Streit um Raubkunst Wem gehört Madame?
Berlin - Wenn Bernd Neumann auf die Washingtoner Erklärung zu sprechen kommt, verfällt der Kulturstaatsminister routiniert in jenes Schuldpathos, das deutsche Politiker produzieren, sobald vom Holocaust die Rede ist.
Deutschland stehe "uneingeschränkt zu seiner moralischen Verantwortung für die Restitution von Raubkunst", sagt der Christdemokrat Neumann dann. Die Bundesregierung sehe sich durch die Übereinkunft von 44 Regierungen aus dem Jahr 1998 verpflichtet, gerechte und faire Lösungen bei Disputen um in den Nazijahren abhanden gekommene Kunstwerke zu finden.
Sobald hingegen Direktoren oder Justiziare deutscher Museen das Washingtoner Abkommen umsetzen sollen, sieht die Sache anders aus. Wenn es um teure Bilder bekannter Künstler geht, halten die Museumsbeamten die um die Rückgabe nachsuchenden Erben vorzugsweise hin. Sie spielen auf Zeit und widersetzen sich mit allen denkbaren Argumenten einer möglichen Herausgabe von Kunstwerken.
Diese Erfahrung muss jedenfalls der Berliner Historiker Julius Schoeps, 69, derzeit mit der Neuen Pinakothek in München machen. Der Nachkomme des Philosophen Moses Mendelssohn und des Komponisten Felix Mendelssohn-Bartholdy sowie 29 weitere Erben des Berliner Bankiers Paul von Mendelssohn-Bartholdy haben die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen um die Rückgabe des Picasso-Bildes "Madame Soler" gebeten.
Nazis haben Bedrohung ausgeübt
Die Mendelssohn-Erben haben bereits einen Rechtsstreit mit dem Museum of Modern Art und der Guggenheim-Stiftung in New York ausgetragen (SPIEGEL 34/2008). Von diesen Museen hatten sie die Rückgabe der Picasso-Gemälde "Junge mit Pferd" und "Die Mühle von La Galette" verlangt.
Angesichts der ungewissen Aussichten vor amerikanischen Gerichten stimmte ihr Anwalt einem Vergleich zu. Die Erben verzichteten gegen die Zahlung von fünf Millionen US-Dollar auf die Rückgabe der beiden Bilder.
Ein Richter des U. S. District Courts in New York stellte 2009 in einer dem Vergleich vorausgegangenen Entscheidung fest: "Die Erben haben sachgemäße Beweise beigebracht, dass Paul nur durch die vom Nazi-Regime ausgeübte Bedrohung und den wirtschaftlichen Druck gezwungen war, die Gemälde abzugeben."
In der Tat hatte Mendelssohn-Bartholdy schon vor der Nazi-Machtübernahme befürchtet: "Die Juden werden Schwierigkeiten bekommen." Im Zuge der Arisierung wurde er 1933 aus dem "Centralverband des deutschen Banken- und Bankiersgewerbe" und aus dem Direktorium der "Reichsversicherungsanstalt" gedrängt. Sein Vermögen verfiel und ab 1934 verkaufte er Bilder aus der exquisiten Sammlung, die ihm der Kunsthändler Alfred Flechtheim zusammengestellt hatte.
Immerhin gelang es dem Bankier, fünf Picasso-Gemälde in die Schweiz expedieren zu lassen. In Basel übernahm sie der Kunsthändler Justin Thannhauser, ebenfalls ein deutscher Jude, und versuchte Käufer für die Werke zu finden.
Der Pinakothek-Justiziar übt sich in Zynismus
Mendelssohn-Bartholdy starb im Mai 1935. Dass Thannhauser ihm oder seinen Erben jemals die fünf Picassos bezahlt hat, ist nicht belegt. Sicher ist nur, dass die Bayerische Staatsgemäldesammlung 1964 in New York "Madame Soler" bei der Galerie Thannhauser erwarb. Heute dürfte das 1903 gemalte Porträt der Gattin des Schneiders Soler aus Barcelona, der Picasso unterstützte, als er noch ein unbekannter Künstler war, etliche Millionen Euro wert sein.
Die Mendelssohn-Bartholdy-Erben und ihr Washingtoner Anwalt argumentieren, Thannhauser sei nie der rechtmäßige Eigentümer der Bilder gewesen. Andrea Bambi hingegen, die Provenienzforscherin der Pinakothek in München, beharrt darauf, dass der Verkauf korrekt abgewickelt worden sei.
Die Kunsthistorikerin zweifelt auch an, dass Mendelssohn-Bartholdy tatsächlich unter nennenswertem wirtschaftlichem Druck gestanden habe. Das Vermögen des Bankiers, sagt sie, sei bei der Testamentseröffnung nach seinem Tode noch beträchtlich gewesen.
"Obszön", nennt es Julius Schoeps, "dass wir Nachkommen der Nazi-Opfer jetzt beweisen sollen, dass unsere Vorfahren auch wirklich als Juden verfolgt wurden." Schoeps kann sich zumindest auf Bernd Neumann berufen, der gesagt hat: "Der Zweifel muss zu Gunsten der Verfolgten sprechen." Und es sei gerecht, so der Kulturstaatsminister, "dass die Beweislast auf Seiten der öffentlichen Einrichtung liegt".
Es gäbe einen Ausweg aus der unversöhnlichen Konfrontation. Für strittige Restitutionsfälle hat die Bundesregierung eine "Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter" geschaffen. Die nach ihrer Leiterin, der Ex-Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach gerne "Limbach-Kommission" genannte Runde spricht Empfehlungen aus, wie "faire Lösungen" aussehen könnten.
Der Anwalt der Mendelssohn-Bartholdy-Erben schlug vor, die Kommission anzurufen. Doch die Münchner Museumsbeamten lehnen das schlicht ab. Die Erben können die Begründung des Pinakothek-Justiziars Robert Kirchmaier nur als Zynismus begreifen: "Die Kommission", sagt Kirchmaier, "wurde für unklare Fälle begründet, nicht für eindeutige wie diesen."