Hunter Biden: Verstöße gegen das Waffenrecht - Sohn von Joe Biden schuldig gesprochen - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Prozess im US-Bundesstaat Delaware Verstöße gegen das Waffenrecht – Hunter Biden schuldig gesprochen

Übereinstimmende Medienberichte: Die Geschworenen im Strafprozess gegen US-Präsidentensohn Hunter Biden haben ein Urteil gefällt. Es geht um mehrere Verstöße gegen das Waffenrecht.
Der US-Präsidentensohn Hunter Biden
Der US-Präsidentensohn Hunter Biden

Der US-Präsidentensohn Hunter Biden

Foto: Matt Slocum / AP

Der US-Präsidentensohn Hunter Biden ist von einer Jury des illegalen Besitzes einer Schusswaffe schuldig gesprochen worden. Die zwölf Geschworenen fällten am Dienstag in Wilmington im US-Bundesstaat Delaware dieses Urteil. Das Strafmaß für den 54-jährigen Sohn von Präsident Joe Biden wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet. Dem Sohn des US-Präsidenten drohen nun bis zu 25 Jahre Gefängnis. Es ist allerdings unklar, inwieweit die Richterin das Strafmaß ausreizt, da er nicht vorbestraft ist.

Hunter Biden wurde am Dienstag in allen drei Anklagepunkten im Zusammenhang mit dem Kauf eines Revolvers im Jahr 2018 schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass der Sohn des Präsidenten auf einem vorgeschriebenen Formular für den Waffenkauf gelogen habe, indem er sagte, er sei nicht drogenabhängig. Er habe die Waffe elf Tage lang illegal besessen.

Hunter Biden macht seit Jahren Schlagzeilen. Es geht neben Alkoholsucht und Drogenabhängigkeit auch um windige Geschäfte oder rechtliche Streitigkeiten mit einer ehemaligen Stripperin über den Unterhalt für ein uneheliches Kind. Anfang Dezember wurde er auch im Bundesstaat Kalifornien angeklagt, weil er Bundessteuern für mehrere Jahre nicht ordnungsgemäß gezahlt haben soll.

Wegen der verschiedenen Vorwürfe hatte es gegen den Präsidentensohn zuvor ausführliche Ermittlungen gegeben. Im Juli 2023 scheiterte eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft zur Umgehung von Gerichtsverfahren. Mitte August ernannte US-Justizminister Merrick Garland einen Sonderermittler in dem Fall. Im September und Dezember folgten dann jeweils die Anklagen in Delaware und Kalifornien.

Während des Waffenprozesses in Wilmington wurde einiges an schmutziger Wäsche gewaschen, die politische Gegner von Joe Biden ausführlich für eigene Zwecke nutzten. Neben Hunter Bidens Tochter Naomi sagten auch ehemalige Partnerinnen aus. Die Befragungen warfen ein Schlaglicht auf die Drogensucht des Präsidentensohnes, die er in seiner Autobiografie selbst öffentlich gemacht hatte. Er bestreitet jedoch, während des Waffenkaufs drogenabhängig gewesen zu sein.

Joe Biden kam nicht zum Prozess – will Urteil anerkennen

Joe Biden hat den Bundesgerichtssaal in Delaware, in dem sein Sohn vor Gericht stand, gemieden und sich kaum zu dem Fall geäußert. Er wollte nicht den Eindruck erwecken, dass er sich in eine strafrechtliche Angelegenheit einmischt, die von seinem eigenen Justizministerium verfolgt wird.

Er werde den juristischen Prozess respektieren, während sein Sohn ein Berufungsgesuch erwäge, teilte Biden mit - und versicherte seinem Sohn die Unterstützung der Familie. »Ich bin der Präsident, aber ich bin auch ein Vater«, hieß es in dem Statement. Seine Ehefrau Jill und er seien immer für Hunter und den Rest der Familie da. »Daran wird sich niemals etwas ändern.«

Verbündete des Demokraten machen sich jedoch Sorgen über die Auswirkungen des Prozesses – und nun auch der Verurteilung – auf den 81-Jährigen, der sich seit Langem Sorgen um die Gesundheit seines einzigen noch lebenden Sohnes und dessen anhaltende Nüchternheit macht.

Die juristischen Probleme von Hunter Biden verschärfen die Lage in einem ohnehin extrem aufgeheizten US-Wahljahr. Hunter Biden und der frühere Präsident Donald Trump, beide nun strafrechtlich verurteilt, haben beide behauptet, sie seien Opfer der Politik geworden. Doch während Trump weiterhin fälschlicherweise behauptet, das Urteil sei »manipuliert« worden, hat Joe Biden erklärt, er werde das Ergebnis des Urteils akzeptieren und nicht versuchen, seinen Sohn zu begnadigen.

mfh/AFP