Aktuelle Studie Wer abtreibt, fühlt sich oft stigmatisiert
Frau mit Schwangerschaftstest (Symbolbild)
Foto: Viktoriya Skorikova / Moment / Getty ImagesEin Großteil der Frauen, die eine ungewollte Schwangerschaft abbrechen, fühlt sich zu einem gewissen Grad stigmatisiert. Das zeigt eine vom Bundesgesundheitsministerium geförderte Studie . Demnach berichten 83,5 Prozent der Befragten über »mindestens schwach ausgeprägte Stigmatisierungsgefühle«, bei 29,5 Prozent der Befragten sind diese »sehr stark ausgeprägt«.
Schlechtere Versorgung im Süden und Westen
Viele ungewollt Schwangere sehen sich der Studie zufolge mit gesellschaftlichen Vorurteilen konfrontiert – egal, ob sie die Schwangerschaft vorzeitig beenden oder das Kind austragen. Im Fall eines Abbruchs komme dazu, dass dieser oft mit hohen Kosten verbunden ist, es wenig Informationen gibt und Angebote schwer erreichbar sind.
Im Süden und im Westen Deutschlands, insbesondere in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern, sei die medizinische Versorgung lückenhafter als im Norden und Osten, heißt es in der Studie. Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollten, hätten es dort schwerer, ein entsprechendes Angebot zu finden.
Für das Forschungsprojekt mit dem Titel »Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung«, kurz Elsa, wurden 4589 Frauen in Deutschland befragt. Auch offiziell verfügbare Daten, etwa die des Statistischen Bundesamts und Daten aus früheren Erhebungen, sind in die Studie eingeflossen. Insgesamt waren Teams von sechs Hochschulen an dem Projekt beteiligt.
Forschende empfehlen Anpassungen beim Abtreibungsrecht
Die Befragung von Betroffenen zeigt laut den Studienautoren, dass Stigmatisierung »erhebliche Auswirkungen auf das psychische Wohlbefinden und den Zugang zur Versorgung von Frauen« hat. Eine der zentralen Ursachen für diese Gefühle sei die aktuelle Gesetzeslage. Eine »Liberalisierung und Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs« könne dabei helfen, die Stigmatisierung ungewollt Schwangerer zu reduzieren.
Dabei geht es den Forschenden um den umstrittenen Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch. Schwangerschaftsabbruch ist darin im Abschnitt »Straftaten gegen das Leben« und somit neben Mord und Totschlag angesiedelt. Mehr dazu lesen Sie hier.
Diese rechtliche Verortung als Straftat habe dem Bericht zufolge »direkte Auswirkungen auf den Zugang zur medizinischen Versorgung«, weil sie Sonderregelungen unterliege und rechtlich ungenügend abgesichert sei. Dies bringe Ärztinnen und Ärzte »in eine unsichere Lage«.
In der vergangenen Legislaturperiode hatte es eine Abgeordneteninitiative zur Abschaffung des Paragrafen gegeben. Der entsprechende Gesetzentwurf schaffte es allerdings nicht mehr durchs Parlament. Die aktuelle schwarz-rote Bundesregierung plant keine Liberalisierung des Abtreibungsrechts.