Prozess um "Bunte"-Bericht Gerichts-Schlappe für Prinzessin Caroline
Prinzessin Caroline 2010 vor dem Landgericht in Hildesheim: Persönlichkeitsrechte verletzt?
Foto: Peter Steffen/ dpaKarlsruhe/Hamburg - Regelmäßig zieht Prinzessin Caroline von Monaco vor Gericht, wenn sie ihre Privatsphäre von den Medien verletzt sieht. Nun musste sie vor Gericht eine Schlappe einstecken: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab dem Burda-Verlag und deren Zeitschrift "Bunte" recht, die 2007 über den Urlaubsort der Prinzessin berichtet hatte.
Die Verfassungshüter sahen in dem Artikel noch keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Prinzessin. Das Recht schütze zwar die Privat- oder Intimsphäre, aber nicht davor, in einem Bericht benannt zu werden, heißt es in dem Beschluss .
Im Reiseteil hatte die "Bunte" über die Skiregion Arlberg und die große Zahl Prominenter berichtet, die dort ihren Urlaub verbringen. Dazu ist ein Bild der Prinzessin abgebildet, die die Skier über der Schulter trägt. In der Bildunterschrift ist zu lesen: "Dauergast Caroline von Monaco fährt jedes Jahr in Zürs Ski - meist mit Familie. Sie gibt sich unauffällig und trägt deshalb ihre Skier selbst." Zudem wurde noch über ein Ausflugsziel in Zürs berichtet, an dessen Buffet "mit köstlichen Salaten" die "ganz unauffällig auftretende Caroline im Skianzug" anzutreffen sei.
Vor dem Berliner Landgericht erwirkte die Prinzessin zunächst eine einstweilige Verfügung. Die Veröffentlichung stelle einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin dar, weil damit unzulässig in ihre Privatsphäre eingegriffen werde, hieß es in der Begründung. Der Bericht gehe über eine Beschreibung des Ortes Zürs und die bloße Mitteilung, dass die Klägerin dort ihren Urlaub verbringe, hinaus.
Das sah das Bundesverfassungsgericht jedoch anders: Die Informationen seien in einen Landschaftsbericht eingebettet gewesen und hätten weder konkrete Details zum Urlaubsort noch zur Urlaubszeit der Prinzessin enthalten, urteilten die Richter in Karlsruhe. Die vom Landgericht Berlin verhängte Verfügung wurde damit für verfassungswidrig erklärt. Die Kammer muss den Fall nun unter den Karlsruher Vorgaben erneut prüfen.