Beruf Nachlasspfleger: Wie macht man Erben ausfindig? - DER SPIEGEL
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Beruf Nachlasspfleger "Manchmal fühle ich mich wie ein Einbrecher"

Wenn Menschen sterben, hinterlassen sie meist etwas - aber was, wenn die Erben erst ausfindig gemacht werden müssen? Ein Nachlasspfleger erzählt von Momenten, die ihm bis heute Gänsehaut bereiten.
Von Danielle Dörsing
Foto: Jens Büttner / dpa
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Zwischen Wunsch und Wirklichkeit ist in vielen Berufen jede Menge Platz. In der Serie "Das anonyme Job-Protokoll" erzählen Menschen ganz subjektiv, was ihren Job prägt - ob Tierärztin, Staatsanwalt oder Betreuer im Jobcenter.

Als Nachlasspfleger werde ich von einem Gericht eingesetzt, wenn nicht geklärt werden kann, was mit dem Erbe eines Menschen passieren soll. Ein Beispiel: Eine alte Frau stirbt allein im Krankenhaus und ist vorher nicht besucht worden. Niemand weiß, wer ihre Angehörigen sind oder ob sie überhaupt welche hat. Allgemein ist nicht viel über die Frau bekannt, nach dem Tod kann niemand benachrichtigt werden.

So ein Fall kommt vor ein sogenanntes Nachlassgericht, das prüft, ob die alte Dame ein Testament gemacht hat, das vollstreckt werden soll. Wenn nicht, muss ihr Nachlass trotzdem verteilt werden - und hier komme ich ins Spiel. Ich verwalte den Nachlass und versuche herauszufinden, ob es Erben gibt und wo diese sind.

Wenn mir so ein Nachlass übertragen wird, ist für mich jeder Fall wie eine Wundertüte: Ich weiß nie, was mich erwartet.

Zu Beginn eines Auftrags fühle ich mich manchmal wie ein Einbrecher. Denn oft bin ich der Erste, der nach dem Tod eines Menschen dessen Wohnung betritt. Dafür braucht man starke Nerven, denn einigen Wohnungen ist deutlich anzusehen, dass der Mensch, der hier lebte, ein schweres Schicksal hatte, vielleicht unter Alkoholismus litt und in vermüllten Zimmern lebte. Ich kann so etwas aushalten, aber kalt lässt es mich nicht.

Wie eine wissenschaftliche Ermittlung

Um Erben zu ermitteln, recherchiere ich zuerst in den Standes- und Meldeämtern. Denn hier lässt sich meist schnell herausfinden, wo die oder der Verstorbene geboren wurde und zuletzt gewohnt hat - und auch, ob die Person dort allein lebte oder mit anderen.

Manchmal komme ich aber mit diesen Informationen allein nicht weiter. Dann führen mich meine Recherchen auch ins Ausland oder tief in die Vergangenheit. Teilweise setze ich vor rund 200 Jahren an, um in Archiven von Kirchen oder anderen Einrichtungen Informationen zu finden und Familienverhältnisse zu rekonstruieren. Ich vergleiche meine Arbeit deshalb gerne mit einer wissenschaftlichen Ermittlung, bei der viele kleine Teile zusammengesetzt werden müssen.

Ohne die Mitwirkung der Erben geht es nicht

Historisches Wissen und gute Kenntnisse über Archive sind elementar für meine Arbeit. Aber wenn ich die Angehörigen dann ermittelt habe, ist auch sehr viel psychologisches Geschick gefragt.

Die Erben müssen, nachdem sie über den Nachlass informiert wurden, diesen selber verwalten und aufteilen: Was passiert beispielsweise mit einem geerbten Haus? Wer darf es nutzen? Dabei kommt es oft zu Streitigkeiten, weil jeder seinen eigenen Willen durchsetzen will. Weil die Menschen kein Vertrauen mehr zueinander haben oder es in der Familie schon seit Jahren Konflikte gibt, die nach dem Tod weiter ausgetragen werden oder sogar eskalieren, vor allem, wenn es ums Geld geht.

Kennen Sie den Spruch 'Seid ihr noch eine Familie oder habt ihr schon geerbt?' Darin steckt viel Wahrheit. Ich brauche oft eine gute Portion Überzeugungskraft, damit sich die Beteiligten gütlich miteinander einigen. Den Gang zum Gericht möchte ich den Menschen gerne ersparen, aber manchmal ist die Situation so verfahren, dass es nicht anders geht.

Nachlasspfleger kann prinzipiell jeder werden

Ich bin in diesem Beruf eher zufällig gelandet, nachdem ich eine Ausbildung zum Diplom-Verwaltungswirt abgeschlossen hatte. Ein Freund von mir arbeitete beim Hamburger Standesamt, so bekam ich mit, dass es die Tätigkeit als Nachlasspfleger gibt und habe mich bei Gericht beworben.

Prinzipiell kann jeder Nachlasspfleger werden. Der Einstieg in den Beruf ist aber bis heute sehr mühsam. Da man von einem Gericht berufen werden muss, ist es sehr schwierig, in der Branche Fuß zu fassen.

Über die Vergütung, die ich bekomme, spreche ich lieber nicht - das steht für mich auch nicht im Vordergrund. Die Höhe ist individuell, denn sie ist abhängig vom finanziellen Wert des Erbes, dem Aufwand, der Schwierigkeit des Falles und dem Fachwissen des jeweiligen Nachlasspflegers. Bei einem höheren Nachlasswert geht die Vergütung vom Erbe ab. Bei einem geringen Nachlass gehe ich aber auch nicht leer aus - die Kosten werden dann von der Staatskasse übernommen.

Gänsehaut-Momente

Was mich in meinem Beruf oft sehr bewegt, sind die menschlichen Schicksale, die ich miterlebe. Denn ich beschäftige mich oft mit Menschen, deren Verwandte weit entfernt leben oder bei denen die Verwandtschaftsverhältnisse gar nicht geklärt sind. Ein Fall ist mir besonders in Erinnerung und bereitet mir bis heute Gänsehaut:

Ein Herr war verstorben und ich musste die Erben ausfindig machen. Mein Team und ich fanden seine Nichte, die als Erbin vorgesehen war. Zufällig stießen wir jedoch in den Unterlagen auf eine weitere Nichte, ihre Halbschwester. Dementsprechend mussten wir auch sie informieren. Dabei stellte sich heraus, dass die beiden Frauen nichts voneinander wussten.

Wir luden beide zu einem Kennenlernen in unsere Büroküche ein und erlebten mit, wie sie sich das erste Mal in die Arme fielen. Da wurde das Erbe zur Nebensache. Für mich war das ein ergreifender Moment. Diesen beiden Frauen habe ich zu viel mehr verholfen als etwas mehr Geld auf ihren Konten.

Ich finde es sehr erschreckend, wie viele Menschen sich keine Gedanken darüber machen, was mit ihnen oder ihrem Vermögen nach dem Tod geschehen soll. Denn jeder ist nach dem Tod für sich selbst verantwortlich. Es geht mir immer wieder nah, dass so viele Menschen zu Lebzeiten sehr einsam gewesen sein müssen."

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