Münchner Kunstfund: Dürer, Dix und Canaletto in der Sammlung - DER SPIEGEL
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Münchner Kunstfund Diese Bilder entdeckten die Fahnder

Courbet, Dix, Chagall: Die Liste der Kunstwerke, die in einer Münchner Wohnung sichergestellt wurden, liest sich wie das Inventar eines Museums der klassischen Moderne. Doch auch deutlich ältere Arbeiten von Dürer und Canaletto sind dabei - und werfen neue Fragen auf.
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Augsburg/Hamburg - Nach der gemeinsamen Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Augsburg und der Berliner Kunsthistorikerin Meike Hoffmann zu dem spektakulären Kunstfund in München zeichnet sich ein genaueres Bild dessen ab, was die Ermittler in der Wohnung von Cornelius Gurlitt in München-Schwabing sicherstellen konnten.

  • Insgesamt wurden 1406, nicht wie ursprünglich berichtet rund 1500, Kunstwerke beschlagnahmt. Dazu gehören 121 gerahmte und 1285 ungerahmte Arbeiten, darunter sowohl Ölgemälde und Lithografien als auch Zeichnungen und Aquarelle. Hoffmann sagte, alle Bilder seien nach ihrem Eindruck echt. Es gebe "überhaupt keine Anhaltspunkte", dass es sich um Fälschungen handle.

  • Die Mehrheit der bislang bekannt gewordenen Werke stammt von einigen der berühmtesten Künstlern der klassischen Moderne. So wurden neben Arbeiten von Pablo Picasso und Marc Chagall zahlreiche Bilder der französischen Meister Auguste Renoir, Gustave Courbet, Henri Matisse und Henri de Toulouse-Lautrec gefunden. Groß ist auch der Bestand an deutschen Expressionisten, unter anderem wurden Werke von Franz Marc, Emil Nolde, August Macke, Max Beckmann, Oskar Kokoschka, Karl Schmidt-Rottluff und Ernst-Ludwig Kirchner gefunden. Zu den aufsehenerregendsten Funden gehören ein Selbstporträt von Otto Dix sowie ein unbekanntes Bild von Marc Chagall. Über den Wert der Sammlung machten die Ermittler keine Angaben. Nach inoffiziellen Schätzungen wird jedoch von bis zu einer Milliarde Euro ausgegangen.

  • Gleichzeitig gaben die Ermittler bekannt, auch deutliche ältere Werke beschlagnahmt zu haben. Zu ihnen zählen nach Angaben der Staatsanwaltschaft Arbeiten von Canaletto (1808 - 1885) und sogar Albrecht Dürer (1471 - 1528).

Eine vollständige Liste der beschlagnahmten Bilder liegt bislang noch nicht vor. Dass sich unter ihnen auch Werke jenseits der klassischen Moderne befinden, wirft neue Fragen danach auf, wie die Familie Gurlitt in deren Besitz kam. Bislang wurde gemutmaßt, dass die Sammlung von Hildebrand Gurlitt, dem Vater von Cornelius, zusammengestellt wurde und er sich dabei aus dem Bestand der von den Nazis als "entarteter Kunst" verfemten Werke bedienen konnte. Nach Kriegsende hatte er angegeben, seine Sammlung sei 1945 bei den Bombardierungen Dresdens verbrannt. Für den Umstand, wie er in den Besitz etwa eines Dürer-Bildes gekommen ist, gibt es bislang keinerlei Erklärung. Damit wird die Einordnung, wie viele von den entdeckten Kunstwerken als Raubkunst gewertet werden müssen, noch schwieriger.

Noch mehr Werke aus dem Flechtheim-Bestand?

Durch den Münchner Kunstfund ist derweil Bewegung in die Forschung darüber gekommen, was aus dem Besitz des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim wurde. Die Erben kündigten an, den Kunstfund nach weiteren Arbeiten aus dem ehemaligen Flechtheim-Besitz überprüfen lassen zu wollen. Es bestehe der begründete Verdacht, dass in der jetzt entdeckten Sammlung noch mehr Werke aus dem unter NS-Druck aufgelösten Flechtheim-Bestand seien, erklärten die beiden Erben nach Angaben ihres Anwalts Markus Stötzel am Dienstag.

Die Erben, der in den USA lebende Michael Hulton und seine Stiefmutter, verwiesen auf das Bild "Löwenbändiger" von Max Beckmann. Cornelius Gurlitt hatte es 2011 über das Kölner Auktionhaus Lempertz versteigern lassen wollen. Nachdem die Experten dort jedoch auf die Herkunft aufmerksam wurden, brachten sie zuvor eine Einigung zwischen Gurlitt und den Flechtheim-Erben auf den Weg.

Die Gouache sei nachweislich erst 1934 in die Sammlung von Gurlitts Vater Hildebrand gekommen, so Hulton. Das widerlege die Position der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, nach der Flechtheim seinen gesamten Beckmann-Bestand schon 1932 verkauft haben soll. Die Erben streiten seit Jahren mit den Gemäldesammlungen um sechs Beckmann-Werke. Wenn diese Arbeiten erst nach 1933 veräußert worden wären, würden sie als NS-verfolgungsbedingtes Raubgut gelten und müssten rückerstattet werden.

hpi/afp/dpa