Traumatisierte Rettungssanitäter - Urteil des Bundessozialgerichts: »Das brutale Bild vergisst du nicht« - DER SPIEGEL
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Ehemaliger Rettungssanitäter Uwe T.

Ehemaliger Rettungssanitäter Uwe T.

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Sandra Singh / DER SPIEGEL

Historisches Urteil für traumatisierten Rettungssanitäter »Das brutale Bild vergisst du nicht«

Er war beim Amoklauf von Winnenden, musste Babys reanimieren: Rettungssanitäter Uwe T. hat eine Belastungsstörung. Nun hat das Bundessozialgericht entschieden, dass sein Leiden wie eine Berufskrankheit anerkannt werden kann.
• aus DER SPIEGEL 33/2023

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