Europäischer Gerichtshof Prinzessin Caroline scheitert mit Klage gegen Pressefotos
Prinzessin Caroline von Monaco: Privatsphäre verletzt?
Foto: © POOL New / Reuters/ REUTERSStraßburg - Hätte die deutsche Justiz eingreifen müssen, als Urlaubsfotos von Prinzessin Caroline von Monaco in den Medien kursierten? Nein, entschied jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Dort hatte sich die Prinzessin beschwert, weil sie ihr Recht auf Schutz der Privatsphäre verletzt sah.
Das bereits 2002 in der Zeitschrift "7 Tage" erschienene Foto zeigt die Prinzessin mit ihrem Ehemann Ernst August von Hannover im Urlaub in Kenia. Die 56-Jährige hatte kritisiert, dass deutsche Gerichte die spätere Veröffentlichung dieses und anderer privater Fotos in der Presse nicht verboten hätten, obwohl der EGMR dies vor neun Jahren als Verstoß gegen die Achtung der Privatsphäre gerügt habe.
Die Straßburger Richter kamen dagegen zu dem Schluss, dass deutsche Gerichte nach 2004 sehr wohl zwischen dem Schutz des Privatlebens der Prinzessin und dem öffentlichen Interesse an ihrem Privatleben abgewogen hätten. "Die nationalen Gerichte haben auch sehr wohl die Rechtsprechung des EGMR berücksichtigt", hieß es in der Urteilsbegründung.
Ferner habe Caroline nicht behauptet, dass das Foto heimlich aufgenommen worden sei. Daher fehle es an "außergewöhnlichen Umständen, die eine Verbot der Veröffentlichung rechtfertigen würden". Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer gefällt und ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten können binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen.