NSU-Prozess Zschäpe-Verteidiger wollen Saß-Notizen gegebenenfalls beschlagnahmen lassen
Gutachter Saß im Oberlandesgericht München
Foto: Matthias Schrader/ AP773 Seiten handgeschriebene Notizen, derzeit lagernd im Arbeitszimmer des Aachener Psychiaters Henning Saß - darum dreht es sich seit Tagen im NSU-Prozess. Auch an diesem Mittwoch wurde im Münchner Oberlandesgericht um diese Aufzeichnungen gerungen, die sich Saß seit Prozessauftakt im Mai 2013 bei der Beobachtung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe gemacht hatte. Sie dienten ihm als Arbeitsgrundlage für sein Gutachten, das er zuletzt mündlich vor Gericht erstattet hatte.
Zschäpes Pflichtverteidiger Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl wollen Einblick in die Notizen des Psychiaters nehmen, dessen Gutachten für Zschäpe äußerst ungünstig ausgefallen ist: Saß hält die mutmaßliche Terroristin für voll schuldfähig. Er hatte außerdem deutlich gemacht, dass er ihre Einlassungen vor Gericht für wenig glaubhaft hält.
Die drei Anwälte hatten aber früh Bedenken am wissenschaftlichen Vorgehen des angesehenen Gutachters angemeldet: Zschäpe war nicht bereit, mit Saß zu reden. Entsprechend war er unter anderem auf seine Beobachtungen der Angeklagten in der Hauptverhandlung angewiesen.
Nun scheiterten Zschäpes Altverteidiger erneut mit ihrem Vorhaben, der Vorsitzende Richter Manfred Götzl möge Saß dazu bewegen, seine Notizen zum Gericht zu bringen. In einem neuen Antrag fordern Zschäpes Verteidiger daher das Gericht jetzt auf, die Notizen des Gutachters gegebenenfalls zu beschlagnahmen, sollte er einer ebenfalls beantragten Aufforderung des Gerichts nicht folgen, seine Aufzeichnungen vorzulegen.
Saß hatte vor Gericht wiederholt erklärt, dass seine Notizen Gedanken, Überlegungen und Hypothesen enthalten würden, die nicht für andere Personen bestimmt seien. Zwar hatte er auch angekündigt, seine Aufzeichnungen mitzubringen, falls er dazu vom Gericht aufgefordert würde - ein solcher Auftrag wurde vom Gericht aber nicht erteilt.
Die drei Anwälte begründeten ihren Antrag damit, dass es für sie elementar sei, "den Gang der Beobachtungen von Frau Zschäpe, auf die sich der Sachverständige in seinem Gutachten wesentlich stützt, ihren Ablauf, deren Dokumentation nachzuvollziehen". Dabei gehe es auch um eine Überprüfung, welche Beobachtungen von Saß in die Beantwortung der Gutachtensfrage eingeflossen seien und welche nicht.
Die Verteidiger äußerten in ihrem Antrag auch deutliche Kritik am Senat. Ein Anspruch auf Offenlegung der Unterlagen von Saß ergebe sich unter anderem aus der richterlichen Aufklärungspflicht. Der Senat verfehle das "Ziel der bestmöglichen Sachaufklärung", heißt es in dem Dokument.
Vertreter der Nebenklage und die Bundesanwaltschaft sprachen sich für eine Ablehnung des Antrags aus. Eine Entscheidung des Gerichts wird am Donnerstag erwartet.