Das E-Auto als Powerbank – jetzt geht es richtig los - DER SPIEGEL
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Arvid Haitsch

Strommarkt-Revolution Das E-Auto als Powerbank – jetzt geht es richtig los

Arvid Haitsch
Ein Newsletter von Arvid Haitsch
Seit Anfang Oktober gelten für das Laden von Elektroautos neue Regeln – sie haben revolutionäres Potenzial: Millionen Speicher könnten künftig das Stromnetz stabilisieren, wenn Wind und Sonne fehlen.
Klimakrise

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Fast hätte Deutschland die nächste Zukunftstechnik vermispelt. Das Kürzel MiSpeL steht für »Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten«, das neue Regelwerk ist seit Donnerstag in Kraft. Es soll den Besitzern von Batterien erleichtern, mal Strom aus dem Netz aufzunehmen, mal abzugeben, mal zu verbrauchen, mal mit der eigenen Solaranlage zu erzeugen. »Damit können Millionen von engagierten Haushalten zu aktiven Gestaltern der Energiewende werden«, zitiert die Bundesnetzagentur in einer Mitteilung ihren Präsidenten Klaus Müller.

»Prosumer« heißt das Leitbild, ein Kofferwort aus »Producer« (Erzeuger) und »Consumer« (Verbraucher). Im Energienetz von morgen werden die Rollen flexibel neu verteilt, die Macht der Monopole von Netzbetreibern und Energiekonzernen wird gebrochen. Speicher schließen die Lücken zwischen Angebot und Nachfrage für eine vollständige Versorgung mit erneuerbaren Energien, Strom wird billig und grün zugleich. Zumindest sind die technischen Voraussetzungen für diese Utopie vorhanden.

Besonders wichtig sind die neuen Regeln für die Nutzer von Elektroautos, die bidirektional laden können, also in zwei Richtungen: Strom aus dem Netz in den Akku an Bord oder Strom aus dem Akku ins Netz. Ladepunkte, die für diese Bidi-Technik ausgerüstet sind, zählen für MiSpeL genauso wie an einem festen Ort installierte Stromspeicher. Ein großer Vorteil der Autos: Sie sind ohnehin da, man muss ihre Akkus nicht zusätzlich bauen. Auf deutschen Straßen sind bereits rollende Energiespeicher mit einer Kapazität von mehr als 100 Gigawattstunden unterwegs. Damit ließe sich theoretisch ganz Deutschland für rund zwei Stunden mit Elektrizität versorgen, wenn alles andere ausfällt. Und das, obwohl erst etwa jeder 25. Pkw in Deutschland rein elektrisch fährt.

Kurz vor Inkrafttreten umgeschrieben

Ein nennenswerter Teil der neueren E-Autos etwa von VW, Renault, Ford, Mercedes-Benz oder die »Neue Klasse« von BMW ist bereits imstande, Strom ins Netz abzugeben. Auch Ladegeräte wie Wallboxen, die das managen, kann man kaufen. Erste Anbieter haben in diesem Jahr begonnen, spezielle Bidi-Stromtarife zu vermarkten, die Fahrstrom für Tausende Kilometer gratis versprechen . Andere stehen kurz davor – alle in der Hoffnung, dass der Staat die Regeln am Energiemarkt so setzt, dass dieses Geschäft für alle Beteiligten attraktiv wird. Zum Beispiel, indem die Nutzer entgegen dem bisherigen Recht nicht mehr doppelt Netzentgelte und andere Umlagen zahlen müssen: einmal, wenn sie Strom beziehen, und noch mal, wenn sie ihn wieder abgeben.

Renault 5: Bereits imstande, Strom ins Netz abzugeben

Renault 5: Bereits imstande, Strom ins Netz abzugeben

Foto: Benjamin Elkaim / MAXPPP / picture alliance

Mit MiSpeL und einem zweiten Regelwerk namens AgNes (»Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom«) sei das jetzt der Fall, zeigen sich viele in der Branche erleichtert. Aber auch nur, weil das Papier kurz vor Inkrafttreten weitgehend umgeschrieben wurde. Noch vor einer Woche schickten mehrere Firmen einen Protestbrief an die Bundesnetzagentur, deren Pläne bis Ende September aus ihrer Sicht das bidirektionale Laden so kompliziert und teuer gemacht hätten, dass es wohl kaum jemand nutzen würde. Die Zukunftstechnik, in die bereits hohe Summen investiert wurden, werde »kaputtreguliert«, schimpfte gegenüber dem »Handelsblatt« Herbert Diess. Der frühere Volkswagen-Konzernchef führt heute den Verwaltungsrat des Ladedienstleisters The Mobility House. Die Antworten der deutschen Politik auf Probleme im Stromnetz verteuerten die Energie. Zugleich schränke sie Chancen ein, die für billigeren Strom sorgen könnten, meinte Diess. »Das ist für die Volkswirtschaft ein Drama.«

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Auf die Kritik hat die Behörde nun reagiert. Ein Beispiel: Für bidirektionales Laden soll ein Stromzähler am Ladepunkt genügen – zunächst wollte die Behörde zwei verschiedene Zähler vorschreiben, um sauber zu trennen, woher der ins Netz gespeiste Strom stammt. Der Einbau der Zähler allein könnte in vielen Fällen schon dazu führen, dass es sich nicht mehr lohnt.

Grüner Strom, grauer Strom

Wer eigenen Solarstrom zwischenspeichert und dann abgibt, kann sich dafür weiterhin nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz fördern lassen, obwohl er sich im Akku mit Strom aus anderen Quellen vermischen kann. »Niemand verliert seine Förderung, nur weil der Akku im E-Auto auch Netzstrom gesehen hat«, schreibt die Bundesnetzagentur. Nach ihrem ersten Entwurf hätte das leicht passieren können. Grüner Solarstrom vom Dach, grauer Strom aus dem Netz oder von irgendeiner Ladesäule unterwegs – wie soll man das unterscheiden? Die Elektronen haben ja keine Farbkennung.

Schon im ersten Entwurf gab es eine Pauschale als Lösung. Die galt aber als wirtschaftlich unattraktiv. Größere Strommengen würden in einen »Indifferenzbereich« fallen, in dem es weder garantierte Einnahmen für Ökostrom noch die Befreiung von Netzentgelten für die Rückspeisung gegeben hätte. Diese Zone wurde nun mehr als halbiert. Außerdem genügt für Solaranlagenbesitzer der Zähler am Hausstromanschluss, der ohnehin vorhanden ist. Ganz schön kompliziert. Aber weitaus einfacher, als es noch vor wenigen Tagen aussah.

Die Bidi-Verfechter räumen ein, dass die Behörde mit ihren allzu strengen Vorgaben einem tatsächlich denkbaren Missbrauch der neuen Anreize vorbeugen wollte – etwa indem jemand Gratisstrom vom Arbeitsplatz in sein Auto lädt und später zu Hause verkauft. Nur sei die anfängliche Vorsicht unverhältnismäßig gewesen. Insgesamt lohne sich das bidirektionale Laden für die Einzelnen ebenso wie für die Allgemeinheit besonders dann, wenn es netzdienlich erfolgt: Ökostrom aufnehmen, wenn er im Überfluss vorhanden und deshalb billig oder gar geschenkt ist. Und ihn wieder abgeben, wenn Strom im Netz teuer ist, weil gerade kein Wind weht und keine Sonne scheint.

Behörde wählt »Daumenregel«

Die Behörde spricht von »einer Daumenregel« und »einem Formel-Pfad für alle Fälle« als kluger Lösung. Es muss nicht alles haarklein geregelt werden. Das zeugt vom Umdenken, das die neue Energiewelt allen Beteiligten abverlangt. Auch deutschen Behörden, die jetzt mehr klug als korrekt handeln müssen.

Zunächst gilt MiSpeL vorläufig für ein Jahr, bis 30. September 2027 – und unter dem Vorbehalt, dass die Netzbetreiber bei der Vereinfachung mitmachen. Das könnte die wahre Hürde werden, fürchtet Bastian Gierull, Deutschlandchef des Energieanbieters Octopus Energy. Die Firma betreibt in Großbritannien bidirektionales Laden längst als kommerziell nutzbares, dezentrales Kraftwerk. In Deutschland hat sie einen Tarif gemeinsam mit Ford gestartet und Partnerschaften mit anderen Autoherstellern vorbereitet. »Energie- und Autobranche stehen bereit, die Technik ist vorhanden«, sagt Gierull. »Damit bidirektionales Laden aber deutschlandweit funktioniert, müssen die Marktprozesse bei allen 866 Verteilnetzbetreibern reibungslos laufen.«

Immerhin erspart die geänderte Fassung von MiSpeL den Stadtwerken und Co. eine Menge zusätzlicher Bürokratie.

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Ihr Arvid Haitsch
Redakteur Mobilität