Urteil am Landgericht Mönchengladbach Auf schlafenden Stiefvater mit Fleischermesser eingestochen – Mann muss sieben Jahre in Haft
Landgericht Mönchengladbach
Foto: Marius Becker / dpaWegen versuchten Mordes an seinem Stiefvater hat das Landgericht Mönchengladbach einen 35-Jährigen zu sieben Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts stach der Angeklagte am frühen Morgen des 9. Februar mehrfach mit einem Fleischermesser auf seinen schlafenden 61-jährigen Stiefvater ein. Die Klinge brach am Brustbein ab. Anschließend sprühte der Angeklagte seinem Stiefvater Pfefferspray ins Gesicht und verletzte damit auch seine Mutter.
Der Angeklagte habe die Arg- und Wehrlosigkeit seines schlafenden Stiefvaters heimtückisch ausgenutzt, sagte der Vorsitzende Richter. »Wer bei einer schlafenden Person mit einem großen Messer mit 20 Zentimeter langer Klinge auf die Körpermitte einsticht, handelt in Tötungsabsicht.«
Stiefvater verfolgte Angeklagten mit Messerspitze in der Brust
Der 61-Jährige überlebte die Tat in Viersen vor knapp sieben Monaten, weil die Messerklinge bei dem Angriff abbrach. Er verfolgte den Angeklagten noch bis auf die Straße. Erst später bemerkte der Mann, dass die abgebrochene Messerspitze in seiner Brust steckte.
Das Motiv für den Angriff konnte im Prozess nicht geklärt werden. Das Verhältnis zwischen Mutter und Sohn sei zwar angespannt gewesen, die Beziehung zum Stiefvater jedoch neutral, sagte der Vorsitzende Richter.
Der Verteidiger hatte angegeben, sein Mandant leide an Amnesie und könne sich nur bruchstückhaft an die Tat erinnern. Eine Gutachterin konnte nicht ausschließen, dass der Angeklagte zur Tatzeit unter Drogeneinfluss stand. Die Kammer stufte ihn deshalb als vermindert schuldfähig ein.
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte eine mildere Strafe gefordert und will das Urteil anfechten.