Prinzessin-Caroline-Urteil: Abdruck von Urlaubsfoto rechtens - DER SPIEGEL
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Prinzessin-Caroline-Urteil Abdruck von Urlaubsfoto rechtens

Der Abdruck eines Urlaubsfotos von Prinzessin Caroline im Jahr 2002 war rechtens. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Die Veröffentlichung des Bildes verstößt dem Urteil zufolge nicht gegen die europäische Menschenrechtskonvention.
Prinzessin Caroline (Archiv): Veröffentlichung von Urlaubsfoto war korrekt
Prinzessin Caroline (Archiv): Veröffentlichung von Urlaubsfoto war korrekt

Prinzessin Caroline (Archiv): Veröffentlichung von Urlaubsfoto war korrekt

Foto: epa asm/ dpa
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Straßburg - Prinzessin Caroline von Monaco ist im Streit gegen die deutsche Justiz um die Veröffentlichung eines Urlaubsfoto vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof unterlegen. Der Abdruck des Fotos aus dem Jahr 2002 verstoße nicht gegen die europäische Menschenrechtskonvention, urteilten die Straßburger Richter am Dienstag. Die Aufnahme zeigt die heute 55-Jährige und ihren Mann Ernst August von Hannover im Nobel-Wintersportort St. Moritz.

Die Prinzessin und ihr Mann hatten beklagt, dass die deutschen Gerichte die Veröffentlichung des Fotos nicht unterbunden hätten. Dadurch sei ihr Recht auf Privatleben, das in Artikel acht der Menschenrechtskonvention verankert ist, verletzt worden.

Die Straßburger Richter entschieden nun, es könne nicht behauptet werden, dass die Prinzessin und ihr Mann gewöhnliche Privatpersonen seien. Außerdem hätten die Beschwerdeführer keine Beweise dafür vorgelegt, dass das Foto "in einem Klima der allgemeinen Belästigung" zustande gekommen sei.