Napster Alte Versprechungen
Der Verband der Schallplattenbranche Amerikas (RIAA) rief Napster am Dienstag auf, zunächst die jüngste Anordnung des Bundesgerichts in San Francisco zu befolgen.
Dieses hatte am Montag vergangener Woche entschieden, dass Napster den bislang unbeschränkten Tausch von urheberrechtlich geschütztem Material unterbinden muss. "Dieser Weg wäre produktiver als der Versuch, Geschäftsverhandlungen über die Medien aufzunehmen", sagte RIAA-Präsident Hilary Rosen.
Und die Universal Music Group erklärte, der Napster-Vorschlag sei nur die Wiederholung alter Versprechen, die nicht erfüllt wurden. Napster solle lieber daran gehen, die Urheberrechte der Künstler zu schützen.
Auch Marktbeoachter räumten dem Vorschlag kaum Chancen ein. Napster und Bertelsmann würden damit den Online-Vertrieb der anderen Musikkonzerne kontrollieren, was die aber wohl kaum zulassen würden, Susan Billheimer von Zona Research. Sie wollten ihre Musik weiter selber kontrollieren. Sony zum Beispiel vertreibt schon Musik, Filme und Bücher über das Internet.
Das juristische Verfahren liegt jetzt wieder bei der zuständigen Bezirksrichterin Marilyn Hall Patel, die ihre im Sommer 2000 ergangene Verfügung zur sofortigen Schließung von Napster überarbeiten soll. Bertelsmann hatte nach dem Urteil erklärt, die Inhaber von Urheberrechten sollten künftig honoriert werden.
Zugleich solle Napster in die Lage versetzt werden, Millionen von Musikliebhabern einen erstklassigen Filesharing-Dienst anzubieten. Die sich in an das Napster-Netz einklinkenden Internet-Nutzer tauschen pro Sekunde bis zu 10.000 Musikdateien aus.