Ehemaliger Rettungssanitäter Uwe T.
Foto:Sandra Singh / DER SPIEGEL
Historisches Urteil für traumatisierten Rettungssanitäter »Das brutale Bild vergisst du nicht«
Er war beim Amoklauf von Winnenden, musste Babys reanimieren: Rettungssanitäter Uwe T. hat eine Belastungsstörung. Nun hat das Bundessozialgericht entschieden, dass sein Leiden wie eine Berufskrankheit anerkannt werden kann.
Von
Katrin Langhans
•
aus
DER SPIEGEL 33/2023