Kind krank: Was berufstätige Eltern beachten müssen - DER SPIEGEL
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Berufstätige Eltern Was tun, wenn das Kind krank ist?

Eigentlich müssten Vater und Mutter zur Arbeit, aber das Kind hat Fieber und kann nicht in Kita oder Schule. Darf ein Elternteil dann einfach zu Hause bleiben? Und wie lange? Hier sind die Antworten.
Eine Mutter mit ihrem kranken Kind (Symbolbild)
Eine Mutter mit ihrem kranken Kind (Symbolbild)

Eine Mutter mit ihrem kranken Kind (Symbolbild)

Foto: Jelena Stanojkovic / iStockphoto / Getty Images

Eben war noch alles gut, doch plötzlich ist das Kind krank. Fieber, Husten, Übelkeit – und dann haben viele Eltern ein Problem: Das Kind muss zu Hause bleiben, und sie können nicht zur Arbeit gehen. An welche Regeln müssen sie sich dann halten? Und welche Rechte stehen ihnen zu? Wichtige Fragen und Antworten im Überblick:

Darf ein Arbeitnehmer zu Hause bleiben, wenn das Kind erkrankt ist?

Unter bestimmten Umständen: ja. »Dabei ist jedoch zunächst zwischen dem Recht auf Fernbleiben von der Arbeit und dem Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung zu unterscheiden«, sagt der auf Arbeitsrecht spezialisierte Jurist Daniel Brügger.

Das Recht eines Arbeitnehmers, zu Hause zu bleiben, wenn sein Kind krank ist, ergibt sich aus Paragraf 45 Abs. 3 SGB V . Demnach darf eine Mutter oder ein Vater der Arbeit fernbleiben, wenn ein Kind nach Auffassung eines Arztes zu Hause betreut werden muss.

Bekommen Eltern an den Fehltagen Geld?

Eltern, die ihr krankes Kind zu Hause betreuen, haben unter Umständen Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld. Dieser Anspruch ist pro Kind auf 15 Arbeitstage – bei Alleinerziehenden auf 30 Arbeitstage – begrenzt. »Zu beachten ist dabei, dass der Anspruch auf Zahlung von Krankengeld nur dann besteht, wenn für die Zeit der Erkrankung des Kindes kein Entgelt vom Arbeitgeber gezahlt wird und wenn das Kind das zwölfte Lebensjahr nicht überschritten hat«, sagt Brügger.

Obwohl im Arbeitsrecht der Grundsatz »Ohne Arbeit kein Lohn« gilt, ist der Arbeitgeber eigentlich zur Fortzahlung der Vergütung verpflichtet, wenn der Angestellte mit einem kranken Kind zu Hause bleiben muss. Dieser Anspruch ergibt sich aus Paragraf 616 BGB . Der Arbeitnehmer muss sich grundsätzlich nicht auf das Krankengeld verweisen lassen, auch wenn dies laut Brügger in der Praxis wohl mittlerweile zum Regelfall geworden ist.

Dabei gelte auch keine starre Grenze von zwölf Jahren. »Es kommt vielmehr auf den jeweiligen Einzelfall und die Betreuungsbedürftigkeit des Kindes an«, sagt der Rechtsanwalt. Höchstrichterlich ungeklärt sei hier auch noch die Frage, ob die Fortzahlungspflicht des Arbeitgebers in Arbeitsverträgen ausgeschlossen werden kann.

Wie lange darf ich zu Hause bleiben, wenn das Kind krank ist?

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung durfte bei verheirateten Paaren jeder Elternteil jährlich maximal zehn Tage zu Hause bleiben, um sich um das erkrankte Kind zu kümmern. Nach Corona-Sonderregelungen wären es ab 2024 eigentlich wieder zehn Kinderkrankentage pro Jahr gewesen – das Gesetz erhöht die Zahl für 2024 und 2025 auf 15 Tage pro Kind und Elternteil.

Bei mehreren Kindern darf der Angestellte der Arbeit pro Kalenderjahr insgesamt maximal 35 Tage fernbleiben. Alleinerziehenden stehen maximal 30 Arbeitstage pro Kind zu. Im Falle einer unheilbaren Erkrankung des Kindes dürfen Arbeitnehmer unbegrenzt unbezahlten Urlaub nehmen.

Gesetzlich ist die exakte Dauer dieses Anspruchs gegen den Arbeitgeber aber nicht festgelegt. Laut Paragraf 616 des BGB  dürfen die Fehltage nur eine »verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit« ausmachen. »Starre Grenzen gibt es dabei nicht. In einer älteren Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht sogar mal eine Dauer von sechs Wochen als verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit eingestuft«, sagt Brügger.

Sofern im Einzelfall die Grenzen des Paragrafen 616 BGB oder des Paragrafen 45 SGB V überschritten werden, entfällt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung beziehungsweise Krankengeld.

Muss ich die Krankheit meines Kindes nachweisen?

Ja, der Arbeitgeber hat Anspruch auf einen Nachweis, der belegt, dass das Kind pflegebedürftig ist. Wie auch bei der eigenen Erkrankung gilt: Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber den Grund für sein Fernbleiben nennen und gegebenenfalls auch schriftlich belegen.

Was passiert, wenn das Kind länger krank ist?

Das Kind ist krank, die Fehltage sind aufgebraucht – und nun? Tatsächlich kann der Arbeitnehmer in dieser Situation nur auf einen verständnisvollen Chef hoffen. In der Regel einigen sich beide Parteien darauf, dass der Angestellte aus dem Homeoffice arbeitet. Sollte sich der Arbeitgeber darauf nicht einlassen, bleibt dem Elternteil nichts anderes übrig, als Urlaub zu nehmen. Sich unrechtmäßig selbst krankzumelden, könnte eine Kündigung zur Folge haben.

Können sich Eltern telefonisch von der Arbeit freistellen lassen?

Ja, seit dem 18. Dezember 2023 ist dies möglich. Den Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zufolge können sich Eltern künftig auch telefonisch von der Arbeit freistellen lassen. Konkret sollen Bescheinigungen für den Bezug von Kinderkrankengeld laut GKV für maximal fünf Tage ausgestellt werden können – wenn das Kind dem Arzt oder der Ärztin bekannt ist und sie die telefonische Ausstellung als vertretbar ansehen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die KBV und die Kassen zuvor gebeten, eine solche Regelung zu treffen. Hintergrund ist die inzwischen geltende Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen bei leichten Erkrankungen, wenn Patienten in Praxen bekannt sind.