Köln: Mann verkauft seinen Mietwagen – und der Käufer darf ihn behalten - DER SPIEGEL
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Urteil in Köln Mann verkauft seinen Mietwagen – Käufer darf ihn behalten

Ein Mann mietet einen Audi – und verkauft ihn an einen ahnungslosen Kölner. Zwar gelang es der Autovermietung, den Wagen zurückzuholen. Doch das war nicht rechtens, urteilt das Kölner Landgericht.
Werbetafeln von Mietwagenfirmen an einem Flughafen (Symbolbild)
Werbetafeln von Mietwagenfirmen an einem Flughafen (Symbolbild)

Werbetafeln von Mietwagenfirmen an einem Flughafen (Symbolbild)

Foto: ARND WIEGMANN / REUTERS

Ein Mann hat ein Auto gemietet und es mit gefälschten Papieren an einen nicht eingeweihten Kölner verkauft. Der freute sich laut »Express«  über einen nahezu neuen Audi A3 für 25.000 Euro – ein Schnäppchen. Das Problem: Nach wenigen Tagen ortete die Autovermietung den Wagen und nahm ihn wieder an sich. Der Kölner klagte nun gegen den Vermieter und bekam recht. Er darf den Wagen tatsächlich behalten.

Wie das Landgericht Köln mitteilt, hatte die Autovermietung den Wagen für fünf Tage vermietet. Noch am selben Tag verkaufte der Mieter den Mittelklassewagen.

Der Käufer hatte sich Fahrzeugpapiere und Personalausweis des Verkäufers zeigen lassen und die Fahrzeugnummer überprüft. Dass die Fahrzeugpapiere gefälscht waren, sei für einen Laien nicht erkennbar gewesen, befand das Gericht. Auch ein beim Kauf fehlender Zweitschlüssel sowie die verlangte Barzahlung und der Kaufpreis hätten noch keinen Anlass zu Misstrauen geben müssen. Der Verkäufer hatte dem Kölner erklärt, er benötige wegen einer bevorstehenden Hochzeit dringend Bargeld. Den zweiten Schlüssel des Wagens habe er verlegt. Dem Käufer sei insofern keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, er habe den Wagen deshalb gutgläubig gekauft, so das Gericht.

Ein sogenannter gutgläubiger Erwerb sei zwar bei Sachen ausgeschlossen, die dem Eigentümer unfreiwillig abhandengekommen seien, etwa durch Diebstahl. Die Autovermietung habe den Wagen aber freiwillig an den späteren Verkäufer vermietet.

Die Autovermietung ortete den Mietwagen laut Gericht später per GPS und nahm ihn mit dem Zweitschlüssel wieder an sich. Nach dem Urteil müsste sie ihn an den Käufer herausgeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Inwiefern die Autovermietung entschädigt wird und welche Konsequenzen den Verkäufer erwarten, geht aus der Pressemitteilung des Gerichts zu dem Urteil nicht hervor. Das Gericht äußerte sich dazu auch auf SPIEGEL-Nachfrage nicht.

Spritpreise sorgen für Ärger, die Kaufpreise von E-Autos allerdings auch. Doch es gibt einen günstigen Weg, nie wieder tanken zu müssen. Was Sie darüber wissen sollten, lesen Sie hier. 

ptz/AFP