternative zu Tampons und Wegwerfbinden.

Ministerin spricht von »Frage von Gesundheit und Würde«

»Keine Frau und kein Mädchen sollten auf ihre Intimhygiene verzichten müssen: Es ist eine Frage von Gesundheit und Würde«, sagte Gleichstellungsministerin Aurore Bergé. Gesundheitsministerin Stéphanie Rist fügte hinzu: »Menstruationsarmut ist kein Schicksal: Sie ist eine Ungerechtigkeit, der wir entschlossen begegnen müssen.«

Das entsprechende Gesetz war in Frankreich bereits Ende 2023 verabschiedet, aber bislang nicht umgesetzt worden. Das sorgte unter anderem bei feministischen Verbänden für Kritik. Bergé räumte im vergangenen Jahr eine »inakzeptable Verzögerung« ein.

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Frankreich ist europaweit das zweite Land mit einer solchen Regelung. Bereits vor Jahren führte Schottland ein, dass Periodenprodukte in Bildungseinrichtungen und städtischen Einrichtungen kostenfrei zur Verfügung stehen müssen. Mehr dazu lesen Sie hier .

hba/AFP