So entsteht ein Gesetz - für Kinder erklärt - DER SPIEGEL
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Für Kinder erklärt So entsteht ein Gesetz

Rund 1800 Gesetze regeln das Leben in Deutschland. Ständig kommen neue hinzu. Doch wer bestimmt eigentlich welche? DEIN SPIEGEL erklärt’s.
Von Antonia Bauer • • aus DEIN SPIEGEL 11/2025

Morgens aufstehen, sich fertig machen und ab zum Unterricht – ob man will oder nicht, das gehört für Kinder zum Alltag. In Deutschland ist der Schulbesuch Pflicht. Doch nicht nur das: Viele Dinge sind genau geregelt. Vorschriften bestimmen, welche Zutaten in Frühstücksflocken erlaubt sind, wie schnell ein Schulbus fahren darf und wie lange der Busfahrer Pause machen muss.

Manche dieser Regeln existieren seit Langem und ähneln denen in vielen anderen Ländern der Welt. Sie sind wichtig, damit das Zusammenleben gut funktioniert: Es ist verboten, zu stehlen oder anderen Menschen Schaden zuzufügen. Andere Vorgaben sind sehr speziell: Sie legen fest, wie Müll getrennt wird, welche Geräte auf Spielplätzen erlaubt sind und wann Gartenbesitzer ihren Rasen mähen dürfen.

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Unzählige Kinder und Jugendliche träumen davon, Fußballprofi zu werden – doch nur die allerwenigsten werden es schaffen. Maxi, 14, darf sich etwas größere Hoffnungen machen als andere. Wie er in der Nachwuchsakademie des FC Bayern für die Erfüllung seines Traums trainiert, steht in der neuen Ausgabe von DEIN SPIEGEL, dem Nachrichten-Magazin für Kinder. Außerdem im Heft: Wie entsteht eigentlich ein Gesetz? DEIN SPIEGEL gibt es am Kiosk, ausgewählte Artikel online. Erwachsene können das Heft auch hier kaufen:

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In Deutschland gibt es rund 1800 Gesetze mit insgesamt mehr als 52.000 Pa­ragrafen. Dazu kommen Regelungen der Europäischen Union und der einzelnen Bundesländer. Außerdem gibt es Verordnungen, die regeln, wie die Gesetze angewandt werden. Manche klingen wie Zungenbrecher: Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung, Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung oder Viehverkehrsverordnung.

Diese sperrigen Begriffe haben ei­nen Zweck: Sie sollen möglichst genau beschreiben, worum es geht und wen es betrifft. So entstehen weniger Missverständnisse. In der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung geht es beispielsweise darum, welche Ausbildung Menschen benötigen, die beruflich Laster oder Busse fahren. Doch wenn bestehende Vorschriften oft schon so genau sind, warum werden dann ständig neue gebraucht?

Es gibt mehrere Gründe dafür. Manchmal ändern sich die Zeiten: Vor 30 Jahren war zum Beispiel das Internet noch kaum verbreitet, heute findet vieles online statt. Deswegen wurden Regelungen nötig – etwa dafür, wie man im Internet bezahlen oder sich vor Betrug schützen kann.

Neue Vorgaben entstehen oft auch, weil eine Regierung ihren Wählern versprochen hat, ein Problem zu lösen. Ein Beispiel: Ab 2026 haben alle neu eingeschulten Grundschulkinder in Deutschland das Recht auf eine Ganztagsbetreuung nach dem Unterricht. Bisher ist das in den Bundesländern unterschiedlich. Zu dem Gesetz kam es, weil die damaligen Regierungsparteien CDU/CSU und SPD im Wahlkampf 2017 versprochen hatten, sich um das Thema zu kümmern.

Nach der Wahl wurde die Idee ausgearbeitet, das dauerte mehrere Jahre. Erst 2021 war alles beschlossen. Von der ersten Idee bis zum fertigen Gesetz war es ein langer Weg. So läuft der Prozess ab:

1. Vorschlag

Nicht jeder darf ein Gesetz oder eine Änderung daran vorschlagen. Dieses Recht haben nur drei Gruppen: die Regierung, Abgeordnete des Bundestags, die sich zusammenschließen, und der Bundesrat. Er besteht aus Vertretern der 16 Bundesländer. Wer ein Gesetz vorschlagen will, muss einen Entwurf erstellen, der das Problem beschreibt, die Kosten auflistet und mögliche Folgen aufzeigt.

2. Beratung

Der Bundestag berät dreimal über den Vorschlag, diese Sitzungen heißen Lesungen. In der ersten Lesung wird die Idee vorgestellt. Abgeordnete können sagen, was sie davon halten. Danach wird der Entwurf in den zuständigen Ausschuss geschickt. Das ist eine Arbeitsgruppe von Fachleuten, die sich mit dem Thema auskennen. Geht es etwa um Familien, kümmert sich der Familienausschuss. Er ergänzt Einzelheiten und klärt offene Fragen. In der zweiten Lesung diskutieren die Abgeordneten die überarbeitete Version und können noch einmal über Änderungen verhandeln. In der dritten Lesung wird das fertige Papier vorgestellt, und anschließend wird über den Gesetzentwurf abgestimmt.

3. Abstimmung

Die Abgeordneten treffen sich im Plenarsaal im Reichstagsgebäude in Berlin – das ist der mit den blauen Sitzen. Die Politiker stehen auf Nachfrage auf, um zu zeigen, ob sie für ein Gesetz sind, dagegen oder sich enthalten. Es genügt, wenn mehr für »Ja« als für »Nein« stimmen. Das nennt man einfache Mehrheit. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Gesetze, die die Verfassung ändern, benötigen das »Ja« von zwei Dritteln aller Abgeordneten. Die Verfassung ist das wichtigste Regelwerk eines Staates und enthält viele Grundrechte wie Meinungsfreiheit. Weil diese besonders geschützt werden sollen, müssen sich viele Volksvertreter einig sein, dass eine solche Änderung nötig und richtig ist.

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4. Beteiligung des Bundesrats

Nun geht der Entwurf an den Bundesrat, der die Interessen der Bundes­länder vertritt. Bei manchen Gesetzen muss der Bundesrat zustimmen, damit sie in Kraft treten können. Das sind zum Beispiel Gesetze, die die Finanzen der Bundesländer betreffen. Bei den anderen Gesetzen kann er nur Einspruch einlegen, der jedoch durch den Bundestag überstimmt werden kann.

5. Vermittlungsausschuss

Sind sich Bundestag und Bundesrat nicht einig, wird der Vermittlungs­ausschuss eingeschaltet – er ist eine Art Streitschlichter. Er besteht aus 32 Mitgliedern: 16 Abgeordneten und 16 Vertretern oder Vertreterinnen der einzelnen Länder. Sie können Arbeitsgruppen bilden, die Expertenteams befragen. Der Vermittlungsausschuss kann Änderungen vorschlagen. Werden diese vom Bundestag angenommen, geht es weiter. Bleibt der Streit bestehen, kann der Bun­desrat Einspruch gegen das Gesetz ­erheben.

6. Unterschrift

Der Entwurf muss von mehreren Menschen unterschrieben werden: von der Ministerin oder dem Minister, die oder der für das Thema zuständig ist. Geht es um Wirtschaft, unterschreibt etwa die Wirtschaftsministerin. Dann unterzeichnen Bundeskanzler und schließlich Bundespräsident. Dieser ist das Staatsoberhaupt Deutschlands und prüft auch, ob bei der Entstehung alle Regeln eingehalten wurden.

7. Verkündung

Es wird im Bundesgesetzblatt ver­öffentlicht – das war früher ein gedrucktes Heft, heute ist es eine Website. Jeder kann dort die neuen Regeln nachlesen, denn das ist ein wichtiges Grundprinzip der Demokratie: Gesetze dürfen nicht geheim sein. Alle Menschen haben das Recht, sich darüber zu informieren.

8. Gesetz tritt in Kraft

Im Gesetz steht, wann die neuen Regeln gültig werden. Manchmal ist das am Tag nach der Verkündung, manchmal gibt es ein festgelegtes Startdatum. Nur in ganz wenigen Fällen tritt etwas rückwirkend in Kraft, gilt also auch für die Zeit davor. Ein Gesetz kann jedoch nicht im Nachhinein etwas zu einer Straftat erklären. Niemand kann für eine Handlung bestraft werden, die zum Zeitpunkt ihres Geschehens nicht verboten war.

Dieser Artikel erschien in DEIN SPIEGEL 11/2025.

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