Für Kinder erklärt Das passiert bei einer Bundestagswahl
Auf den ersten Blick wirkt die Wahl am 23. Februar so, als hätte sie nichts mit Kindern zu tun: Erwachsene wählen andere Erwachsene, die Erwachsenendinge entscheiden sollen. Dabei wird sich die neue Regierung in den kommenden vier Jahren auch mit Fragen beschäftigen, die für Kinder und Jugendliche von Bedeutung sind:
Wie wichtig soll Klimaschutz sein? Welchen Stellenwert müssen Kinderrechte haben? Inwiefern will Deutschland Länder unterstützen, in denen Krieg herrscht? Wie können alle Kinder die Chance auf eine gute Schulbildung bekommen? Wie viele Geflüchtete dürfen nach Deutschland kommen? Welche Regeln sollen gelten, damit es Tieren künftig besser geht?
Das Reichstagsgebäude in Berlin ist der Sitz des Deutschen Bundestags.
Foto: fhm / Moment / Getty ImagesDie Antworten, die die Parteien auf solche und andere Fragen geben, unterscheiden sich voneinander. Es ist also alles andere als egal, wer bei der Wahl wie abschneidet. Dass man erst ab einem Alter von 18 Jahren wählen darf, halten deshalb einige Leute für unfair. Immer wieder wird diskutiert, ob man nicht jüngere Menschen mitentscheiden lassen sollte – immerhin geht es auch darum, wie die Welt aussieht, wenn die Kinder von heute erwachsen sind.
Wieso gibt es die vorgezogene Neuwahl?
Eigentlich hätte die Bundestagswahl erst im September stattfinden sollen. Da die drei Regierungsparteien aber so zerstritten waren, dass sie nicht mehr miteinander arbeiten wollten, hat Bundeskanzler Olaf Scholz dem Bundestag die Vertrauensfrage gestellt. Er wollte also von den Abgeordneten wissen, ob sie ihm noch vertrauen und dafür sind, dass er weiter im Amt bleibt. Die Mehrheit der Abgeordneten hat mit Nein gestimmt. Deshalb hat Olaf Scholz Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gebeten, den Bundestag aufzulösen – und Steinmeier hat das getan. Die Folge: Es muss deutlich früher als ursprünglich geplant gewählt und eine neue Regierung gefunden werden. Bis es die gibt, macht die alte Regierung erst einmal weiter.
Was passiert bei einer Bundestagswahl?
Die Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, zwei Stimmen abzugeben: die Erststimme und die Zweitstimme. Mit der Erststimme wählt man eine Person, die man vielleicht schon mal auf dem Marktplatz gesehen hat und deren Gesicht auf die Wahlplakate in der Umgebung gedruckt wurde. Das sind die Kandidatinnen und Kandidaten, die am eigenen Wohnort zur Wahl stehen, im sogenannten Wahlkreis. Wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, darf unter bestimmten Voraussetzungen in den Bundestag einziehen. Das nennt man Direktmandat. Die Zweitstimme geht an die Landesliste einer Partei.
Parteien im Porträt
Wenn alle Stimmen ausgezählt wurden, steht fest, welche Partei wie viele bekommen hat – und ob eine Partei mit einer oder mehreren anderen Parteien ein Team bilden muss, um die Mehrheit im Bundestag zu haben. Ein solches Team wird Koalition genannt. Eine Koalition zu bilden, kann schwierig sein, schließlich haben Parteien unterschiedliche Meinungen zu wichtigen Themen. Die Wählerinnen und Wähler haben den Parteien aber ihre Stimmen gegeben, weil sie diese Meinungen vertreten haben wollen. Es gilt also, Kompromisse zu finden, die eine gute Zusammenarbeit im Koalitionsteam möglich machen.
Wer wird Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin?
Das entscheiden die Abgeordneten im neu zusammengesetzten Bundestag. Kanzlerin oder Kanzler kann man nur werden, wenn die absolute Mehrheit der Abgeordneten für einen gestimmt hat. In den vergangenen Jahren war Olaf Scholz der Bundeskanzler – und er will es gern wieder werden: Scholz ist der Kanzlerkandidat der SPD. Auch andere Parteien haben Kandidatinnen und Kandidaten ausgesucht, die sich Chancen ausrechnen: Friedrich Merz (CDU/CSU), Alice Weidel (AfD) und Robert Habeck (Grüne).
Dieser Artikel erschien in »Dein SPIEGEL« 3/2025.
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