Angriff auf ukrainischen Geschäftsmann Hauptverdächtige nach Monaco-Anschlag offenbar tot bei Kyjiw aufgefunden
Kyjw (Symbolbild)
Foto: Symonenko Yevhenii / YAY Images / IMAGOIm Fall des Sprengstoffanschlags auf einen aus der Ukraine stammenden Oligarchen in Monaco ist die Hauptverdächtige einem Medienbericht zufolge erschossen aufgefunden worden. Die Leiche der 39-jährigen Ukrainerin sei am späten Montagabend in der Nähe von Kyjiw entdeckt worden, meldete die Onlinezeitung »Ukrajinska Prawda« und beruft sich dabei auf eine Quelle aus den Strafverfolgungsbehörden.
Auch seien in Zusammenhang mit dem Fall bereits zwei Verdächtige festgenommen worden. Bei einem handele es sich um einen Mitarbeiter des Militärgeheimdienstes HUR, bei dem anderen um einen ehemaligen Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden, berichtet das Medium. Eine Stellungnahme von offizieller Seite lag zunächst nicht vor.
Spuren führen auch nach Deutschland
Die genauen Hintergründe des Attentats, dessen Spur auch nach Deutschland führte, sind weiter unklar. Interpol hat eine internationale Fahndungsausschreibung gegen die Verdächtigte herausgegeben, unter anderem wegen Mordes wurde die Frau gesucht.
Bei dem Sprengstoffattentat am Montag vergangener Woche waren der in der Ukraine geborene Wadym Jermolajew, seine Lebenspartnerin und sein Sohn verletzt worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft von Monaco war die mutmaßliche Täterin danach zunächst aus dem Fürstentum zu Fuß ins direkt angrenzende Frankreich geflohen. Anschließend soll sie mit einem Auto über andere europäische Länder nach Deutschland weitergefahren sein. Vergangene Woche durchsuchte die Polizei eine Wohnung in Hessen. (Lesen Sie hier mehr dazu.)
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Jermolajew ist ein wohlhabender Geschäftsmann, der 2019 die zyprische Staatsbürgerschaft annahm. Die Regierung in Kyjiw verhängte 2023 Sanktionen gegen ihn, weil er Medienberichten zufolge Geschäfte auf der von Russland annektierten Halbinsel Krim gemacht hatte.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hieß es, Interpol habe die Frau als Hauptverdächtige ausgemacht. Da Interpol keine Ermittlungsbehörde ist, war diese Formulierung nicht korrekt. Wir haben die Passage geändert.