Nachbarn und Lärm: Wie viel muss man ertragen? Was tun bei Kinderlärm? Wie schlichtet man Streit? - DER SPIEGEL
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Tipps bei Streitigkeiten Die Nachbarn beschweren sich über Kinderlärm – was kann ich tun?

Kleine Wohnung, dünne Wände, laute Kinder: Wie viel Krach muss ein Nachbar – zu welcher Uhrzeit – ertragen? Wie löse ich Streit? Wann droht mir eine Kündigung? Zwei Experten geben Antworten.
Von Hanna Zobel •

Die einen sind vom Getrampel genervt, die anderen fühlen sich von Beschwerden terrorisiert: Lärm hat schon viele Hausgemeinschaften zerrüttet. Wie lässt sich das vermeiden? Und wie kann man angeknackste Nachbarschaftsbeziehungen wieder heilen?

»Lärm ist sehr individuell«, schickt Jutta Hartmann voraus, sie ist Juristin und Pressesprecherin des Deutschen Mieterbundes. »Was den einen stört, bemerkt der andere gar nicht.« Zudem komme es auf die Wohnsituation an: In einem Einfamilienhaus ist es egal, wann die Waschmaschine angeschaltet wird – in einem Mehrfamilienhaus nicht; in einem Altbau müssen Mietparteien einen geringeren Schallschutz akzeptieren als in einem Neubau. Einen groben Rahmen für das harmonische Zusammenleben stecken die Gesetze. Dazu gehört die Ruhezeit.

Wie sind die gesetzlichen Ruhezeiten?

Eine bundesweit geltende Ruhezeit gibt es nicht. In den meisten Städten und Kommunen gibt es individuelle Vorschriften - meist gelten diese in der Mittagszeit und ab dem späten Abend, sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen. Die konkreten Zeiten können örtlich variieren, aber immer gilt: Innerhalb dieser Zeit ist Zimmerlautstärke einzuhalten. »Wenn ein Nachbar also regelmäßig mitten in der Nacht die Musik laut aufdreht oder anfängt, Löcher in die Wand zu bohren, ist das ein Grund für eine Beschwerde«, sagt Hartmann.

Allerdings gibt es selbst für die Ruhezeiten gewisse Ausnahmen. Sogenannter privilegierter Lärm muss von Nachbarn auch in diesen Zeiträumen geduldet werden. Dazu gehören Geräusche, die von Kindern verursacht werden.

Wie viel Kinderlärm muss man als Nachbarn dulden?

Ein Kinderspiel: »Wenn man als Familie ganz alltäglichen Lärm verursacht, hat man rechtlich nichts zu befürchten«

Ein Kinderspiel: »Wenn man als Familie ganz alltäglichen Lärm verursacht, hat man rechtlich nichts zu befürchten«

Foto: Halfpoint Images / Moment / Getty Images

Kinder bewegen sich anders durch die Welt als Erwachsene und sind mit den meisten sozialen Normen noch nicht vertraut. Daher erwartet der Gesetzgeber von Eltern auch nicht, dass sie laute Geräusche, die im Zusammenleben mit Kindern entstehen, verhindern oder einschränken.

»Wenn man als Familie ganz alltäglichen Lärm verursacht, hat man rechtlich nichts zu befürchten«, sagt Mietrechtsexpertin Hartmann. »Wenn ich allerdings in einer schlecht gedämmten Altbauwohnung lebe, sollte ich meine Kinder dort aus Respekt vor den Nachbarn nicht ständig Schlagzeug spielen oder Bobbycar fahren lassen.«

Sie empfiehlt als Daumenregel: Lässt sich Lärm leicht vermeiden, sollte man ihn auch vermeiden. Wenn die Kinder also nicht nur bei Kälte und Regen drinnen toben, sondern auch an allen sonnigen Tagen, ist ein gewisser Unmut bei den Nachbarn gerechtfertigt. Manch einer arbeitet möglicherweise im Homeoffice, jemand anderes ist krank und wird zu Hause gepflegt. »Es gilt ein gegenseitiges Gebot der Rücksichtnahme«, sagt Hartmann.

Wie geht man am besten vor, wenn man sich vom Lärm der Nachbarn gestört fühlt?

Am besten sei es immer, das Problem zunächst persönlich anzusprechen, rät Hartmann. Sollte das nichts bringen, könne man sich an den Vermieter wenden. Auch eine Mietminderung wegen eines lauten Nachbarn ist möglich. »Wenn die Lärmbeeinträchtigung erheblich ist und deutlich über dem Erwartbaren in der Wohnsituation liegt, kann man das als Mangel an der Mietsache geltend machen«, sagt Hartmann.

Die drohenden finanziellen Einbußen führen häufig dazu, dass der Vermieter Kontakt zum Nachbarn aufnehme.

Nachteinlage: Spät abends in der Wohnung üben? Eher keine gute Idee

Nachteinlage: Spät abends in der Wohnung üben? Eher keine gute Idee

Foto: NDinfinity / E+ / Getty Images

In manchen Fällen kann der Vermieter auch dazu aufgefordert werden, die akustische Dämmung des Gebäudes nachzubessern. »Wenn man etwa in einem Neubau mit eigentlich hohen Schallschutzvorlagen jedes Uriniergeräusch des Nachbarn hört, kann man dies als unzumutbar bemängeln«, sagt Hartmann. Grundsätzlich müsse man jedoch den Schallschutz akzeptieren, der zum Bauzeitpunkt des Gebäudes Standard war. Auch in einem hellhörigen Altbau dürfen die Nachbarn also nachts die Toilettenspülung betätigen.

Die Nachbarn beschweren sich beim Vermieter: Droht mir nun die Kündigung?

»Wenn der Lärm tatsächlich unzumutbar ist, dann kann eine Abmahnung folgen«, sagt die Expertin. Allerdings müsse dies nachweisbar sein, etwa durch ein Lärmprotokoll oder Beschwerden von mehreren Parteien. Eine Kündigung wäre wegen Lärms nur möglich, wenn die Mietpartei nach der Abmahnung vorsätzlich und bewusst weiterhin die Geräusche verursacht, sagt Hartmann. »Also etwa absichtlich mitten in der Nacht Saxofon spielt.«

Sonderfall: Meine Nachbarn haben wegen Kinderlärms das Jugendamt eingeschaltet – was passiert nun?

Es klingelt und das Jugendamt steht vor der Tür – Albtraum-Szenario für Eltern. Kann einem das wirklich passieren, wenn die Nachbarn sich beschweren?

Die Hamburger Sozialbehörde teilte auf SPIEGEL-Anfrage mit, der Schutz von Nachbarn gegen Kinderlärm gehöre nicht zu den Aufgaben des Jugendamtes. Der Bundesgerichtshof habe entschieden, dass lautes Spielen von Kindern und Jugendlichen hinzunehmen ist, heißt es. Auch die Geräusche von Kindern auf Spielplätzen seien »keine schädliche Umwelteinwirkung«. In Mehrfamilienhäusern gelte zudem: »Je jünger die Kinder sind, desto mehr Lärm muss hingenommen werden.«

Lasse der Lärm eine Kindeswohlgefährdung vermuten, so sei es jedoch immer richtig, als Nachbarn das Jugendamt zu informieren.

»Grundsätzlich muss das Jugendamt jedem Hinweis nachgehen und die Gefährdungslage für das Kind einschätzen«, teilte die Behörde mit. Oftmals ginge es bei solchen Besuchen schlicht darum, den Eltern Hilfestellungen anzubieten. Etwa Elternschulen oder Expertise im Umgang mit Schreibabys.

Was ist schon »normal«? Wenn die Nachbarn sehr empfindlich sind

Viele Menschen in Mehrparteienhäusern kennen das: Man geht seinem Alltag nach und eine Nachbarin oder ein Nachbar beschwert sich ständig – mal über zu laut empfundene Musik, mal über die Art zu gehen, mal über das Haustier. Oft beurteilen beide Seiten sehr unterschiedlich, ob der tatsächliche Geräuschpegel über dem Durchschnitt liegt. Wie verhält man sich in einer solchen Situation?

Ein Hundeleben: Nicht jeder Nachbar freut sich über ein freudiges Bellen

Ein Hundeleben: Nicht jeder Nachbar freut sich über ein freudiges Bellen

Foto: vitapix / E+ / Getty Images

»Wenn jemand jeden Schritt protokolliert, den er oder sie aus der Wohnung über sich hört und sich ständig beim Vermieter über alltägliche Geräusche beschwert, kann das belastend für beide Seiten sein«, sagt Hartmann. Leider gebe es hierfür keine simple Lösung, da meist beide Parteien der Ansicht seien, ihre Wahrnehmung sei die korrekte. In besonders verfahrenen Nachbarschaftssituationen kann eine Schlichtungsstelle oder ein Mediator helfen.

Wie funktioniert ein Schiedsamt?

In allen Bundesländern außer Hamburg, Bremen, Bayern und Baden-Württemberg gibt es Schiedsstellen, die den Gerichten viele Streitfälle ersparen. Einige Themenbereiche fallen komplett in deren Kompetenz, wie etwa Nachbarschaftsstreitigkeiten, andere kann man entweder gerichtlich oder beim Schiedsamt regeln.

Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich, unterliegen jedoch einer Qualitätskontrolle des zuständigen Amtsgerichtes, bezüglich ihrer Ausbildung und den Formalitäten ihrer Arbeit. Inhaltlich arbeiten sie von den Gerichten unabhängig.

Wendet sich jemand an ein Schiedsamt, so werden beide Parteien eingeladen. Es gilt eine Erscheinungspflicht. Die Gespräche finden in einem geschützten Raum statt, unter Verschwiegenheitspflicht der Schiedsperson. Einen rechtlichen oder sonstigen Beistand darf man mitbringen, aber anders als vor Gericht dürfen Anwälte nur unterstützen. Das Gespräch und somit auch die Lösungsfindung findet zwischen den Streitparteien und dem Mediator statt.

Die Streitschlichtung kostet je nach Aufwand und Bundesland unterschiedlich viel. Meist liegen die Kosten zwischen 50 und 100 Euro. Eine Einigung muss einvernehmlich sein. Sie kann für 30 Jahre vollstreckbar sein.

Die Nachbarn beschweren sich über die Lautstärke meiner Kinder – was tun?

»Grundsätzlich würde ich so etwas nicht einfach abtun«, sagt Bodo Winter. Er ist seit 27 Jahren Schiedsmann im hessischen Büdingen. Schiedsämter sind in zwölf von 16 Bundesländern für die Bearbeitung von Nachbarschaftsstreitigkeiten und niedrigschwelligen Strafdelikten verantwortlich. Wer also darüber nachdenkt, seinen Nachbarn wegen einer zu hohen Hecke oder dauerndem Lärm zu verklagen, wird in den meisten Bundesländern von den Gerichten zunächst zu einer Schlichtungsstelle geschickt.

»Es bringt nichts, zu sagen: ›Kinder sind nun mal laut‹ oder ›mein Kind ist eben temperamentvoll‹«, sagt Winter. Man solle stattdessen möglichst ruhig versuchen herauszufinden, was genau die Person stört und wo das Problem liegt.

Beschwerden über Kinderlärm ließen sich seiner Erfahrung nach fast immer schnell lösen. »Eigentlich beschwert sich niemand über Kinderlärm. Wir alle waren mal jung, uns allen ist bewusst, dass Kinder nicht immer leise sind«, sagt Bodo Winter. »Im Schlichtungsgespräch kommt meist heraus, dass andere Situationen im Alltag zum Unmut beitragen – und die lassen sich leicht lösen.« Sei es das ungünstig geparkte Auto oder die zu laute Geburtstagsfeier vor einigen Wochen.


Haben sich Ihre Nachbarn schon mal über den Lärm Ihrer Kinder beschwert? Wie sind sie damit umgegangen? Und wie ging die Geschichte aus? Schildern Sie uns gern Ihr Erlebnis an familie@spiegel.de .


Außerdem appelliere er immer an das gegenseitige Verständnis. »Manche Menschen arbeiten im Schichtsystem, manche sind alt, andere sehr sensibel, und jede Person hat einen Anspruch auf Ruhe«, sagt Winter. Wobei jeder darunter etwas anderes verstehe. »Wer den Nachbarn wirklich zuhört und ihnen signalisiert, dass er ihre Lage versteht, hat schon den wichtigsten Schritt gemacht«, sagt Winter. Ein wertschätzender Umgang mit der Lebenssituation des anderen sei das Wichtigste. »Wenn man weiß, dass die Nachbarn einem wohlgesinnt sind und sich Mühe geben, kann man schwierige Momente leichter verzeihen.«

Sollte das persönliche Gespräch trotz allen Bemühungen nicht funktionieren, weil etwa Beleidigungen stattfinden, dann solle man sich Hilfe beim Schiedsamt oder einer Streitschlichtung suchen.

Wie löst man einen schwierigen Nachbarschaftsstreit?

Ein festgefahrener Streit lässt sich oft nicht mehr durch ein simples Gespräch lösen. In den meisten Bundesländern gibt es daher offizielle Schiedspersonen, die vermitteln sollen. Hamburg, Bremen, Bayern und Baden-Württemberg haben diese nicht, aber bieten teilweise Alternativen an. Unter dem Suchwort »Streitschlichtung« findet man für die eigene Region Anlaufstellen.

Eine Schlichtung ist im Gegensatz zu einem Gerichtsprozess sehr kostengünstig: Die Gebühr liegt meist zwischen 50 und 100 Euro. Nicht immer kommt es zu einer Einigung, aber die Erfolgsquote sei hoch, sagt Winter, ebenso wie die Akzeptanz der Einigung. »Weil die Parteien die Lösung gemeinsam erarbeiten müssen.« Die Schiedsperson sei nur ein Mediator und filtere hinter Lärm- und Heckenstreitigkeiten heraus, wo die wahre Verletztheit liegt. »Das ist ein richtig therapeutischer Job«, sagt Winter.

»Ich habe schon Nachbarn erlebt, wo der Streit seit mehreren Generationen schwelt. Es fängt mit etwas Kleinem an, wie einer unliebsamen Weide im Garten, und endet mit gegenseitigen Drohungen und Anzeigen«, sagt Winter. »Mit ganz einfachen Methoden wie gegenseitigem Zuhören und Verstehen lässt sich der soziale Frieden erstaunlich schnell wieder herstellen. Daran können wir uns auch als Gesellschaft ein Beispiel nehmen.«


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