Kunst-Nachlass Gurlitts Testament ist gültig
Kunstmuseum Bern: Erbe der Gurlitt-Sammlung
Foto: Harold Cunningham/ Getty ImagesDas Testament des umstrittenen Kunstsammlers Cornelius Gurlitt ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts München gültig. Damit kann die millionenschwere Kunstsammlung nun an das Kunstmuseum Bern gehen, wie das OLG am Donnerstag mitteilte. Das Gericht ließ die Revision nicht zu.
Der 2014 verstorbene Gurlitt, in dessen Schwabinger Wohnung und Salzburger Haus mehr als 1200 Kunstwerke gefunden wurden, hatte als Alleinerben das Kunstmuseum Bern eingesetzt.
Seine Cousine Uta Werner aber zweifelte das Testament an und erhob selbst Anspruch auf die Sammlung. Sie gab an, dass Gurlitt nicht in der geistigen Verfassung gewesen sei, ein Testament zu machen. Angehörige hatten ein Gutachten eines bekannten Psychiaters vorgelegt, das nach Gurlitts Tod angefertigt worden war. Darin wurde der Eindruck vermittelt, der Sammler habe an Wahnvorstellungen und Demenz gelitten.
"Cornelius Gurlitt war in der Vorstellung gefangen, er müsse seine Bilder vor den Nazis retten, die in seiner Wahnvorstellung immer noch eine Bedrohung darstellten", sagte Uta Werner nach der Urteilsverkündung am Donnerstag. "Dass er den einzigen Weg dazu in der Schweiz sah, ist unzweifelhaft Ausdruck dieser traurigen Verwirrung."
Ausstellung der Bilder in Bonn geplant
Das Gericht widersprach dieser Auffassung. Ein Gutachten, das vom Oberlandesgericht München in Auftrag gegeben worden war, hatte die Testierfähigkeit Gurlitts bestätigt. Anzeichen von Wahn oder Demenz habe das Gericht nicht feststellen können, im Gegenteil weise der Umstand, dass Gurlitt kurz vor einer lebensbedrohlichen Operation noch ein Testament verfasst habe, darauf hin, dass er in der Lage war, vernünftige Entscheidungen zu treffen, teilte das Gericht am Donnerstag mit .
"Es ist gut, dass wir alle nun Klarheit haben, wer das Erbe von Cornelius Gurlitt antritt", sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU). "Diese Entscheidung hilft uns, die Aufklärung des Kunstfundes zügig und transparent fortzusetzen." Mit dem Urteil sei auch endlich der Weg frei für die geplante gemeinsame Ausstellung des Kunstmuseums Bern und der Bundeskunsthalle in Bonn im kommenden Jahr.
Viele der Bilder aus Gurlitts Sammlung stehen noch immer im Verdacht, Nazi-Raubkunst zu sein. Kurz vor seinem Tod hatte der Sammler noch eine Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland geschlossen und darin zugestimmt, die Geschichte seiner Bestände durch eine Taskforce erforschen zu lassen und auch Rückgaben zuzulassen. Auch mit dem Berner Museum hatte Berlin abgemacht, dass all jene Bilder in Deutschland verbleiben, bei denen der Verdacht besteht, dass es sich um Raubkunst handeln könne. Ein Expertengremium befasst sich daraufhin zwei Jahre lang mit der Herkunft von 499 Bildern, konnte aber nur bei elf Werken die Provenienz zweifelsfrei klären. Bei 152 Werken konnte die Taskforce nur "geringe", bei 143 "keine Provenienzhinweise" ermitteln.
Ob der Streit um das Gurlitt-Erbe damit beendet ist, bleibt offen. Zwar kann das Erbscheinverfahren nicht mehr angefochten werden, die Umstände des Testaments gelten damit als unzweifelhaft. Vor einem Zivilgericht hätte die Cousine Gurlitts trotzdem weiterhin die Möglichkeit darauf zu klagen, Erbin zu sein. Darüber wollen Juristen und Angehörige nun beraten.