Germanwings-Absturz: Klage gegen Flugschule - DER SPIEGEL
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Germanwings-Absturz Neue Klage gegen Lufthansa-Flugschule

Der Rechtsstreit um den Germanwings-Absturz geht in eine neue Runde: Nach Informationen des SPIEGEL haben mehr als hundert Hinterbliebene in Essen Klage gegen die US-Flugschule der Lufthansa eingereicht.
Gedenkstätte für die Opfer des Germanwings-Absturzes
Gedenkstätte für die Opfer des Germanwings-Absturzes

Gedenkstätte für die Opfer des Germanwings-Absturzes

Foto: Rolf Vennenbernd / dpa
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Für die Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes in den französischen Alpen war der Grund der Flugkatastrophe besonders schwer zu verkraften: Nicht das Wetter oder die Technik waren schuld daran, dass die Maschine im März 2015 an einem Berg zerschellte, sondern der Co-Pilot Andreas Lubitz, der das Flugzeug nach Überzeugung der Ermittler in Selbstmordabsicht gen Boden steuerte.

Aus den Aufzeichnungen des Cockpit-Rekorders geht zudem hervor, dass der ausgesperrte Kapitän über Minuten versucht hat, in die Kanzel zurückzukehren. Die 148 Passagiere und Besatzungsmitglieder mussten mitansehen, wie sie ins Verderben fliegen.

Die Anwälte der Hinterbliebenen haben deshalb einen neuen Versuch gestartet, für die Mandanten Schmerzensgeld zu erstreiten. Nach Informationen des SPIEGEL haben mehr als hundert Angehörige Klage gegen die US-amerikanische Flugschule der Airline beim Landgericht in Essen eingereicht. Sie verlangen Schmerzensgeld für den Tod ihrer Familienmitglieder in Höhe von jeweils 55.000 Euro. (Diese Meldung stammt aus dem SPIEGEL. Den neuen SPIEGEL finden Sie hier.)

Seine Ausbildung bei der im US-Bundesstaat Arizona gelegenen Flugschule konnte Lubitz wegen schwerer Depression nur mit einer Sondergenehmigung der amerikanischen Flugbehörde FAA beenden. Hätte die Flugschule diese Umstände der Lufthansa mitgeteilt, so wäre Lubitz "mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Verkehrspilot geworden und hätte die mörderische Tat nicht begehen können", heißt es in der Klageschrift des Berliner Luftfahrtexperten Elmar Giemulla.

Der Anwalt hatte 2016 schon in Arizona Klage gegen die Flugschule eingereicht. Dort wurde sie zurückgewiesen mit dem Hinweis, sich an ein deutsches Gericht zu wenden. Erst wenn die Essener Richter das Rechtsbegehren ablehnen, wollen sich die US-Kollegen der Klage annehmen. Das Verfahren dürfte sich demnach über Jahre hinziehen.

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