Eilantrag Hans Barlach will Suhrkamp-Aktiengesellschaft verhindern
Suhrkamp-Miteigentümer Hans Barlach im September 2013 in Frankfurt
Foto: Andreas Arnold/ dpaBerlin - Hans Barlach wehrt sich gegen das Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Charlottenburg, das am Mittwoch dem Insolvenzplan für den Suhrkamp-Verlag zugestimmt hatte. Gemäß des Plans soll der Verlag von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden.
Barlach, der Minderheitsgesellschafter ist, will der Familienstiftung unter Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft untersagen lassen. Der Stiftung soll per Eilantrag verboten werden, auf der Gläubigerversammlung für den Sanierungsplan zu stimmen.
Barlach, der mit der Verlagschefin seit Jahren zerstritten ist, würde durch den Sanierungsplan weitreichende Mitspracherechte verlieren. Die Familienstiftung von Unseld-Berkéwicz hält 61 Prozent, Barlach gehören 39 Prozent.
Verlagsgeschichte: Die Suhrkamp-Kultur
Die Barlach-Anwälte argumentieren, eine Zustimmung der Familienstiftung verstoße gegen "die gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten". Außerdem falle bei einer Aktiengesellschaft eine zusätzliche Steuerlast von jeweils zwei Millionen Euro für jeden der bisherigen Gesellschafter an. In einem anderen Verfahren hatte das Schweizer Bundesgericht in Lausanne den 58-Jährigen zudem zu einer Zahlung eines Millionenbetrags verpflichtet. Nach einem Schweizer Urteil muss Barlach umgerechnet 5,4 Millionen Euro Schulden vom früheren Kauf seiner Suhrkamp-Anteile an den Schweizer Unternehmer Andreas Reinhart zahlen. Barlach will der Forderung nach Angaben seines Anwalts nachkommen.
Das Landgericht Frankfurt will in der nächsten Woche entscheiden, ob die Familienstiftung der Umwandlung des Hauses in eine Aktiengesellschaft zustimmen darf.