Berlin: Bushido gewinnt Millionenstreit gegen Ex-Manager Abou-Chaker - DER SPIEGEL
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Berliner Kammergericht Bushido gewinnt Millionenstreit gegen Ex-Manager Abou-Chaker

Nach jahrelangem Gerichtsstreit ist klar: Bushidos Ex-Manager Abou-Chaker muss dem Rapper Einnahmen in Millionenhöhe zurückzahlen. Ein Vertrag zwischen beiden sei als »sittenwidrige Knebelung« einzustufen.
Arafat Abou-Chaker (l.) und sein Anwalt Ende 2024 vor Gericht in Frankfurt (Oder)
Arafat Abou-Chaker (l.) und sein Anwalt Ende 2024 vor Gericht in Frankfurt (Oder)

Arafat Abou-Chaker (l.) und sein Anwalt Ende 2024 vor Gericht in Frankfurt (Oder)

Foto: Soeren Stache / dpa

Im jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Rapper Bushido und seinem ehemaligen Manager Abou-Chaker hat das Berliner Kammergericht eine Entscheidung gefällt: Demnach muss Clanchef Abou-Chaker 1,78 Millionen Euro plus Zinsen an Bushido, bürgerlicher Name Anis Ferchichi, zurückzahlen.

Das Kammergericht Berlin habe damit eine Berufung von Arafat Abou-Chaker gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom September 2023 zurückgewiesen und dessen Entscheidung bestätigt, sagte ein Gerichtssprecher. Zuvor hatte die »Bild«-Zeitung berichtet.

Das Kammergericht war zu der Einschätzung gekommen, dass ein Vertrag zwischen den beiden Parteien, der Abou-Chaker 30 Prozent fast sämtlicher Einnahmen Bushidos zusicherte, als »sittenwidrige Knebelung« einzustufen sei, schrieb die »Bild«. Abou-Chaker habe nahezu kein geschäftliches Risiko getragen, während Bushido seine wirtschaftliche und künstlerische Selbstständigkeit abgegeben habe. Der Vertrag sei deshalb von Anfang an nichtig gewesen.

Der Rapper hätte deshalb seinem damaligen Geschäftspartner, der als Berliner Clanchef gilt, die Summe nicht zahlen müssen. Nach dem Gerichtsbeschluss muss Abou-Chaker die Kosten des Prozesses zahlen. Der 2. Zivilsenat hat den Streitwert für das Berufungsverfahren auf etwas über drei Millionen Euro festgesetzt, wie der Sprecher sagte.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version war in der Bildunterschrift von Abou-Chakers Verteidiger die Rede. In Zivilverfahren gibt es jedoch keine Verteidiger. Wir haben die Formulierung in Anwalt korrigiert,

ala/dpa

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