Rasterfahndung: Gigantischer Aufwand - DER SPIEGEL
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Rasterfahndung Gigantischer Aufwand

Die Rasterfahndung galt als wichtiges Instrument im Kampf gegen Islamisten ­ nun droht sie zum Flop zu werden. Statt gewaltbereiter Schläfer findet die Polizei Sozialhilfebetrüger.
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Der Brief kam vier Tage vor Weihnachten und klang wie eine Einladung zum Psychiater. Um "Ihre Person abschließend beurteilen zu können", hieß es da, möge der Student doch bitte in Hamburg am Bruno-Georges-Platz 1 vorsprechen, erster Stock, Zimmer 2 D 152. Als der angehende Wirtschaftswissenschaftler dann ordnungsgemäß erschien, wartete auf ihn Team 13 ­ ein Trupp der Anti-Terror-Soko des Landeskriminalamts (LKA) Hamburg. Zweieinhalb Stunden lang befragten die Fahnder den 27-Jährigen, widmeten sich intensiv seiner Kindheit und wollten Geburtsurkunde, Mietverträge, Kontoauszüge sowie eventuell vorhandene Flugunterlagen sehen. Sogar beim Arbeitgeber des Mannes erschienen die Ermittler in den Tagen danach und fragten nach Auslandsreisen ­ Pakistan beispielsweise? Schließlich hatten die Computer der Staatsschützer den Marokkaner als potenziellen "Schläfer" ausgespuckt, als möglicherweise unerkanntes Mitglied des islamistischen Terror-Netzwerks von Osama Bin Laden in Deutschland. Doch die penible Prüfung der Polizisten blieb ohne greifbares Ergebnis ­ wie praktisch überall in der gesamten Republik. Ein halbes Jahr nach den verheerenden Anschlägen in New York und Washington vom 11. September ist die Ernüchterung groß. Die Rasterfahndung, von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und seinen Länderkollegen zum wichtigen Instrument im Anti-Terror-Kampf hochgejubelt, droht zum Flop zu werden. Fast sechs Millionen Datensätze zu Personen, davon fünf Millionen allein aus Nordrhein-Westfalen, haben die Ermittler bislang republikweit gesammelt und viele Dutzend ausgesiebter Verdächtiger befragt. Hundertschaften hoch qualifizierter Kriminaler sind mit der Massenermittlung lahm gelegt, Millionen von Euro ausgegeben. Bisheriges Ergebnis: null Schläfer ­ stattdessen ein paar mutmaßliche Sozialhilfebetrüger. Enttäuschend aus Sicht der Ermittler verläuft vor allem die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft. Firmen sollten, das war die Ursprungsidee, ihre sensiblen Personaldaten an die Polizei liefern. Aus denen, so die Hoffnung des Bundeskriminalamts (BKA), könnten sich dann Rückschlüsse auf potenzielle Terroristen ergeben, die sich in sicherheitsempfindliche Bereiche wie Energieversorgungs- oder Telekommunikationsunternehmen eingeschlichen hätten.

Daten aus den Personalabteilungen von 4000 Firmen hatte das BKA erwartet ­ retour kamen, die Kooperation ist freiwillig, nicht mal 250. Von den Beschäftigten in den deutschen Atomkraftwerken überprüfte das BKA 1500. Verdächtige: keine. Lediglich an den Flughäfen flogen 50 Angestellte auf, die ­ Schlamperei der Firmen ­ teilweise gar keine Zugangsberechtigung für den Sicherheitsbereich besaßen. Vor 25 Jahren vom damaligen BKA-Chef Horst Herold im Kampf gegen die Untergrundkämpfer der Roten Armee Fraktion (RAF) propagiert, brachte die Rasterfahndung 1979 einen einzigen spektakulären Erfolg: Der RAF-Mann Rolf Heißler wurde in Frankfurt gefasst. Doch ob das "altbewährte kriminalistische Instrument" (so der heutige BKA-Chef Ulrich Kersten) taugt, um jene zu finden, die wie der Hamburger Todespilot Mohammed Atta möglicherweise seit Jahren unerkannt, unauffällig und unbescholten als Schläfer in Deutschland leben, gilt mittlerweile selbst unter Polizeiexperten als völlig ungewiss. "Um die Täter zu fassen", rechtfertigt Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) dennoch den gigantischen Aufwand, müsse der Staat "jede Chance ergreifen". In der Praxis ist die im September gestartete Aktion Schleppnetz inzwischen allerdings zur schleppenden Aktion verkümmert. Erst 11 der 16 Bundesländer hatten bis Ende vergangener Woche überhaupt Daten an das BKA nach Wiesbaden geliefert. Dass die Informationen (Erfassungskriterium: "männlich", "18 bis 40 Jahre", aus einem von 26 als suspekt geltenden Herkunftsländern stammend) lückenhaft bleiben werden, liegt auch an den unterschiedlichen Polizeigesetzen der Länder, auf die sich die Rasterfahndung jeweils stützt ­ und den daraus resultierenden, widersprüchlichen Urteilen der Justiz. Das Hamburger Verwaltungsgericht etwa erklärte die Rasterfahndung uneingeschränkt für rechtens. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hingegen untersagte der Polizei mangels konkreter Verdachtsmomente, Daten über deutsche Staatsbürger zusammenzutragen. Bei Ausländern dagegen zeigten sich die Richter einverstanden. Das Berliner Landgericht wiederum verbot die Datenerhebung komplett, ebenso wie das Oberlandesgericht Frankfurt. Die Eignung der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr sei "sehr fraglich", die "praktische Bedeutung" als "gering" einzuschätzen, urteilten die Frankfurter Richter. Frustriert musste die hessische Polizei daraufhin Anfang März die Angaben über rund 1800 mögliche Schläfer vernichten. "Wer den halben Orient durchrastert, braucht sich nicht zu wundern, wenn dabei nur Datenschrott rauskommt", schimpft der Berliner Ex-Justizsenator Wolfgang Wieland (Bündnis 90/Die Grünen). "Man hätte die Rasterfahndung von Anfang an sein lassen sollen." Selbst die Liberalen, die den Computerabgleich prinzipiell begrüßen, nennen das Vorgehen "fehlerhaft bis dilettantisch". "Die Netze sind viel zu weit ausgelegt worden", bemängelt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bundestag, Jörg van Essen, ein ehemaliger Oberstaatsanwalt. Im Raster verfing sich beispielsweise ein Mann aus Potsdam, weil er als "Ausländer" und Student eines technischen Fachs (Softwaresystemtechnik) registriert war. Dass es sich bei dem 24-Jährigen um einen in Moskau geborenen und in der DDR aufgewachsenen Brandenburger handelte, war der übereifrigen Universitätsverwaltung, die ihn gemeldet hatte, offenbar entgangen. Das Ausmaß der Datensammlung geht inzwischen selbst Polizisten zu weit. Informationen aus Elektrizitätswerken oder Bio-Labors seien "für die Rasterfahndung nach Terroristen nicht hilfreich", moniert etwa der Leiter des Hamburger Staatsschutzes, Bodo Franz. Da könne man, spottet er, "genauso gut in jedem Tante-Emma-Laden die Personalakten flöhen". "Rein kriminalistisch" bringe die Rasterfahndung gar nichts, klagt auch Holger Bernsee, Vizechef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK): "Die von der Politik geschürten Erwartungen von schnellen Erfolgen waren von vornherein ein Popanz." Während Bernsee immerhin einen "Abschreckungseffekt" in der islamistischen Szene registriert, sähe sein BDK-Kollege Klaus Jansen die Rasterfahndung am liebsten ganz gestoppt, "ehe noch mehr Flurschaden angerichtet wird". Dafür ist es wohl zu spät. Bereits Mitte Oktober hatte das BKA, "immer Atta vor Augen" (Staatsschutz-Spott), eine Rundsendung an Industrieverbände und Energieversorger geschickt ­ verbunden mit der Aufforderung, persönliche Daten von Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Diese sollten in "digitaler Form" ans BKA geschickt werden, "um alle Chancen zum Enttarnen dieser Täter möglichst lückenlos nutzen zu können". Das Schreiben stiftete freilich vor allem eines: Verwirrung. Der Verband der Elektrizitätswirtschaft sowie der Bundesverband kommunaler Unternehmen, dem viele Stadtwerke angeschlossen sind, wollten wissen, ob eine solche Weitergabe sensibler Personaldaten überhaupt zulässig sei. Die Verunsicherung war so groß, dass der Chef der Anti-Terror-Ermittler im BKA, Manfred Klink ­ nach Intervention des Bundesbeauftragten für den Datenschutz ­ schließlich drei Wochen später nochmals versicherte, die Übermittlung der Daten erfolge natürlich "auf freiwilliger Basis" und sei rechtlich unbedenklich. Mit den Informationen, die trotz Zurückhaltung der Unternehmen die Polizei in den vergangenen fünf Monaten zusammengetragen hat, soll in den nächsten Tagen die zweite Phase der Rasterfahndung beginnen. Aus sechs Millionen Personendaten, welche die Landeskriminalämter zunächst gesammelt hatten, haben die Länderbehörden inzwischen 22 900 potenziell Verdächtige herausgefiltert. Deren Namen will das BKA nun mit 212 eigens zusammengestellten Dateien abgleichen, in denen die Angestellten der Energiewirtschaft genauso aufgeführt sind wie etwa Inhaber von Lizenzen für den Transport von Gefahrgut oder Ausländer mit verloren gemeldetem Pass. Taucht ein Name in mehreren Dateien auf, wird er zum "Treffer". Damit hoffen die Kriminalen, den Kreis von suspekten Personen auf einige hundert einengen zu können, die dann wiederum von den Landeskriminalämtern befragt, observiert oder abgehört werden könnten. Als Erfolg können die Terrorfahnder bislang vermelden, dass bereits eine Reihe von Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind ­ wegen ganz anderer Delikte. So verfolgt die Berliner Polizei mehrere Fälle mutmaßlichen Sozialhilfemissbrauchs, die durch den Datenabgleich aufgedeckt worden waren. Andere Länder kümmern sich auch um nicht bezahlte Steuern, abgelaufene Aufenthaltserlaubnisse oder Schwarzarbeit ­ ein "zweifelhafter Ansatz", wie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, kritisiert. Die Polizei müsse diese Fälle nach dem Legalitätsprinzip verfolgen, wenn sie davon Kenntnis erhalte, hält der Hamburger Staatsschutzchef Franz dagegen. Zuweilen freilich müssen selbst die Fahnder über die Fische lachen, die ihnen bei der Rasterfahndung ins Netz gehen. So konnte der ins LKA Hamburg vorgeladene Libanese Ziad G., 21, Student der Hochschule für Angewandte Wissenschaften, schnell jeden Terroristenverdacht ausräumen. Der vermeintliche Islamist präsentierte den Beamten ein entlastendes Papier ­ seine Mitgliedsurkunde von den Zeugen Jehovas. DOMINIK CZIESCHE, HOLGER STARK, ANDREAS WASSERMANN