Urteil gegen die »Letzte Verteidigungswelle« »Braune Kinderzimmer« trifft es ganz gut, findet die Richterin
Acht Neonazis im Alter von 14 bis 21 Jahren sollen Anschläge begangen und geplant haben. Das Oberlandesgericht Hamburg verurteilt sie wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Ändert das etwas an ihrer Gesinnung?
Von
Julia Jüttner
Angeklagte in Saal 237: Freiheitsstrafen wegen Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung
Foto: Christian Charisius / dpa