Urteil Verfassungsgericht kippt Juniorprofessur
Mit der Novelle aus dem Jahr 2002 habe der Bund die Zuständigkeit der Länder zur Regelung des Hochschulwesens verletzt, entschieden die Karlsruher Richter. Die Juniorprofessur sollte an den deutschen Hochschulen die Habilitation - den traditionellen Qualifizierungsweg für junge Wissenschaftler - ersetzen und ist stark umstritten.
Das Urteil bedeutet eine schwere Niederlage für Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn. Die SPD-Politikerin hatte auf eine Änderung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) gedrängt, um den Weg von Nachwuchswissenschaftlern bis zur ersten Professur deutlich zu verkürzen: Bis zu sechs Jahre lang sollten sie als Juniorprofessoren bereits eigenständig forschen und lehren können.
Das Bundesverfassungsgerichts urteilte aber am Dienstagvormittag, der Bund habe seine Kompetenz zur Rahmengesetzgebung in Hochschulfragen überschritten, die ihm lediglich die Regelung allgemeiner Grundsätze erlaube und Detailvorschriften ausschließe. "Den Ländern muss ein eigener Bereich politischer Gestaltung von substantiellem Gewicht bleiben", betonte der Zweite Senat. Der Bund könne nur "Vorgaben für die grundlegenden Fragen des deutschen Hochschulwesens machen", sagte Gerichtsvizepräsident Winfried Hassemer bei der Urteilsverkündung. Drei der acht Richter votierten allerdings gegen die Senatsmehrheit. Nach ihrer Ansicht wird dem Bund mit einer derart engen Auslegung seiner Rahmenkompetenz praktisch jede Möglichkeit zur politischen Gestaltung des Hochschulwesens genommen (Aktenzeichen 2 BvF 2/02).
Bund und Länder beharken einander verbissen
Was der Bund im Bildungsbereich darf und was er den Ländern überlassen muss, ist seit Jahren heftig umstritten. Selbst wenn die Bundesregierung größere Geldgeschenke verteilt, wie bei den Milliardenprogrammen für Ganztagsschulen und Elite-Universitäten, opponieren vor allem die unionsregierten Länder hartnäckig. In der Föderalismuskommission laufen derzeit Verhandlungen, wie die Balance zwischen Bund und Ländern künftig gestaltet werden soll. Dabei geht es auch um Bildungsfragen, etwa um die Finanzierung des Hochschulbaus und die Forschungsförderung. Eine weitere mit Spannung erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus: Im neuen Hochschulrahmengesetz wurde auf Drängen Bulmahns auch ein bundesweites Studiengebühren-Verbot im Erststudium verankert. Dagegen haben ebenfalls einige Länder gemeinsam geklagt.
Das neue Urteil aus Karlsruhe dürfte Nachwuchswissenschaftler in eine noch tiefere Verunsicherung stürzen. Einige Bundesländer haben die Einführung der Juniorprofessuren verschleppt und auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts gewartet, andere sind bereits mitten in der Umsetzung. So wurden mittlerweile knapp 1000 Stellen an 65 Universitäten für die Professoren auf Probe bewilligt, manche der neuen Juniorprofessoren kehrten sogar aus dem Ausland nach Deutschland zurück, weil sie sich nun hier bessere Perspektiven versprechen.
Die Juniorprofessuren sollten die Habilitation ablösen, ein Oldtimer und als "Königsweg" zur Professur eine deutsche Spezialität. Mit der "Habil" müssen Wissenschaftler ein großes Werk vorlegen, das oft mehrere Hundert Seiten umfasst. Die Habilitation schaffen die meisten allerdings erst, wenn sie schon über 40 Jahre alt sind. Dann erst erhalten die längst ergrauten "Nachwuchswissenschaftler" die Chance, sich auf ihre erste Professur zu bewerben. Zuvor haben sie viele Jahre lang als wissenschaftliche Mitarbeiter im Schatten der Lehrstuhlinhaber geschuftet - nicht selten in einer Vasallenrolle. Die Fachkulturen unterscheiden sich dabei allerdings stark, vor allem zwischen den Geistes- und den Naturwissenschaften.
Ungewisse Zukunft
Unüberschaubar, riskant, langwierig: Die akademische Karriere zu beschleunigen, ist eines der wichtigsten Ziele der Bundesbildungsministerin. Im Verzicht auf die zeitaufwendige Habilitation sieht Edelgard Bulmahn die Lösung. Die auf zweimal drei Jahre befristeten Juniorprofessuren sollten jungen Wissenschaftlern bereits mit Anfang 30 eigenständiges Arbeiten ermöglichen; sie dürfen selbst Forschungsanträge stellen, Promotionen betreuen sowie Lehranträge entwickeln. Juniorprofessoren werden nach der Besoldungsgruppe C1 bezahlt. Sie müssen vier Semesterwochenstunden unterrichten und sind auch in Hochschulgremien eingespannt.
Das Hochschulrahmengesetz regelt seit zwei Jahren, dass die Juniorprofessur ab 2010 als Regelqualifikation gilt. Bis 2005 sollten die Bundesländer die Rahmenvorschriften in Länderrecht umsetzen. Auch Bayern, Thüringen und Sachsen, die in Karlsruhe klagten, sehen die Juniorprofessur als eine Möglichkeit für die akademische Karriere. Sie wandten sich aber gegen die faktische Abschaffung der Habilitation und wollen beide Möglichkeiten zulassen.
Ob das jungen Wissenschaftlern hilft, ist angesichts der starken Traditionen und großen Beharrungskräfte an den Universitäten allerdings fraglich. Schon bisher neigten viele junge Forscher dazu, sicherheitshalber doch auf eine Habilitation zu setzen. Nach dem Urteil bleibt offen, was aus den Juniorprofessoren wird - und ob sie künftig über Landesgrenzen hinweg wechseln können.
"Dieses Buch kostet einen Jahre"
Dabei hat die erste Juniorprofessorin bereits den Sprung auf eine C4-Professur geschafft: Die Wirtschaftswissenschaftlerin Claudia Kemfert, 35, wurde an die Humboldt-Uni in Berlin berufen. Zuvor leitete sie an der Oldenburger Universität eine Forscher-Nachwuchsgruppe, hatte aber keine Entscheidungskompetenz. "Als ich 2000 das Angebot für eine Juniorprofessur bekam, habe ich sofort Ja gesagt", so Kemfert. Damit öffneten sich für sie auch die Türen der internationalen Wissenschaftlergemeinde. Kemfert hält die Habilitation für überflüssig: "Dieses Buch kostet einen Jahre, und in internationalen Kreisen liest es - gerade wenn es auf Deutsch ist - niemand."
In einer ersten Reaktion zeigten sich die Grünen enttäuscht über die Karlsruher Entscheidung. "Die Einführung der Juniorprofessur war ein wichtiger Schritt, um das deutsche Hochschulsystem moderner, internationaler und leistungsfähiger zu machen", sagte Grietje Bettin, bildungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. Die Zukunft der Forschung und Lehre in Deutschland sei "gefährdet, wenn das Erfolgsmodell Juniorprofessur auf Grund formeller Einwände der Union nicht fortgeführt wird". Es sei nun an den Ländern, Vorschläge für eine Verkürzung der Qualifikationswege zu machen. Dabei müssten sie im Blick behalten, dass "in der globalen Wissensgesellschaft keine deutsche Kleinstaaterei" zu gebrauchen sei, so Bettin.