Urteil des Landgerichts Koblenz Richtgeschwindigkeit 130 gilt auch auf dem Nürburgring
Nordschleife des Nürburgrings
Foto: Florent Gooden / DPPI media / picture allianceAuf der Nordschleife des Nürburgrings gilt bei sogenannten Touristenfahrten die auf Autobahnen übliche Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde. Das entschied das Landgericht Koblenz laut Mitteilung vom Mittwoch. Im Rahmen von Touristenfahrten können Enthusiasten auch mit dem eigenen Pkw auf der Rennstrecke fahren.
Im konkreten Fall war die Klägerin mit ihrem Porsche auf der Rennstrecke mit ungeklärter Geschwindigkeit auf die Ölspur eines vorausfahrenden BMW geraten und verunfallt. Laut Gericht war dem Vorausfahrenden keine alleinige Verantwortung dafür zuzuschreiben. Die Klägerin habe nicht beweisen können, dass sie die Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde eingehalten hatte, als dieser auf der Ölspur ins Rutschen kam und mit einer Schutzplanke kollidierte.
Der Kammer blieben Zweifel, ob ein »Idealfahrer«, der die Richtgeschwindigkeit einhält, die Ölspur nicht früher hätte sehen und so den Unfall vermeiden können.
Auch wenn der vorausfahrende Wagen grundsätzlich haftet, müsse sich die Klägerin daher eine Mithaftung von 20 Prozent zurechnen lassen. Der Schaden belief sich auf gut hunderttausend Euro. Das Urteil fiel bereits im Juni, es ist nicht rechtskräftig.
Auf Rennstrecken wie dem Nürburgring gilt das Straßenverkehrsrecht, solange sie öffentlich genutzt werden. Dann werden die Strecken wie Kraftfahrstraßen behandelt. Bei Motorsportrennen hingegen bestimmen die Veranstalter die Regeln. Doch auch die können Tempolimits enthalten, etwa auf Abschnitten des Nürburgrings aus Sicherheitsgründen nach einem tödlichen Unfall 2015.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes hieß es, dass Enthusiasten mit dem eigenen Pkw oder Motorrad auf der Nordschleife des Nürburgrings fahren dürfen. Dort ist dies seit Anfang 2025 aber nur noch im Pkw möglich; Motorradfahrer sind im Rahmen von Touristenfahrten nur noch auf der Grand-Prix-Strecke zugelassen . Wir haben die Stelle korrigiert.