Fall Gurlitt: Mit falschen Mitteln das Richtige getan - DER SPIEGEL
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Fall Gurlitt Falsche Methode, richtiges Ergebnis

Die Staatsanwaltschaft Augsburg gibt Cornelius Gurlitt seine Bilder zurück - und korrigiert damit den Fehler, die Kunstwerke beschlagnahmt zu haben. Immerhin gibt es jetzt die Chance, die Raubkunst-Fälle aufzuklären.
Cornelius Gurlitt vor seinem Wohnhaus (Archivbild): Neue Erkenntnisse im Ermittlungsverfahren
Cornelius Gurlitt vor seinem Wohnhaus (Archivbild): Neue Erkenntnisse im Ermittlungsverfahren

Cornelius Gurlitt vor seinem Wohnhaus (Archivbild): Neue Erkenntnisse im Ermittlungsverfahren

Foto: Babirad Picture
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In einem bleibt sich die Staatsanwaltschaft Augsburg treu: Ihre Verlautbarungen im Ermittlungsverfahren gegen Cornelius Gurlittt fallen ausgesprochen sparsam aus. "Zum Zeitpunkt der Beschlagnahme der gesamten Sammlung war die Staatsanwaltschaft Augsburg uneingeschränkt von der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überzeugt", erklärten die Ermittler heute in einer elf Zeilen kurzen Erklärung.

Doch nach einer Neubewertung der rechtlichen Situation, so heißt es zu der radikalen und peinlichen Kehrtwende, habe "die Staatsanwaltschaft Augsburg am 9. April 2014 die Beschlagnahme aufgehoben und alle beschlagnahmten Gegenstände freigegeben".

Es wurde auch Zeit. Vor mehr als zwei Jahren, am 28. Februar 2012, waren unter Führung der Augsburger Staatsanwaltschaft rund 40 Ermittler und Experten in Cornelius Gurlitts Wohnung in München eingefallen und hatten 1280 Bilder beschlagnahmt. Zusammengetragen hatte die imposante Privatsammlung Gurlitts Vater, der Kunsthändler und Profiteur des Nazi-Regimes, Hildebrand Gurlitt.

Vorwürfe nicht erhärtet

Die Vorwürfe gegen Gurlitt, er habe beim Verkauf von Bildern im Ausland Steuern hinterzogen, konnte die Staatsanwaltschaft trotz Telefonüberwachung nicht erhärten. Die zweijährige Beschlagnahmung der Bilder war offenbar rechtswidrig, zumindest grotesk unverhältnismäßig. Die Bundesregierung allerdings nutzte sie, um der jüdischen Gemeinschaft zu demonstrieren, dass sie sich tatsächlich bemüht, den Erben von NS-Opfern, denen Kunstwerke geraubt wurden, späte Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

Die Rückgabe der Bilder an Gurlitt ist Bedingung und Teil einer Vereinbarung, welche die Bundesrepublik, der Freistaat Bayern und der Betreuer von Cornelius Gurlitt vergangene Woche abgeschlossen haben. Mit ihr sehen nun alle Beteiligten wie Gewinner in dem verworrenen Fall aus: Gurlitt bekommt die Bilder zurück. Die Taskforce darf weiter ihre Provenienz untersuchen. Mögliche Raubkunst gibt Gurlitt an die Erben zurück.

Dabei ist wichtig zu wissen: Es dürfte sich höchstens bei zwei Dutzend der 1280 bei Gurlitt beschlagnahmten Bildern um Raubkunst handeln. Gurlitt bleiben in jedem Fall die überwältigende Mehrzahl seiner Bilder, die zusammen einen zwei- bis dreistelligen Millionenbetrag wert sind.

Es geht um den Ruf der Bundesrepublik

Eine der Schlüsselfiguren des Falles Gurlitt ist Ingeborg Berggreen-Merkel oder "IBM", wie die Juristin und CSU-Politikerin gerne intern abgekürzt wird. Als Ministerialdirektorin und Nummer zwei beim Beauftragten für Kultur und Medien in Berlin hatte sie Anfang 2013 dafür gesorgt, dass eine Berliner Kunsthistorikerin Gurlitts Bilder gemächlich untersuchen konnte. Sie hatte allerdings den brisanten Fall nicht weiter verfolgt, bevor sie sich in den Ruhestand verabschiedet hatte.

Im November 2013 als Retterin reaktiviert gelang es Berggreen-Merkel, die Betreuer Gurlitts und seine Anwälte der Staatsräson zu verpflichten. Es gehe um nichts Geringeres als den Ruf der Bundesrepublik, was die Aufarbeitung der Nazi-Vergangenheit angeht, argumentierte sie ausdauernd.

Ob Gurlitt, der zunächst gegenüber der SPIEGEL-Redakteurin Özlem Gezer behauptet hatte, er werde keine Bilder herausgeben, die Vereinbarung voll und ganz verstanden hat, ist fraglich. Nach der Überforderung durch das ungerechtfertigte Ermittlungsverfahren und einer schweren Herzoperation ist der alte Einzelgänger beeinflussbar.

Die Vereinbarung bringt allerdings erhebliche Vorteile für ihn. Gurlitt, sein Schwager und deren Erben bekommen die Provenienzen ihrer Sammlung untersucht und aufgeklärt. Aus wegen Raubkunstverdachts nahezu unverkäuflichen Bildern werden Werke mit von Fachleuten gründlich geprüfter Herkunft. Die Kosten für die schätzungsweise mehrere Millionen Euro teuren Untersuchungen der Task-Force trägt - na wer wohl? - der Steuerzahler, vertreten durch die Bundesrepublik und den Freistaat Bayern.

Die Gurlitt-Betreuer und die Presse feiern die Vereinbarung. Heribert Prantl sinniert in der "Süddeutschen Zeitung" darüber, wie unrechtes Handeln der Staatsanwaltschaft zur Entdeckung der Wahrheit über die Bilder Gurlitts führen konnte.

Dies ist in der Tat eines der faszinierenden Momente des Falles Gurlitt. Ein Unschuldiger gerät durch einen dummen Zufall in einen falschen Verdacht. Die Bundesregierung nutzt dies aus, um ihre skandalösen Versäumnisse bei der Identifizierung und Rückgabe von Raubkunst aufzuarbeiten. Mit falschen Mitteln wurde das Richtige getan.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg betont in ihrer heutigen Presseklärung: "Das Ermittlungsverfahren selbst ist noch nicht beendet." Nun, das dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein beziehungsweise die Frage einer ausreichenden Schamfrist.