meinung •Haftbefehl gegen Israels Premier Das Völkerrecht ist deutsche Staatsräson
Zerstörtes Haus in Chan Junis im Gazastreifen (23. November)
Foto: Haitham Imad / EPADer Auftritt von Regierungssprecher Steffen Hebestreit vor der Bundespressekonferenz am Freitag war ein Tiefpunkt deutschen Regierungshandelns. Der Mann, der für den Bundeskanzler spricht, versuchte nicht einmal, das Unerklärbare zu erklären.
Wieder und wieder verlangten Journalisten nach einer Antwort: Würde die Bundesregierung den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanyahu umsetzen, wozu sie rechtlich verpflichtet ist ?
Leicht herablassend wiederholte Hebestreit immer aufs Neue in Varianten die Nichtantwort, die die Bundesregierung zuvor schriftlich verbreitet hatte: »Die innerstaatlichen Schritte werden wir gewissenhaft prüfen. Weiteres stünde erst dann an, wenn ein Aufenthalt von Premierminister Benjamin Netanyahu und dem ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant in Deutschland absehbar ist.« Es falle ihm schwer, sagte er noch, sich eine solche Verhaftung vorzustellen.
Die Szene kippte ins Groteske , als eine Journalistin die simple wie notwendige Frage stellte: Warum sich offenbar niemand in der Regierung auf diese Entscheidung vorbereitet habe und man jetzt immer noch »prüfe«, obwohl dafür viel Zeit gewesen sei. Hebestreit antwortete darauf mehrfach nur: Er verstehe die Frage nicht.
Olaf Scholz’ Sprecher verwies dafür mehrfach auf den vermeintlichen Konflikt zwischen Deutschlands völkerrechtlicher Verpflichtung und dem, was seit Angela Merkels Rede in der Knesset von 2008 als »Staatsräson« bekannt ist: Deutschlands historischer Verantwortung für Israel.
Doch während laut Artikel 25 des Grundgesetzes das Völkerrecht sogar höher gewichtet wird als die deutschen Gesetze, steht nirgends geschrieben, dass Deutschland die Pflicht hat, die Person Benjamin Netanyahu vor Strafverfolgung zu schützen.
Nicht erst seit dem 7. Oktober 2023 zeigt sich bei vielen deutschen Politikern ein grundlegendes Missverständnis darüber, was historische Verantwortung für die deutschen Verbrechen des Nationalsozialismus eigentlich bedeutet. Es zeigte sich besonders drastisch im Tweet des hessischen CDU-Ministerpräsidenten Boris Rhein, der schrieb: »Es ist für mich völlig ausgeschlossen, dass ein demokratisch gewählter Ministerpräsident aus Israel auf deutschem Boden verhaftet wird, weil er sein Land gegen Terroristen verteidigt. Der Schutz des Staates Israels ist deutsche Staatsräson – und dazu zählt auch der Schutz seiner Spitzenpolitiker.«
Premier Netanyahu am 18. November in der Knesset
Foto: Abir Sultan / EPADie Vorstellung, dass es deutsche »Staatsräson« sei, Israels Spitzenpolitiker zu »schützen« – und zwar selbst vor Vorwürfen schwerster völkerrechtlicher Vergehen –, ist ein verhängnisvoller Irrweg. Netanyahu wird nicht in Den Haag angeklagt, weil er sein Land verteidigt, wozu er selbstverständlich berechtigt und verpflichtet ist. Er wird angeklagt, weil ihm schwere Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung in Gaza zur Last gelegt werden, die mit Selbstverteidigung nichts mehr zu tun haben.
In Äußerungen wie jenen von Boris Rhein ist der Begriff »Staatsräson« längst zu einer hohlen Phrase geworden – zu einer Chiffre für eine Politik, die nicht unterscheidet zwischen der historischen Verantwortung Deutschlands für die Sicherheit und das Gedeihen des israelischen Staates und dem automatischen Wegwischen jedes möglichen Vorwurfs gegen Benjamin Netanyahus Regierung oder Israels Armee.
Diese Regierung ist nicht gleichbedeutend mit dem Staat Israel und auch nicht mit der israelischen Bevölkerung; sie spricht auch nicht für die Juden weltweit. Netanyahu ist ein im eigenen Land hochumstrittener Politiker, der mit radikalen Extremisten regiert, die teils offen rassistisch sind und die Vertreibung der Palästinenser aus den besetzten Gebieten wollen. Der Premier steht innenpolitisch im Konflikt mit den Angehörigen der Geiselfamilien , die ihm – wie auch sein ebenfalls angeklagter Ex-Verteidigungsminister – vorwerfen, dass er den Krieg in Gaza ohne Ziel immer weiterführt und sich nicht um die Befreiung der verbliebenen Geiseln sorgt. Dass er den Krieg nicht beendet, um sein politisches Überleben zu sichern.
Netanyahu ist zudem seit Jahren im eigenen Land in Strafverfahren verwickelt, etwa wegen Korruption, und zuletzt auch, weil sein Umfeld mit dem illegalen Leaken von verfälschten Geheimdienstinformationen über die »Bild«-Zeitung versucht haben soll, die politischen Gegner des Premiers zu diskreditieren. Netanyahu unterminiert im eigenen Land die Demokratie und Gewaltenteilung, indem er versucht, sich den Obersten Gerichtshof untertan zu machen. Er sucht international die Nähe von Autokraten wie Viktor Orbán und Donald Trump. Die deutsche Politik darf diesen Mann nicht mit Israel gleichsetzen. Sie tut es aber viel zu oft.
Protest gegen Premier Netanyahu und für die Freilassung der Geiseln am 23. November in Tel Aviv
Foto: Maya Alleruzzo / APSeit Monaten versäumt es die Bundesregierung, sich Gedanken zu machen, wie die deutschen Lehren aus der Vergangenheit angewandt auf heute auszusehen hätten. Es scheint für deutsche Politiker deutlich einfacher, sprechautomatenhaft das Wort »Staatsräson« im Mund zu führen, als sich zu überlegen, was Verantwortung für deutsche Geschichte und für Israel eigentlich heißt.
Zu besichtigen ist im Land dafür eine neuartige Form deutscher Identitätspolitik, die blind die israelische Fahne hisst und jegliche Kritik am israelischen Vorgehen in Gaza als Antisemitismus zu diskreditieren versucht. Das funktioniert vor allem dann gut, wenn man in allgemeinen Phrasen spricht, sich komplett von den Vorgängen in Israel und Gaza abschottet und sich für die Details dessen, was dort geschieht, gar nicht erst interessiert.
Doch gerade vor dem Hintergrund deutscher Geschichte müssten Details von Völkerrechtsvergehen deutsche Politiker unbedingt interessieren: Die Unterstützung für die Weiterentwicklung des Völkerrechts und der internationalen Gerichtsbarkeit war jahrzehntelang Bestandteil von dem, was man mit großem Recht ebenfalls »Staatsräson« nennen könnte: Es ist Teil der historischen Verantwortung für die einzigartigen Verbrechen des Nationalsozialismus. Die Entwicklung des Völkerrechts war auch eine Folge der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse.
Deutschland spielte auch deshalb eine zentrale Rolle bei der Gründung des Strafgerichtshofs im Jahr 1998. Auf der Website des Auswärtigen Amts steht bis heute: »Die regelbasierte internationale Ordnung bildet einen Grundpfeiler deutscher Außenpolitik. Die Bundesrepublik Deutschland setzt sich daher weltweit dafür ein, das Völkerrecht und dessen Institutionen zu stärken und weiterzuentwickeln.« Und: »Die Bundesregierung ist überzeugt, dass der Gerichtshof im Ringen um mehr Gerechtigkeit und beim Kampf gegen die Straflosigkeit schwerster Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren, einen wirksamen Beitrag leistet und dabei zunehmend universale Bedeutung und Akzeptanz als ›Weltstrafgericht‹ erlangt.«
Vor diesem Hintergrund gibt es deshalb nur eine mögliche Antwort auf die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland den Haftbefehl gegen Netanyahu vollziehen müsste: ja, natürlich.
Kriegsverbrecherprozess gegen Nationalsozialisten in Nürnberg im November 1945
Foto: A9999 DB/ dpaZur Erinnerung: Die Vorwürfe gegen Netanyahu beinhalten, dass sein Verteidigungsminister und er »absichtlich und wissentlich der Zivilbevölkerung im Gazastreifen wesentliche Dinge für ihr Überleben einschließlich Nahrung, Wasser sowie Medikamente und medizinische Hilfsmittel sowie Brennstoffe und Strom vorenthalten haben«. Ihm werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen – durch vorsätzliche Tötungen, Verfolgung und andere unmenschliche Handlungen im Rahmen eines »ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung«. Das sind keine geringen Vorwürfe – und da der Krieg in Gaza vor den Augen der Welt geführt wird, sind sie auch ausreichend dokumentiert.
Es gibt im deutschen Diskurs im Wesentlichen zwei Argumente gegen die Anklagen. Das Erste lautet – etwas verkürzt – »aber die Hamas!«. Doch der Kampf gegen eine Terrororganisation, die am 7. Oktober 2023 den furchtbarsten Angriff auf Juden seit dem Holocaust verübt hat, rechtfertigt keine grenzenlose Kriegsführung, die gegen Völkerrecht verstößt.
Chefankläger Khan
Foto: Dimitar Dilkoff / AFPDas Zweite lautet: Der Den Haager Chefankläger Karim Khan habe eine unzulässige Gleichsetzung betrieben, als er parallel Haftbefehle gegen israelische Politiker und Hamas-Terroristen beantragt habe. Doch das ist kein inhaltliches Argument in Bezug auf die Anklagepunkte. Khan wäre sicherlich auch attackiert worden, wenn er die Haftbefehle zeitlich versetzt beantragt hätte. Das Argument der Gleichsetzung ist zudem unzutreffend – die Beschuldigten sind wegen unterschiedlicher Verbrechen angeklagt. Was zutrifft, ist, dass vermutlich keiner der ursprünglich angeklagten Hamas-Führer mehr lebt, auch nicht Mohammed Deif, dessen Tod die Hamas noch nicht bestätigt hat. Es gibt aber genügend noch lebende Hamas-Führer, die wegen des Terrors am 7. Oktober angeklagt werden können – das sollte der Chefankläger nun tun.
Ein weiteres Argument lautet: Die Vorwürfe – etwa wegen des Aushungerns der Zivilbevölkerung in Gaza – seien nicht bewiesen. Doch erstens ist es die Aufgabe des Gerichts, die Beweise zu prüfen, und nicht die Aufgabe deutscher Politiker. Und zweitens braucht es sehr viel Ignoranz, um die unzähligen Berichte außer Acht zu lassen, die sehr wohl zeigen: Israels Regierung lässt nicht ausreichend Hilfe in den Gazastreifen, insbesondere in den Norden, der nach dem Willen extremistischer Regierungsmitglieder entvölkert und erneut illegal besiedelt werden soll .
Es steht gerade viel auf dem Spiel, nicht nur für Deutschland, sondern auch international. Wenn die Bundesregierung den Angeklagten Netanyahu nun anders behandelt als den Angeklagten Wladimir Putin oder als in der Vergangenheit die Angeklagten Omar al Baschir aus dem Sudan oder Slobodan Milošević aus Serbien, dann gibt es dafür nur eine Bezeichnung: Heuchelei. Wenn dieselben Personen, die den Haftbefehl gegen Putin feierten, nun den Haftbefehl gegen Netanyahu skandalisieren, dann kann man sich sicher sein: Um Recht geht es dabei nicht.
Mutter mit Kind in Gaza (am 6. November 2024)
Foto: Hatem Khaled / REUTERSDiese Doppelmoral wird auch im Rest der Welt wahrgenommen. Wenn das Völkerrecht aus Sicht der Bundesregierung für gewisse Staaten zu gelten hat und für andere nicht, dann reißt sie selbst die internationale Ordnung ein, zu deren Verfechterin sie sich gemacht hat. Sein Gericht sei doch nur »für Afrika und Schurken wie Putin« geschaffen worden, habe ihn ein hochrangiger westlicher Politiker gewarnt, sagte Chefankläger Khan in einem Interview.
Das deutsche Verhalten in Bezug auf den Haftbefehl, aber auch insgesamt im Kontext des Gazakriegs, wird zweifellos langfristige Folgen haben. Es wird den Blick mitprägen, den ein großer Teil der Weltbevölkerung in Jahren oder Jahrzehnten auf Deutschland und den Westen haben wird. Der Krieg in Gaza ist ein Ereignis, das auf Jahrzehnte hinaus die Weltpolitik beeinflussen kann – ähnlich, wie der Irakkrieg die globale Perspektive auf die USA bis heute prägt.
Es wäre deshalb höchste Zeit für deutsche Regierungspolitiker, sich jetzt die Frage zu stellen, wie ihr Handeln rückblickend bewertet werden soll – und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen.