Fall Walter Lübcke: Bundesgerichtshof weist Revisionen zurück - DER SPIEGEL
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Entscheidung des BGH Urteile im Mordfall Lübcke rechtskräftig

Der Mordfall Walter Lübcke wird nicht neu verhandelt: Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen zurückgewiesen und die lebenslange Freiheitsstrafe für Stephan Ernst und den Teilfreispruch des Mitangeklagten Markus H. bestätigt.

Das Urteil zum Mord an Walter Lübcke ist rechtskräftig: Der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen verworfen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hatte den Rechtsextremisten Stephan Ernst im Januar 2021 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Der heute 48-Jährige sitzt in Untersuchungshaft.

Das OLG sah es als erwiesen an, dass Ernst den CDU-Politiker am 1. Juni 2019 spätabends zu Hause auf dessen Terrasse aus nächster Nähe mit einem Kopfschuss getötet hatte.

Den Mitangeklagten Markus H., einen Freund von Ernst aus der rechten Szene, verurteilte das OLG zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe wegen eines Waffendelikts – aber nicht wie angeklagt wegen Beihilfe zum Mord an Lübcke. Er kam im Oktober 2020 frei.

Familie monierte Entscheidung des OLG

Die Familie des CDU-Politikers und die Bundesanwaltschaft hatten vor allem diese letzte Entscheidung des Frankfurter Gerichts moniert. Aus ihrer Sicht spielte der heute 46-Jährige eine wesentlich zentralere Rolle bei dem Attentat. Markus H. habe mit Ernst schießen geübt und ihn letztlich in seinem Willen zur Tat bestärkt. Die Hinterbliebenen halten ihn für einen direkten Mittäter.

Neben dem Fall Lübcke ging es in dem Frankfurter Verfahren noch um einen Angriff auf einen irakischen Asylbewerber. Jemand hatte den Mann Anfang 2016 attackiert und ihm ein Messer in den Rücken gestochen. Die Bundesanwaltschaft hält Ernst für den Täter, konnte die OLG-Richter aber nicht überzeugen. Auch diese Entscheidung hatte die Bundesanwaltschaft angegriffen.

jpz/dpa/AFP