»Schlafwandel-Prozess« vor Neustart Ex-Staatsanwalt soll eigenen Sohn vergewaltigt haben – Urteil aufgehoben
Angeklagter vor Gericht in Lübeck: Erfolg in der Revision
Foto: Marcus Brandt / dpaDer Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen früheren Staatsanwalt aufgehoben, der seinen minderjährigen Sohn vergewaltigt und schwer missbraucht haben soll. Der Beschluss, der bereits am 15. Januar erging, liegt dem SPIEGEL vor. Das Landgericht Lübeck hatte den Angeklagten Anfang 2024 zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.
Der Fall hatte als »Schlafwandel-Prozess« bundesweit Aufsehen erregt. Dabei ging es um die Frage, ob der Angeklagte die Tat im März 2019 als Schlafwandler begangen hatte und deshalb schuldunfähig gewesen sein könnte. Das Phänomen ist in der Medizin als »Sexsomnia« bekannt. Die BGH-Entscheidung bedeutet, dass der Prozess vor dem Landgericht von vorn beginnen muss.
Die Verurteilung, so heißt es im Beschluss, beruhe auf einem Rechtsfehler. Der BGH kritisierte vor allem den Umgang des Gerichts mit einer »besonders wichtigen Zeugin«. Die Frau, selbst Juristin, war vor mehr als 20 Jahren mit dem Angeklagten liiert gewesen. Im Prozess schilderte sie, dass er in jener Zeit mehrfach nachts Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt habe. Später habe er sich daran nicht erinnern können. Das Landgericht glaubte der Frau nicht.
BGH kritisiert Landgericht
Der BGH rügte, das Landgericht habe die Frage nach einem Motiv für eine mögliche Falschaussage nicht erörtert. Dieser Schritt aber hätte sich aufgedrängt, weil die Zeugin »mit einem erheblichen Reputationsverlust, der ihre berufliche Existenz gefährden könnte, zu rechnen hätte«. Hinzu komme, dass sie 15 Jahre keinen Kontakt mit dem Mann gehabt hatte. Angesichts dessen hätte das Landgericht das Risiko einer Falschaussage diskutieren müssen.
Verhandlungssaal in Lübeck: Alles auf Anfang
Foto: Marcus Brandt / dpaGegen das Urteil des Landgerichts hatten die Staatsanwaltschaft Kiel und der Angeklagte Revision eingelegt. Seine Verteidiger Johann Schwenn und Yves Georg aus Hamburg begrüßten den BGH-Beschluss. »Es sind deutliche Worte, die einen Freispruch für unseren Mandanten in einer neuen Hauptverhandlung nahelegen«, sagte Schwenn dem SPIEGEL.
Angeklagter schweigt
Die Annahme, die Zeugin hätte für eine Falschaussage ihre berufliche Existenz riskiert, sei von vornherein abwegig gewesen. Darauf habe man bereits im Prozess hingewiesen. Das Gericht habe diesen Einwand ignoriert. »Das Gericht wollte verurteilen«, so Schwenn.
Der Fall hatte sich über Jahre hingezogen. Die Staatsanwaltschaft hatte sich zunächst geweigert, Anklage zu erheben. Zum Prozess kam es, weil die Ex-Frau und der Sohn des Angeklagten Erfolg hatten mit einem Klageerzwingungsverfahren. Der Sohn trat vor Gericht auch als Nebenkläger auf.
Der Angeklagte schweigt nach Aussage seiner Verteidiger zu den Vorwürfen.