BGH bestätigt Urteil Arzt infizierte Patienten mit Hepatitis C – Bewährungsstrafe ist rechtens
Verurteilter Anästhesist im Landgericht (im April)
Foto: Stefan Puchner / dpaDer Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil gegen einen Anästhesisten im schwäbischen Hepatitis-Skandal bestätigt. Der mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte 61-Jährige hat nach Überzeugung der Richter des Landgerichts Augsburg in 51 Fällen Patientinnen und Patienten bei Operationen mit dem Virus infiziert, und zwar »unter eklatanter Missachtung geltender Hygienevorschriften«.
Der in einem Krankenhaus angestellte Oberarzt habe die Infektionen seiner Patienten billigend in Kauf genommen. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in 51 Fällen sowie wegen Unterschlagung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Keine Rechtsfehler festgestellt
Der 1. Strafsenat des BGH habe bei einer revisionsgerichtlichen Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten festgestellt, teilte der BGH am Donnerstag mit. Daher habe der Senat die Revision des Angeklagten verworfen. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Arzt drei Jahre Haft gefordert, dann aber das Urteil akzeptiert, ohne Rechtsmittel einzulegen.
Die Fälle ereigneten sich zwischen Februar 2017 bis April 2018. Der Mann hatte in dem Prozess vor dem Landgericht Augsburg ein Geständnis abgelegt. Die Richter waren davon ausgegangen, dass sich der Mediziner selbst bei einem Patienten angesteckt hatte, ohne die Erkrankung zu bemerken.
Hintergrund war, dass er sich wegen eigener Leiden immer wieder Opiate aus dem Krankenhaus in Donauwörth abgezweigt und heimlich selbst gespritzt habe.
Hepatitis C ist eine Krankheit, die oft unentdeckt bleibt, allerdings auch schwerwiegende Spätfolgen haben kann. Laut der Deutschen Leberhilfe heilt die Infektion in 20 bis 50 Prozent der Fälle binnen eines halben Jahres von allein aus.
In den anderen Fällen werde die Leberentzündung chronisch. Nach 20 bis 30 Jahren können bei den Betroffenen Zirrhose und Leberkrebs auftreten.