Aussagen zu »Gruppenvergewaltigungen« Wo Merz, Spahn und Storch recht haben und wo nicht
CDU-Kanzlerkandidat Merz im Bundestag: »Tägliche Gruppenvergewaltigungen«
Foto: Michael Kappeler / dpaGleich drei Politiker haben in den vergangenen Tagen mit Kommentaren zu »Gruppenvergewaltigungen« Aufsehen erregt und teils Empörung hervorgerufen.
Erst sagte CDU-Politiker Jens Spahn im Deutschlandfunk: »Es passiert jeden Tag. Gruppenvergewaltigungen, Messerattacken. Hunderte. Zigtausende Menschen in Deutschland in ihren Familien, in ihrem Bekanntenkreis, kennen mittlerweile auch persönlich solche Taten.«
Wenig später legte Friedrich Merz, Kanzlerkandidat der Union, nach. Während der Debatte über das inzwischen gescheiterte »Zustrombegrenzungsgesetz« im Bundestag begründete er die Dringlichkeit des Gesetzes auch mit »täglich stattfindenden Gruppenvergewaltigungen aus dem Milieu der Asylbewerber heraus«. Es gab empörte Zwischenrufe aus dem Plenum.
In der Sendung »Hart aber fair« behauptete zudem die AfD-Politikerin Beatrix von Storch am Montagabend: »Wir haben zwei Gruppenvergewaltigungen am Tag, wir haben zehn normale Vergewaltigungen pro Tag, und wir haben 131 Gewaltdelikte pro Tag in den letzten sechs Jahren gehabt im Schnitt durch Zuwanderer, in erster Linie von Syrern, von Afghanen und von Irakis«.
Gibt es in Deutschland wirklich täglich »Gruppenvergewaltigungen«?
Im Jahr 2023 erfasste die Polizei 761 mutmaßliche Vergewaltigungen, die von mindestens zwei Tatverdächtigen begangen worden sein sollen – etwas weniger als im Jahr 2022, aber mehr als in den Jahren davor. So geht es aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD hervor, zugrunde liegt eine Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Eine offizielle, juristische Definition des Begriffs »Gruppenvergewaltigung« gibt es nicht. Ausgewertet wurden mutmaßliche Vergewaltigungen mit mehr als einem Tatverdächtigen.
Wichtig zur Einordnung der Daten: In der Polizeistatistik geht es um Tatverdächtige, ob sie tatsächlich schuldig sind, entscheidet ein Gericht. Somit könnten etwa auch Fälle in die Statistik fließen, die vor Gericht zu einem Freispruch führen. Gleichzeitig ist die Dunkelziffer bei Vergewaltigungen hoch, weil nicht alle Taten angezeigt werden.
Der Anteil der Menschen ohne deutschen Pass unter den ermittelten Tatverdächtigen betrug laut Sonderauswertung der PKS 48 Prozent. Hier sind Ausländer überrepräsentiert: Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung beträgt nur 15 Prozent. Rechnet man den Wert auf 365 Tage im Jahr hoch, ist die Aussage haltbar, dass in Deutschland täglich eine Vergewaltigung mit mehreren Tatverdächtigen erfasst wird, bei der mindestens ein Ausländer mutmaßlich beteiligt war.
Sind alle ausländischen Tatverdächtigen Asylbewerber?
Der Zusatz von Friedrich Merz, alle mutmaßlichen Täter bei »Gruppenvergewaltigungen« stammten »aus dem Milieu der Asylbewerber«, dürfte falsch sein. Unter den ausländischen Tatverdächtigen sind auch viele, die keine Asylbewerber oder Asylberechtigten sind, etwa hier geborene Menschen ohne deutschen Pass, Arbeitsmigranten aus der EU oder Touristen.
Asylbewerber werden vom Bundeskriminalamt in der Kategorie »Zuwanderer« erfasst. Darunter fallen zugewanderte Personen, »die mit dem Aufenthaltsanlass ›Asylbewerber/-in‹, ›Schutzberechtigte/-r und Asylberechtigte/-r, Kontingentflüchtling‹, ›Duldung‹ oder ›unerlaubter Aufenthalt‹ registriert wurden«, wie es im Polizeideutsch heißt.
Im Jahr 2023 waren laut Sonderauswertung der PKS 14 Prozent der Tatverdächtigen bei »Gruppenvergewaltigung« zugewanderte Personen. Damit war ihr Anteil deutlich niedriger als der Anteil der Ausländer insgesamt. Auch Storchs Behauptung, es gebe zwei solcher Vergewaltigungen pro Tag durch Zuwanderer, ist also nicht haltbar.
Laut der Sonderauswertung bildeten 2023 Syrer, Afghanen, Iraker und Türken die größten Gruppen unter den nicht deutschen Tatverdächtigen solcher Vergewaltigungsfälle. Genaue Zahlen zum Anteil der Asylsuchenden darunter gibt es nicht.
Die Behauptung von Beatrix von Storch, es gebe zehn »normale« Vergewaltigungen am Tag, stimmt zwar für ausländische Tatverdächtige insgesamt, aber nicht für Zugewanderte allein. Präziser ist: Pro Tag werden drei Zuwanderer einer Vergewaltigung verdächtigt.
Wie viele Gewaltdelikte werden pro Tag von Zugewanderten begangen?
Beatrix von Storch sagte, Zugewanderte, in erster Linie »Syrer«, »Afghanen« und »Irakis«, würden seit den vergangenen sechs Jahren durchschnittlich 131 Gewaltdelikte pro Tag begehen. In den vergangenen sechs Jahren wurden insgesamt rund 140.000 Zugewanderte als Tatverdächtige eines Gewaltdelikts in der PKS erfasst, rechnerisch 64 pro Tag.
Für die Jahre 2019 bis 2022 kann man laut Lagebild »Kriminalität im Kontext von Zuwanderung« sagen, dass Storchs Aussage zu den Nationalitäten der zugewanderten Tatverdächtigen richtig ist. Demnach stehen aber inzwischen Syrien, Afghanistan und die Ukraine an der Spitze der Länder, aus denen die meisten tatverdächtigen Zuwanderer im Zusammenhang mit Rohheitsdelikten kommen.
Und die Messerattacken?
Im Jahr 2023 wurden laut PKS fast 9000 mutmaßliche Körperverletzungen und fast 5000 Raubtaten mit Messern erfasst, zusammen also knapp 14.000 Fälle. Pro Tag sind es durchschnittlich 38. Der Anteil der Ausländer unter den Tatverdächtigen schwankt je nach Bundesland zwischen 35 und 55 Prozent. Auch hier sind Ausländer also überrepräsentiert.
Die Aussage von Jens Spahn, es gebe täglich Messerattacken, ist also durch die PKS belegbar. »Hunderte«, wie er sagte, sind es aber nicht.