Angeklagt in 15 Fällen Berliner Palliativarzt ist voll schuldfähig
Prozessbeteiligte in Berlin im Juli 2025
Foto: Bernd von Jutrczenka / dpaEr ist wegen Mordes in 15 Fällen angeklagt, in 76 weiteren Fällen wird ermittelt: Ein Palliativarzt, gegen den vor dem Berliner Landgericht ein Prozess läuft , ist voll schuldfähig. Eine psychiatrische Sachverständige sagte vor dem Gericht, es lasse sich keine relevante Erkrankung feststellen, die Schuldfähigkeit des Mannes sei nicht eingeschränkt. Festzustellen sei eine Selbstunsicherheit, die bereits in der Kindheit begonnen habe.
Der Mann steht seit Juli 2025 vor Gericht, weil er im Rahmen seiner Tätigkeit als Palliativarzt Patientinnen und Patienten im Zeitraum von September 2021 bis Juli 2024 getötet haben soll. Er wurde Anfang August 2024 verhaftet und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft dem promovierten Mediziner Mord aus Heimtücke und sonstigen niedrigen Beweggründen vor.
Überraschendes Geständnis
Die Gutachterin sagte, Selbstunsicherheit sei das »Leitthema« des Angeklagten. Der promovierte Mediziner habe sich über die Arbeit definiert, sei von Zeugen als »der Nette, Liebe, Hilfsbereite« beschrieben worden. Möglicherweise sei es bei den Taten um ein Machtgefühl gegangen – »ein ängstlicher Mensch, der Machterfahrung haben will«. Der 41-Jährige habe sich von ihr nicht begutachten lassen, so die Expertin, die den gesamten Prozess verfolgt hat. Nur in zwei Momenten habe der Angeklagte im Saal emotionale Betroffenheit erkennen lassen. Die Frage des Motivs sei in seiner Erklärung offen geblieben.
Der Angeklagte hatte in der vorigen Woche am 54. Prozesstag überraschend die Tötung von zwölf Patientinnen und Patienten gestanden. »Ich bin erst jetzt in der Lage, mein Handeln zu erklären und übernehme die Verantwortung für meine Taten«, erklärt der Angeklagte. Er habe sich eingeredet, das Richtige zu tun und Patienten »Leid und Siechtum« zu ersparen. »Nach jeder Tötung dachte ich: Das muss aufhören«, so der Angeklagte.
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Die Staatsanwaltschaft strebt die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld an und die Anordnung der Sicherungsverwahrung im Anschluss an eine Haftstrafe. Die Sachverständige erklärte, es sei schwierig zu sagen, wie sich die Gefährlichkeit in 15 Jahren gestalte. Seine Aussage sei ein erster Schritt des Angeklagten. Dennoch schätze sie ein: »Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Gefahr noch nicht gebannt. Es ist ein weiter Weg.« Der Prozess wird Anfang Juli fortgesetzt.