Sonderurlaub: Wann habe ich Anspruch auf zusätzliche freie Tage? - DER SPIEGEL
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Arbeitsrecht Dann haben Sie Anspruch auf Sonderurlaub

Die Geburt des eigenen Kindes, die Beerdigung eines engen Verwandten: Muss meine Chefin mir in solchen Fällen Sonderurlaub gewähren? Und was, wenn ich mich ihren Anweisungen widersetze? Die Antworten.
Braucht es für Umzüge einen extra freien Tag?
Braucht es für Umzüge einen extra freien Tag?

Braucht es für Umzüge einen extra freien Tag?

Foto: Catherine Falls Commercial / Moment / Getty Images

Geburt, Umzug, Trauerfall: Gründe für Sonderurlaub gibt es einige. Doch in welchen Fällen müssen ihn Vorgesetzte gewähren? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was versteht man unter dem Begriff Sonderurlaub?

Jeder Angestellte in Deutschland hat einen Anspruch auf Urlaub. Das ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)  bereits seit 1963 festgelegt. So beträgt der gesetzliche Mindesturlaub bei einer Fünftagewoche 20 Tage, bei einer Viertagewoche entsprechend 16 Tage. Allerdings ist das die Untergrenze. Es ist nicht unüblich, dass Chefs ihren Mitarbeitern bei einer Fünftagewoche bis zu 30 Urlaubstage gewähren (Mehr dazu lesen Sie hier).

Doch auch darüber hinaus können sich weitere arbeitsfreie Tage ergeben. Unter anderem dann, wenn Arbeitnehmer vom Sonderurlaub Gebrauch machen. Der Begriff als solcher ist nicht im Gesetz definiert. »Unter ihm werden sowohl unbezahlte zusätzliche Tage ohne Arbeitspflicht wie auch zusätzliche bezahlte Urlaubstage gefasst«, sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Daniel Brügger.

Habe ich Anspruch auf Sonderurlaub?

Ja, dieser kann sich aus Paragraf 616 BGB  ergeben. Der aus dem Jahr 1896 stammende Text regelt die Vergütungsfortzahlung für Arbeitnehmer in Fällen, wenn sie ohne krank zu sein der Arbeit fernbleiben. Wenn Beschäftigte ihrer Arbeit aus einem persönlichen Grund nicht nachkommen können, ohne dass es ihre eigene Schuld ist, muss der Arbeitgeber ihnen weiterhin Lohn bezahlen, solange sie »eine nicht erhebliche Zeit« ausfallen.

Im Gesetz ist dabei nicht näher beschrieben, was »eine nicht erhebliche Zeit« bedeutet. Um das zu ermitteln, wird häufig die Dauer in das Verhältnis zur Gesamtbeschäftigungsdauer gesetzt.

Arbeitsgerichte haben folgende Verhinderungen als »nicht erhebliche Zeit« bewertet:

  • zwei Wochen bei einer einjährigen Beschäftigung,

  • vier Wochen bei einer zweijährigen Beschäftigung,

  • sechs Wochen bei einem unbefristeten und länger bestehendem Beschäftigungsverhältnis.

Tatsächlich ist das aber nicht die Regel. Nur in wenigen Ausnahmefällen wird ein mehrtägiger oder gar mehrwöchiger Sonderurlaub gewährt. So ist beispielsweise im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Paragraf 29  festgelegt, auf wie viele Tage ein Angestellter tatsächlich Anspruch hat. So sehen der Tod eines nahestehenden Familienmitglieds zwei Arbeitstage vor, der Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund an einen anderen Ort nur einen (mehr dazu im nächsten Absatz).

In welchen Fällen gibt es Sonderurlaub?

Hier ist die Gesetzeslage unklar. In welchen Fällen bezahlter Sonderurlaub gegeben werden muss, ist bis heute nicht fixiert. »Die Rechtsprechung orientiert sich häufig an Regelungen, die in Tarifverträgen aufgenommen wurden. So enthalten die Tarifverträge im öffentlichen Dienst eine ganze Liste von Ereignissen, bei denen bezahlter Sonderurlaub gewährt wird«, sagt der Arbeitsrechtler.

In folgenden Fällen kann es Sonderurlaub geben:

  • Todesfälle von nahen Angehörigen (Ehegatten, Lebenspartnern, Kindern, Enkelkindern, Eltern, Großeltern und Geschwistern),

  • die Geburt des eigenen Kindes,

  • familiäre Feierlichkeiten wie die eigene Hochzeit, Silberhochzeit oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft,

  • die Erstkommunion, die Konfirmation oder die Hochzeit eines Kindes, die Hochzeit von Geschwistern oder Eltern oder die Goldene Hochzeit der Eltern.

Gibt es ein Maximum an Sonderurlaubstagen?

Ein Todesfall in der Familie, ein Umzug und die Goldene Hochzeit der Eltern – und das alles innerhalb eines Jahres. Auf wie viele Sonderurlaubstage habe ich jährlich Anspruch? »Ein Maximum an Sonderurlaubstagen pro Jahr gibt es nicht. Wenn einer der einschlägigen Fälle vorliegt, besteht Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub«, sagt der Jurist.

Dennoch gibt es einiges zu beachten: Die Regelung des Paragrafen 616 BGB kann im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Ist dies der Fall, haben Beschäftigte keine Chance auf zusätzliche freie Tage. »Hier wäre dann der normale Urlaub zu nehmen, oder es müsste eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen werden, dass unbezahlter Urlaub gewährt wird«, so Brügger.

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Derzeit plant die Bundesregierung außerdem einen neuen Gesetzentwurf. Demzufolge soll sich nach der Geburt eines Kindes in Zukunft auch der Partner oder die Partnerin zwei Wochen bezahlt freinehmen können. Abhängig beschäftigte Partner oder Partnerinnen sollen demnach einen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von zehn Arbeitstagen direkt nach der Entbindung bekommen.

Was passiert, wenn ich mich den Verboten meines Chefs widersetze?

»Sofern die Regelung des Paragrafen 616 BGB im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen wurde, kann der Arbeitgeber nicht verbieten, auf die Erstkommunion des Sohnes zu gehen. Eine Abmahnung oder Kündigung in diesem Fall wäre unwirksam«, sagt Brügger.