Arbeitsrecht Wann muss mein Vertrag entfristet werden?
Wann ist eine Befristung meines Vertrages zulässig?
Foto: Cravetiger / Moment / Getty ImagesDie Coronakrise wird das Leben vieler Menschen nachhaltig verändern. Nicht wenige Arbeitnehmer sind von den Folgen der Pandemie direkt betroffen. Einige von ihnen stehen vor einer ungewissen Zukunft. Vor allem Angestellte mit befristeten Verträgen. Dazu zählen in Deutschland laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung mehr als drei Millionen Bürger (8,3 Prozent) .
Doch dürfen Verträge von Arbeitgebern überhaupt endlos befristet werden? Oder steht Angestellten unter gewissen Umständen sogar eine Entfristung zu? Und wann ist eine Kettenbefristung unzulässig? Der SPIEGEL beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Kettenbefristungen.
Was ist eine Kettenbefristung?
Von Kettenbefristungen - auch Mehrfachbefristungen oder Kettenarbeitsverträge genannt - ist die Rede, wenn Verträge mehrfach hintereinander befristet abgeschlossen werden. Solche Praktiken sind in Deutschland nicht unüblich und entgegen einer weit verbreiteten Ansicht auch nicht verboten. Unterschieden werden muss hierbei jedoch zwischen sachgrundlosen Befristungen und Befristungen mit Sachgrund.
Wie lange ist eine Kettenbefristung möglich?
Im Falle einer sachgrundlosen Befristung ist eine kalendermäßige Befristung des Arbeitsvertrages nur bis zu einer Höchstdauer von zwei Jahren zulässig (§ 14 Abs. 2 TzBfG ). In diesem Zeitraum darf das Arbeitsverhältnis jedoch maximal dreimal verlängert werden.
Doch wie so oft im Arbeitsrecht gibt es Ausnahmen: "Diese gelten für neu gegründete Unternehmen, auch Start-ups genannt, in den ersten vier Jahren nach Gründung (§ 14 Abs. 2a TzBfG) und für Arbeitnehmer, die älter als 52 Jahre sind und vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate arbeitslos waren", sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Daniel Brügger aus Hamburg .
Start-ups können Mitarbeiterverträge bis zu vier Jahre sachgrundlos befristen, bei älteren Arbeitnehmern ist sogar eine Befristung ohne Sachgrund bis zur Dauer von fünf Jahren zulässig.
Ganz anders sieht es hingegen bei Befristungen mit Sachgrund aus. "Diese können im Prinzip endlos aneinandergekoppelt oder an eine sachgrundlose Befristung angehängt werden", sagt Brügger. Laut dem Rechtsanwalt ist es hierbei jedoch von entscheidender Bedeutung, dass es für die einzelnen Befristungen jeweils einen sachlichen Grund gibt. Dazu zählen zum Beispiel die Vertretung von Kollegen in Elternzeit oder für die Dauer einer Erkrankung (den genauen Wortlaut und weitere Beispiele für Sachgründe finden Sie hier: § 14 Abs. 1 TzBfG ).
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Wann ist eine Kettenbefristung unzulässig?
Auch in den ersten zwei Jahren eines Arbeitsverhältnisses, in denen eine Befristung ohne Sachgrund grundsätzlich zulässig ist, darf das Arbeitsverhältnis innerhalb dieses Zeitraums nicht mehr als dreimal ohne Sachgrund verlängert werden. Dies gilt auch dann, wenn die dreimalige Verlängerung insgesamt weniger als zwei Jahre beträgt. Nach den zwei Jahren ist sie nur dann unzulässig, wenn für die einzelnen Befristungen kein Sachgrund vorliegt.
Allerdings, so warnt Brügger, können Mehrfachbefristungen rechtsmissbräuchlich sein. "Wenn die Befristungen immer wieder auf denselben oder einen ähnlichen Sachgrund gestützt werden, kann dies ein Indiz dafür sein, dass der Sachgrund tatsächlich nicht existiert", sagt der Anwalt dem SPIEGEL. In diesen Fällen könnte die Kettenbefristung also unwirksam sein. Sollte in einem Unternehmen absehbar sein, dass über Jahre hinweg ein Vertretungsbedarf besteht und sich somit eine unbefristete Stelle schaffen ließe, könnte eine Kettenbefristung unzulässig sein. Dies müsste im Zweifel aber ein Gericht entscheiden.
Ist eine Kettenbefristung mit Unterbrechung zulässig?
Eine Kettenbefristung ist auch mit Unterbrechung zulässig. Dann allerdings auch innerhalb des zweijährigen Zeitraums zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses nur, wenn für die Befristung nach der Unterbrechung ein sachlicher Grund besteht. Das Bundesverfassungsgericht entschied hierzu 2018 entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), dass es unzulässig ist, einen Mitarbeiter zwei Jahre lang sachgrundlos zu befristen - anschließend das Arbeitsverhältnis zu unterbrechen, um den Angestellten ein paar Jahre später erneut sachgrundlos befristet anzustellen.
Gibt es Konsequenzen, wenn eine Kettenbefristung unzulässig ist?
Ja, denn es gibt die sogenannte Entfristungsklage. Macht der Angestellte davon Gebrauch, könnten dem Arbeitgeber Konsequenzen drohen. "Ist eine Befristung rechtsunwirksam, gilt der befristete Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen", so Brügger. Der Arbeitnehmer kann dann eine Entfristung durch Erhebung einer Entfristungsklage gemäß § 17 TzBfG beim Arbeitsgericht feststellen lassen.